29.07.20 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben den Vorschlag der Europäischen Kommission für die verpflichtende Offenlegung von länderbezogenen Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen
Zu Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung zum Zweck der Strafverfolgung (Großer Lauschangriff) äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion



29.07.20 - Aktueller Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie hinsichtlich Upload-Filter
Mit dem aktuellen Stand der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie hinsichtlich Upload-Filter befasst sich die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Wie die Bundesregierung schreibt, ist das Referat III B 3 (Urheber- und Verlagsrecht) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zuständig für die Erarbeitung des Umsetzungsgesetzes. Die Referate des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz würden mit einer dem jeweiligen Arbeitsanfall angemessenen Personalstärke ausgestattet, und die Umsetzung der EU-Richtlinie habe Priorität vor anderen, nicht fristgebundenen Vorhaben.

29.07.20 - Berichte der Bundesregierung zum Großen Lauschangriff
Zu Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung zum Zweck der Strafverfolgung (Großer Lauschangriff) äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Die Fragesteller wollten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele solcher Maßnahmen zwischen 2015 und 2019 wegen Berührung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung abgebrochen beziehungsweise gelöscht wurden, und ob Maßnahmen nachträglich von Gerichten als rechtswidrig angesehen wurden. Informationen dazu lägen der Bundesregierung nicht vor, heißt es in der Antwort. Wie daraus weiter hervorgeht, waren in den Jahren 2015 bis 2018 insgesamt mindestens 113 unbeteiligte Dritte betroffen. Von den in diesem Zeitraum überwachten 242 Personen seien bis zum Januar 2019 insgesamt 147 Personen über die durchgeführten Maßnahmen unterrichtet worden.

29.07.20 - Position der Bundesregierung zu public country-by-country reporting sowie Vorbereitung der EU-Ratspräsidentschaft in Steuersachen
Die Deutsche Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben den Vorschlag der Europäischen Kommission für die verpflichtende Offenlegung von länderbezogenen Ertragssteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen. Die Abstimmung in der Bundesregierung dauere an, schreibt sie in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke. Gleichzeitig betont sie, dass eine Reihe der darin enthaltenen Fragen wegen des noch nicht abgeschlossenen Willensbildungsprozesses in der Bundesregierung nicht vom Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst seien. Weiter heißt es in der Antwort, aufgabenbedingt pflege die Bundesregierung Kontakte zu einer Vielzahl von Akteuren wie zum Beispiel auch anderen Mitgliedstaaten. Eine lückenlose Aufstellung der in dem fraglichen Zeitraum stattgefundenen Gespräche, in denen öffentliches Country-by-Country Reporting thematisiert wurde, könne nicht gewährleistet werden. Die Bundesregierung befinde sich zur Frage, wie während der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission verfahren werden soll, derzeit noch in der Ressortabstimmung.


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