04.02.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Bundeskartellamt hat eine verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung zu Messenger-Diensten eingeleitet
Alles akzeptieren oder Einstellungen anpassen: Mit dieser Auswahl sind die meisten Internetnutzer konfrontiert, wenn sie derzeit eine Webseite aufrufen



04.02.21 - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?
Tarifvertragliche Bestimmungen, die eine zusätzliche Vergütung davon abhängig machen, dass dieselbe Zahl von Arbeitsstunden überschritten wird, ohne zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten zu unterscheiden, werfen Fragen nach der Auslegung von Unionsrecht auf. Diese Fragen müssen durch ein Vorabentscheidungsersuchen geklärt werden, das der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts an den Gerichtshof der Europäischen Union richtet.Die Beklagte ist ein Luftfahrtunternehmen. Der Kläger ist bei ihr als Flugzeugführer und Erster Offizier in Teilzeit beschäftigt. Seine Arbeitszeit ist auf 90 Prozent der Vollarbeitszeit verringert. Er erhält eine um 10 Prozent ermäßigte Grundvergütung. Nach den auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifverträgen erhält ein Arbeitnehmer eine über die Grundvergütung hinausgehende Mehrflugdienststundenvergütung, wenn er eine bestimmte Zahl von Flugdienststunden im Monat geleistet und damit die Grenzen für die erhöhte Vergütung überschritten ("ausgelöst") hat. Die sog. Auslösegrenzen gelten einheitlich für Arbeitnehmer in Teilzeit und in Vollzeit.

04.02.21 - Bundeskartellamt leitet Sektoruntersuchung zu Messenger-Diensten ein
Das Bundeskartellamt hat eine verbraucherrechtliche Sektoruntersuchung zu Messenger-Diensten eingeleitet. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Messenger-Dienste sind als Kommunikationsweg im Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr wegzudenken. Unsicherheit besteht aber darüber, ob und inwieweit persönliche Daten bei den verschiedenen Diensten geschützt sind. Wir wollen darüber und über mögliche Verstöße gegen Verbraucherrechte aufklären. Außerdem können die Nutzerinnen und Nutzer verschiedener Messenger-Dienste darüber meistens nicht miteinander kommunizieren. Wir werden auch untersuchen, welchen Einfluss hier eine verbesserte Interoperabilität u. a. auf die Auswahl datenschutzfreundlicher Anbieter hätte."

04.02.21 - 43 Prozent sind von Cookie-Hinweisen genervt - Für 46 Prozent sind sie eine wichtige Information
Alles akzeptieren oder Einstellungen anpassen: Mit dieser Auswahl sind die meisten Internetnutzer konfrontiert, wenn sie derzeit eine Webseite aufrufen. Webseitenbetreiber informieren mit solchen Texthinweisen oder Bannern über den Einsatz von Cookies auf ihrer Webseite. Die Cookie-Banner rufen bei Internetnutzern allerdings geteilte Meinungen hervor. Einerseits stellen sie für 46 Prozent eine wichtige Information dar. Andererseits sind ähnlich viele (43 Prozent) von den Cookie-Hinweisen genervt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Ein Drittel der Internetnutzer (32 Prozent) findet Cookie-Banner sogar überflüssig, entsprechende Hinweise in der Datenschutzerklärung einer Webseite würden jenen Nutzern ausreichen.


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