07.12.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission unternimmt einen wichtigen Schritt gegen Elektronikabfälle und Unannehmlichkeiten, die für Verbraucher aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher und inkompatibler Ladegeräte für elektronische Geräte entstehen.
Die Europäische Kommission hat umfassende Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Versicherungsvorschriften ("Solvabilität II") angenommen, die dazu beitragen sollen, dass die Versicherungsunternehmen ihre langfristigen Investitionen in die Erholung Europas von der COVID-19-Pandemie erhöhen können.



07.12.21 - Europäische Kommission schlägt einheitliches Ladegerät für elektronische Geräte vor
Die Europäische Kommission unternimmt einen wichtigen Schritt gegen Elektronikabfälle und Unannehmlichkeiten, die für Verbraucher aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher und inkompatibler Ladegeräte für elektronische Geräte entstehen. Obwohl mit der Industrie jahrelang an einem freiwilligen Ansatz gearbeitet wurde, der in den letzten zehn Jahren zur Reduzierung der Vielzahl von Ladegeräten von 30 auf drei Typen geführt hat, konnte keine vollständige Lösung gefunden werden. Die Kommission schlägt nun Rechtsvorschriften vor, um für ein einheitliches Ladegerät für alle einschlägigen Geräte zu sorgen. Mit dem präsentierten Vorschlag für eine überarbeitete Funkanlagenrichtlinie werden der Ladeanschluss und die Schnellladetechnologie harmonisiert: USB-C wird zur Standardanschluss für alle Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörer, tragbare Lautsprecher und tragbare Videospielkonsolen. Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, den Verkauf von Ladegeräten und elektronischen Geräten zu entbündeln. Dies bringt mehr Verbraucherfreundlichkeit bei gleichzeitiger Verringerung des ökologischen Fußabdrucks im Zusammenhang mit der Herstellung und Entsorgung von Ladegeräten, wodurch wiederum der ökologische und digitale Wandel unterstützt wird.

07.12.21 - Solvency II: Überarbeitung der EU-Versicherungsvorschriften
Die Europäische Kommission hat umfassende Vorschläge zur Überarbeitung der EU-Versicherungsvorschriften ("Solvabilität II") angenommen, die dazu beitragen sollen, dass die Versicherungsunternehmen ihre langfristigen Investitionen in die Erholung Europas von der COVID-19-Pandemie erhöhen können. Die Überarbeitung zielt auch darauf ab, die Branche für Versicherungen und Rückversicherungen (d. h. Versicherungen für Versicherungsunternehmen) resilienter zu machen, sodass sie besser für künftige Krisen gewappnet ist und die Versicherungsnehmer besser schützen kann. Außerdem sollen für bestimmte kleinere Versicherungsgesellschaften vereinfachte und verhältnismäßigere Vorschriften eingeführt werden. Versicherungsverträge sind für viele Menschen sowie für die Unternehmen in Europa von wesentlicher Bedeutung, denn sie schützen die Menschen im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor finanziellen Verlusten. Versicherungsunternehmen spielen auch für die europäische Wirtschaft eine wichtige Rolle, da sie Ersparnisse in die Finanzmärkte und die Realwirtschaft lenken und so den Unternehmen in Europa langfristige Finanzmittel zur Verfügung stellen.

07.12.21 - Vorschlag zur Änderung der Richtlinie "Solvabilität II" und Vorschlag für eine neue Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen
Gemäß der Richtlinie "Solvabilität II" (Richtlinie 2009/138/EG) ist die Europäische Kommission verpflichtet, die EU-Vorschriften über Versicherungen und Rückversicherungen (d. h. Versicherungen für Versicherungsunternehmen) zu überprüfen. Ungeachtet dieser rechtlichen Verpflichtung bietet die Überprüfung Gelegenheit, die Erkenntnisse aus den ersten Jahren der Anwendung der genannten Vorschriften, in die auch die COVID-19-Krise fiel, eingehender zu betrachten. Da auf den (Rück-)Versicherungssektor (Versicherung und Rückversicherung) ein erhebliches Anlagevolumen entfällt, könnte er einen erheblichen Beitrag zur Erholung Europas von der COVID-19-Pandemie, zur Vollendung der Kapitalmarktunion und zum europäischen Grünen Deal leisten. Hat sich die COVID-19-Krise auf den Versicherungssektor ausgewirkt? Insgesamt wurde die Finanzlage der Versicherer durch die COVID-19-Krise nicht wesentlich in Mitleidenschaft gezogen, und trotz operativer Herausforderungen waren in dem Sektor keine größeren Störungen festzustellen. Insbesondere war die Kapitalausstattung des Sektors gemäß den Daten der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) mit einem durchschnittlichen Solvabilitätskoeffizienten von 235 Prozent Ende 2020 nach wie vor gut. Zwar liegt dieser Koeffizient um sieben Prozentpunkte unter seinem Stand von Ende 2019, aber er bleibt deutlich über dem aufsichtsrechtlichen Minimum von 100 Prozent.


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