06.12.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Nach Dialogen mit der Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden haben sich 16 große Fluggesellschaften verpflichtet, die Fluggäste bei annullierten Flügen besser zu informieren und ihnen zeitnah Erstattungen zu gewähren. Die Kommission hatte die für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Consumer Protection Cooperation – CPC) zuständigen Behörden im Dezember 2020 gewarnt, dass sie sich mit den Annullierungs- und Erstattungsverfahren mehrerer Fluggesellschaften vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie befassen sollten.
Im Rahmen ihrer Arbeit zur Schaffung eines zukunftssicheren und krisenfesten Rechtsrahmens für den Arzneimittelsektor hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts veröffentlicht. Dies ist der letzte Schritt hin zu einer ehrgeizigen Reform, wie sie in der im November 2020 angenommenen Arzneimittelstrategie für Europa angekündigt wurde.
06.12.21 - Verbraucherschutz: Fluggesellschaften verpflichten sich zu zeitnaher Erstattung nach Flugannullierungen
Nach Dialogen mit der Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden haben sich 16 große Fluggesellschaften verpflichtet, die Fluggäste bei annullierten Flügen besser zu informieren und ihnen zeitnah Erstattungen zu gewähren. Die Kommission hatte die für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (Consumer Protection Cooperation – CPC) zuständigen Behörden im Dezember 2020 gewarnt, dass sie sich mit den Annullierungs- und Erstattungsverfahren mehrerer Fluggesellschaften vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie befassen sollten. EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärte dazu: "Es ist eine gute Nachricht für die Verbraucher, dass die Fluggesellschaften während der Dialoge kooperiert und sich verpflichtet haben, die Fluggastrechte zu achten und ihre Kommunikation zu verbessern. In der Anfangsphase der Pandemie haben einige Fluggesellschaften den Fluggästen Gutscheine nahegelegt. Damit verstießen sie gegen die EU-Verbraucherschutzvorschriften, was nicht hinnehmbar war. Ich freue mich, dass die meisten von ihnen nach unserer gemeinsamen Maßnahme bereit sind, diese Gutscheine auszuzahlen. Ich fordere die Behörden auf, dafür zu sorgen, dass die übrigen Fluggesellschaften auch eine Auszahlung solcher Gutscheine anbieten."
06.12.21 - Europäische Gesundheitsunion: Auf dem Weg zu einer Reform des Arzneimittelrechts der EU
Im Rahmen ihrer Arbeit zur Schaffung eines zukunftssicheren und krisenfesten Rechtsrahmens für den Arzneimittelsektor hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechts veröffentlicht. Dies ist der letzte Schritt hin zu einer ehrgeizigen Reform, wie sie in der im November 2020 angenommenen Arzneimittelstrategie für Europa angekündigt wurde. Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärte dazu: "Heute machen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Reformierung des Arzneimittelrechts der EU bis Ende nächsten Jahres. Ein modernisierter und zweckdienlicher Rechtsrahmen für Arzneimittel ist ein Schlüsselelement einer starken Europäischen Gesundheitsunion und von entscheidender Bedeutung für die Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen, vor denen dieser Sektor steht. Ich fordere alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger auf, uns darin zu unterstützen, die EU-Vorschriften zukunftsorientiert zu gestalten und dabei auf die Bedürfnisse der Patienten einzugehen und unsere Industrie innovativ und weltweit wettbewerbsfähig zu halten."
06.12.21 - Verschärfung des rechtlichen Vorgehens: Kommission fordert 19 Mitgliedstaaten nachdrücklich zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Digitales und Medien auf
Die EU-Kommission leitete rechtliche Schritte gegen 19 Mitgliedstaaten ein, die das EU-Digitalisierungsrecht im Bereich der audiovisuellen Medien und der Telekommunikation nicht umgesetzt haben. Diese Mitgliedstaaten müssen unverzüglich zwei neue Regelwerke in ihr nationales Recht umsetzen: die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation. Außerdem müssen sie die Kommission über diese Umsetzung informieren. Beide Richtlinien sind für den digitalen Wandel der EU von entscheidender Bedeutung. Sie wurden von den Mitgliedstaaten gemeinsam beschlossen und hätten bis Ende 2020 umgesetzt werden müssen. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) soll einen fairen Binnenmarkt für Rundfunkdienste gewährleisten, der mit den technologischen Entwicklungen Schritt hält. Zu diesem Zweck wurde die Richtlinie im Jahr 2018 überarbeitet, um einen für das digitale Zeitalter geeigneten Rechtsrahmen zu schaffen und dadurch die audiovisuelle Landschaft sicherer, gerechter und vielfältiger zu machen. Sie dient der Koordinierung der EU-weiten Rechtsvorschriften für alle audiovisuellen Medien, zu denen sowohl herkömmliche Fernsehsender als auch Videodienste auf Abruf gehören, und enthält grundlegende Schutzvorkehrungen in Bezug auf Inhalte, die auf Videoplattformen geteilt werden.
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