09.03.21 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Konditionalitätsmechanismus ermöglicht es, zweifelhafte Pläne zur Verwendung von EU-Geldern im Hinblick auf die Achtung der Werte der EU prüfen.
Nur in den wenigsten Startups sind Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt. Der Grund dafür sind vor allem steuerrechtliche Vorgaben, die Mitarbeiterbeteiligungen unattraktiv machen.


09.03.21 - Kleinunternehmen trifft die Corona-Krise besonders hart
In einem im Dezember 2020 angenommenen Bericht tritt das Europäische Parlament für Maßnahmen ein, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, die Corona-Krise und große Herausforderungen wie Digitalisierung und Dekarbonisierung zu meistern. Warum sind kleine und mittlere Unternehmen wichtig? Die 24 Millionen KMU in der EU-27 bilden das Rückgrat der Wirtschaft und machen 99 Prozent aller Unternehmen in der EU aus. Sie erwirtschaften mehr als die Hälfte des europäischen BIP und beschäftigten vor der Covid-19-Pandemie rund 100 Millionen Menschen.

09.03.21 - Europäisches Parlament: "Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität" für Zugang zu EU-Geldern
Abgeordneten des Europäischen Parlaments billigten jene Verordnung, die EU-Gelder vor Missbrauch durch Regierungen schützen soll, die die Rechtsstaatlichkeit beugen. Nach der neuen Verordnung können Zahlungen aus dem EU-Haushalt für Länder zurückgehalten werden, in denen festgestellte Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die Verwaltung der EU-Gelder gefährden. Gleichzeitig stellt die EU sicher, dass die Endbegünstigten nicht am Ende die Rechnung bezahlen. "Wir haben es geschafft. Jetzt ist es im EU-Recht verankert. Keine einseitige Erklärung kann diese Tatsache ändern. Der Konditionalitätsmechanismus wird uns in die Lage versetzen, zweifelhafte Pläne zur Verwendung von EU-Geldern im Hinblick auf die Achtung der Werte der EU prüfen", sagte der Mitberichterstatter Petri Sarvamaa (EV, FI).

09.03.21 - Zwei Drittel der Startups klagen über unattraktive rechtliche Vorgaben
Nur in den wenigsten Startups sind Mitarbeiter am Unternehmen beteiligt. Der Grund dafür sind vor allem steuerrechtliche Vorgaben, die Mitarbeiterbeteiligungen unattraktiv machen. So nutzen aktuell nur 4 von 10 Startups (40 Prozent) in irgendeiner Form Mitarbeiterbeteiligungsmodelle. Aber jeder zweite Gründer (50 Prozent) würde gerne Mitarbeiter beteiligen, tut dies jedoch wegen unattraktiver rechtlicher Bedingungen nicht. Und zwei Drittel (68 Prozent) fordern, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dringend verbessert werden müssen. Das ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, für die 206 Startups befragt wurden. Eine derzeit geplante Gesetzesnovelle der Bundesregierung droht das Ziel zu verfehlen, Mitarbeiterbeteiligungen attraktiver zu machen.


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