23.08.21 - Compliance- & Governance-Newsletter
Schweizer Krankenversicherer sind seit 2016 gesetzlich dazu verpflichtet, ein Risikomanagement zu implementieren.
Das Instrument der Hausdurchsuchung ist eine beliebte und äußerst wirksame Zwangsmaßnahme der Wettbewerbsbehörden der Schweiz als auch des Fürstentums Liechtenstein (Liechtenstein).
23.08.21 - Mit dem Inkrafttreten des KVAG wurden die Krankenversicherer dazu verpflichtet, ihr Risikomanagement zu formalisieren und geeignete Maßnahmen zu implementieren, um auch ihren operationellen Risiken gerecht zu werden
Schweizer Krankenversicherer sind seit 2016 gesetzlich dazu verpflichtet, ein Risikomanagement zu implementieren. Es wird als Maßnahme verstanden, die Risiken der Zahlungsunfähigkeit einer Krankenversicherung zu minimieren und dient somit den schützenswerten Versicherteninteressen. Auf Basis einer Fallstudienanalyse der Atupri Gesundheitsversicherung wird in diesem Beitrag aufgezeigt, wie Atupri die gesetzlichen Anforderungen als Chance genutzt hat, Risikomanagement zu einem entscheidungsrelevanten, strategischen Führungsinstrument zu etablieren. Zentrale Lessons Learned, die als Praxisempfehlungen formuliert werden, runden den Beitrag ab.
23.08.21 - Ein Überblick über die Hausdurchsuchung als kartellrechtliche Zwangsmaßnahme
Das Instrument der Hausdurchsuchung ist eine beliebte und äußerst wirksame Zwangsmaßnahme der Wettbewerbsbehörden der Schweiz als auch des Fürstentums Liechtenstein (Liechtenstein). Die Durchführung einer Hausdurchsuchung greift aber in diverse verfassungsmäßige Rechte der betroffenen Unternehmen ein. Schriftliche Beweismittel spielen erfahrungsgemäß jedoch eine große Rolle im kartellrechtlichen Verfahren und andere Ermittlungsinstrumente versprechen regelmäßig keinen vergleichbaren Erfolg. Der Ablauf einer Hausdurchsuchung sowie die diversen damit einhergehenden Rechte und Pflichten sind daher gesetzlich klar geregelt.
23.08.21 - Corona: Kann der Arbeitgeber verlangen, dass seine Mitarbeitenden sich impfen lassen?
In Deutschland finden immer mehr Impfungen gegen das Coronavirus statt. Erwartet wird, dass in wenigen Monaten bereits einem Großteil der Bevölkerung eine Impfmöglichkeit offensteht, nachdem die bevorzugten Risikogruppen bereits geimpft wurden. Die bestehende Impfmöglichkeit gegen das Virus löst in der Öffentlichkeit zusehends eine Diskussion aus, ob geimpfte Personen besondere Vorzugsrechte erhalten, wie zum Beispiel erleichterten Zutritt zu Restaurants oder Kulturveranstaltungen. In diesem Zusammenhang wächst auch die Frage, ob der Arbeitgeber von seinen Miterarbeitenden verlangen kann, sich zum Schutz der Allgemeinheit und der Kolleginnen und Kollegen gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Eine gesetzliche Impfpflicht besteht bislang in Deutschland nicht. Die Bundesregierung hat zuletzt mehrfach betont, sie wolle auch keine Impfpflicht einführen.
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