14.11.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Deutsche Behörden tun sich schwer, ihre Angebote für Bürger und Bürgerinnen digital anzubieten. Das aktuelle Onlinezugangsgesetz (OZG) macht aber Bund, Ländern und Kommunen jetzt kräftig Druck.
Die AfD-Fraktion sieht Nachbesserungbedarf an den Plänen der Deutschen Bundesregierung für ein Hinweisgeberschutzgesetz zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie.



14.11.22 - Wieso das Onlinezugangsgesetz ohne eine Registermodernisierung eine halbe Sache bleiben muss
Deutsche Behörden tun sich schwer, ihre Angebote für Bürger und Bürgerinnen digital anzubieten. Das aktuelle Onlinezugangsgesetz (OZG) macht aber Bund, Ländern und Kommunen jetzt kräftig Druck. Geht es nach dem Gesetzgeber, sollen bis Jahresende rund 600 Verwaltungsdienstleistungen in digitaler Form bereitstehen - und zwar bundesweit. Ein ehrgeiziges Ziel, das sich mit großer Wahrscheinlichkeit in der verbleibenden Zeit nicht umsetzen lässt. Deshalb beschloss der IT-Planungsrat auf seiner 38. Sitzung im Juni dieses Jahres einen OZG-Booster. Dieser soll zumindest die Verfügbarkeit der vorrangig zu digitalisierenden "Einer-für-Alle"-Leistungen (EfA-Leistungen) bis Jahresende gewährleisten. Das sind die Leistungen, die ein Bundesland entwickelt, betreibt und anderen Ländern bereitstellt. Ein sinnvoller Zwischenspurt – aber mit einem entscheidendem Haken.

14.11.22 - Hinweisgeberschutz in öffentlicher Verwaltung stärken
Die AfD-Fraktion sieht Nachbesserungbedarf an den Plänen der Deutschen Bundesregierung für ein Hinweisgeberschutzgesetz zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie. Konkret will die Fraktion den Schutz von Hinweisgebern in der öffentlichen Verwaltung stärken. Der von der Bundesregierung vorgelegte Referentenentwurf weise "ein eklatantes Ungleichgewicht bei der Behandlung von Hinweisgebern aus der Privatwirtschaft einerseits und dem öffentlichen Sektor andererseits auf", schreibt die Fraktion in einem Antrag. Nach Darstellung der Fraktion könnten sich die Beschäftigten der Verwaltung "noch nicht einmal dann auf den Hinweisgeberschutz berufen, wenn sie einen Verstoß ihrer Behörde oder der Regierung gegen das Grundgesetz melden würden. Damit wären Repressionen gegen mutige Behördenmitarbeiter, die derartige Verstöße melden, weiterhin möglich", heißt es in dem Antrag.

14.11.22 - Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in der Unternehmenspraxis
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) tritt im Wesentlichen am 1.1.2023 in Kraft. Es ist von Unternehmen anzuwenden, die in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Eine Absenkung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer erfolgt zum 1.1.2024 auf 1000. Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte durch Vermeidung von Risiken, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstehen können. Die gesetzlich normierten Sorgfaltspflichten umfassen zunächst die Ermittlung der Risiken (Kinderarbeit, Verstoß gegen Arbeitsschutz, Schädigung der Umwelt u.a.m.), sodann die Risikoanalyse im Hinblick auf die eigene Tätigkeit, Erarbeitung von Maßnahmen, Überprüfung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen, schließlich ein Beschwerdesystem und der öffentliche, für jedermann einsehbare Bericht über das unternehmerische Handeln im Hinblick auf die Menschenrechte.


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