16.12.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Digitalisierung hat das Wirtschaftsleben massiv verändert. Es bestehen zahlreiche Herausforderungen und Wechselwirkungen, die für die Unternehmen und die Menschen schwer beherrschbar sind.
Vom Lieferkettengesetz betroffene Unternehmen haben nur noch eine kurze Vorbereitungszeit zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen.



16.12.22 - Electronic Governance: Über die Notwendigkeit einer neuen Managementaufgabe
Die Digitalisierung hat das Wirtschaftsleben massiv verändert. Es bestehen zahlreiche Herausforderungen und Wechselwirkungen, die für die Unternehmen und die Menschen schwer beherrschbar sind. Technologische Innovationen führen zu sozialen Veränderungen und Verwerfungen. Historische Beispiele sollten sich die Unternehmen zueigen machen, um Existenzsicherung zu betreiben und mit den Beschäftigten die Zukunft zu gestalten. Hierfür bedarf es einer Electronic Governance als neue Managementaufgabe. Sie leistet einen Beitrag, um auf die Komplexitäten des digitalen Zeitalters angemessen zu reagieren.Die Digitalisierung ist omnipräsent und hat die betrieblichen Abläufe bereits revolutioniert. Exemplarisch stehen hierfür die elektronische Rechnungseingangsverarbeitung und die elektronischen Dokumentenmanagementsysteme, die manuelles, papierbasiertes Arbeiten überflüssig machen.
16.12.22 - Das Lieferkettengesetz: Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in die Unternehmenspraxis
Vom Lieferkettengesetz betroffene Unternehmen haben nur noch eine kurze Vorbereitungszeit zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen. Der folgende Beitrag skizziert notwendige Umsetzungsschritte, aktuelle Umsetzungspraktiken und entwickelt Handlungsempfehlungen, die eine Umsetzung des Lieferkettengesetzes in die Unternehmenspraxis vereinfachen. Am 11.6.2021 wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nach langen Diskussionen durch den Bundestag beschlossen und anschließend durch den Bundesrat gebilligt. Das LkSG soll die internationale Menschenrechtslage verbessern, indem es bestimmten Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten auferlegt. Betroffen sind gem. § 1 Abs. 1 LkSG ab 1.1.2023 zunächst alle Unternehmen mit mehr als 3.000 im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

16.12.22 - Werteffekte bei IPO mit Lock-up-Regelungen: Bedeutung für die Corporate Governance
Mit Lock-up-Regelungen für Altinvestoren bei Börsengängen wird das Ziel verfolgt, Neuinvestoren vor möglichen Risiken aus Informationsasymmetrien zu schützen und die Corporate Governance bei Börsenneunotierungen zu stärken. International wurden solche Lock-up-Regeln recht unterschiedlich ausgestaltet, insbesondere mit Blick auf die Pflicht zur Implementierung. Die vorliegende Studie analysiert in diesem Kontext, welche Aktienmarktreaktionen bei Unternehmen zu beobachten sind, die differenzierte Lock-up-Regelungen bestehend aus verpflichtenden und optionalen Komponenten gewählt haben. Dazu bietet der französische Aktienmarkt das passgenaue institutionelle Design.


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