19.12.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU-CSR-Richtlinie (2014/95/EU) (im Folgenden: Non Financial Reporting Directive – NFRD) führte eine nichtfinanzielle Erklärung (NFE) für bestimmte Unternehmen des öffentlichen Interesses ein.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird mit ihrem Inkrafttreten die Transparenzpflichten, mit denen sich Unternehmen in der EU in puncto Nachhaltigkeit konfrontiert sehen, auf ein neues Anspruchsniveau heben.



19.12.22 - VdK fordert: Mindestlohn muss weiter steigen – Minijobs müssen eingedämmt werden
Zum 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Außerdem wird die Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro angehoben. Die Erhöhung der Minijob-Grenze sieht der VdK kritisch und spricht sich stattdessen für eine Eindämmung der Minijobs aus. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte dazu: "Der VdK befürwortet grundsätzlich die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Diese Erhöhung darf aber nur ein Schritt zu einem Mindestlohn sein, der vor Altersarmut schützt. Menschen, die täglich für einen Mindestlohn arbeiten, müssen gut leben und gut fürs Alter vorsorgen können. Der VdK fordert von der Ampelregierung, dass sie mutig an diesem Thema weiterarbeitet und den Mindestlohn auf über 13 Euro anhebt. Minijobs führen selten zu einer gut bezahlten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Sie zementieren Armut, statt sie aufzulösen.

19.12.22 - Sustainable Corporate Governance in der CSRD - Neue Verantwortlichkeiten für Vorstand und Aufsichtsrat
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird mit ihrem Inkrafttreten die Transparenzpflichten, mit denen sich Unternehmen in der EU in puncto Nachhaltigkeit konfrontiert sehen, auf ein neues Anspruchsniveau heben. Die Ambitionen reichen allerdings über die Unternehmensberichterstattung hinaus. So werden bestehende Governance-Rollenbilder in Unternehmen einem Wandel unterzogen. Der vorliegende Beitrag widmet sich den Anforderungen der CSRD an die Corporate Governance und fokussiert im Besonderen auf die neue Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die im Jahr 2014 verabschiedete und ab dem Geschäftsjahr 2017 anzuwendende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) stellte einen Meilenstein in den Bemühungen dar, die Anforderungen an Unternehmen in puncto Nachhaltigkeitstransparenz in der EU weiterzuentwickeln.

19.12.22 - Die EU-CSR-Richtlinie: Die Angaben zu den wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten werden mit der CSRD massiv ausgeweitet
Nach langen Diskussionen wurde die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung finalisiert. Gegenüber der EU-CSR-Richtlinie aus dem Jahre 2014 bestehen weitreichende Änderungen, die im Mittelpunkt des vorliegenden Beitrags stehen. Im Rahmen einer vergleichenden Analyse werden die zentralen Unterschiede zum Anwenderkreis, zu den künftigen EU-Standards, den Inhaltskriterien und den Überwachungs- und Prüfungsnormen dargelegt. Die EU-CSR-Richtlinie (2014/95/EU) (im Folgenden: Non Financial Reporting Directive – NFRD) führte eine nichtfinanzielle Erklärung (NFE) für bestimmte Unternehmen des öffentlichen Interesses (im Folgenden: Public Interest Entities – PIEs) ein. In Deutschland erfolgte eine Umsetzung durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), woraus sich eine Berichtspflicht ab dem Geschäftsjahr 2017 ergab. Art. 3 NFRD hatte bereits eine Überprüfung der Vorgaben zur NFE vorgesehen.


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