23.08.22 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesregierung will das Hopfengesetz ändern, damit Betriebe auch weiterhin EU-Beihilfen erhalten können.
Um eine hohe Güte der ermittelten durchschnittlichen Stromausfalldauer je versorgtem Verbraucher auf Bundes- und Landesebene gewährleisten zu können, werden die übermittelten Datensätze aller vom Paragrafen 52 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) betroffenen Stromnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur plausibilisiert.



23.08.22 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hopfengesetzes
Die Bundesregierung will das Hopfengesetz ändern, damit Betriebe auch weiterhin EU-Beihilfen erhalten können. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der ohne Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden soll. Die Gesetzesänderung werde nötig, weil die ab dem 1. Januar 2023 geltende Verordnung über die GAP-Strategiepläne (EU) 2021/2115 vorsehe, dass deutsche Erzeugerorganisationen für Hopfen, die nach der Verordnung über die Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse anerkannt sind, auch weiterhin Beihilfen von jährlich bis zu 2,188 Millionen Euro erhalten können. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfen sei jedoch eine nationale Rechtsgrundlage. Diese solle durch Ergänzung des Hopfengesetzes geschaffen werden. Für die Finanzierung und die Kontrolle der Beihilfen seien weitere Vorschriften notwendig.

23.08.22 - Wissenschaftszeitvertragsgesetz soll reformiert werden
Nach einer Konferenz mit dem Titel "Gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft - Auf dem Weg zu einer Reform des WissZeitVG" am 27. Juni 2022 will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf Basis einer Evaluation das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) im Sommer/Herbst 2022 diskutieren. Im Anschluss daran soll ein Referentenentwurf zur Änderung vorgelegt werden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Die Abgeordneten wollten wissen, ob die angekündigte Evaluation des WissZeitVG durch die Bietergemeinschaft InterVal GmbH und durch das HIS-Institut für Hochschulentwicklung vorliege und ob die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes plane.

23.08.22 - Netzagentur macht keine Aussagen über Stromausfälle
Um eine hohe Güte der ermittelten durchschnittlichen Stromausfalldauer je versorgtem Verbraucher auf Bundes- und Landesebene gewährleisten zu können, werden die übermittelten Datensätze aller vom Paragrafen 52 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) betroffenen Stromnetzbetreiber durch die Bundesnetzagentur plausibilisiert. Derzeit befinde sich die Bundesnetzagentur für das Berichtsjahr 2021 noch in der Plausibilisierungsphase und könne daher keine Aussage über die Versorgungsunterbrechungen in den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland für das Jahr 2021 treffen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Weiter heißt es darin, eine Weitergabe netzbetreiberbezogener Daten an Dritte durch die Bundesnetzagentur sei nicht zulässig. Informationen über Versorgungsunterbrechungen seien Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweilig betroffenen Unternehmens.


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