05.09.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat Vorschläge vorgelegt, um den Zahlungsverkehr und den Finanzsektor im weiteren Sinne in das digitale Zeitalter zu überführen.
Die EU-Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Novellierung der EU-Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz.


05.09.23 - Modernisierung der Zahlungsdienstleistungen und Öffnung von Finanzdienstleistungsdaten: Neue Chancen für Verbraucher und Unternehmen
Die Europäische Kommission hat Vorschläge vorgelegt, um den Zahlungsverkehr und den Finanzsektor im weiteren Sinne in das digitale Zeitalter zu überführen. Die neuen Vorschriften werden den Verbraucherschutz und den Wettbewerb bei elektronischen Zahlungen weiter verbessern und die Verbraucher in die Lage versetzen, ihre Daten auf sichere Weise weiterzugeben, damit sie ein breiteres Spektrum besserer und billigerer Finanzprodukte und -dienstleistungen erhalten können. Diese Vorschläge stellen die Interessen der Verbraucher, den Wettbewerb, die Sicherheit und das Vertrauen in den Mittelpunkt. Der Markt für Zahlungsdienstleistungen hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Elektronische Zahlungen in der EU haben stetig zugenommen und 2021 einen Wert von 240 Billionen EUR erreicht (gegenüber 184,2 Billionen EUR im Jahr 2017). Dieser Trend wurde durch die COVID-19-Pandemie beschleunigt. Neue Anbieter, die sich digitale Technologien zunutze machen, sind in den Markt eingetreten und bieten insbesondere Dienstleistungen des "offenen Bankwesens" an, d. h. den sicheren Austausch von Finanzdaten zwischen Banken und Finanztechnologieunternehmen ("FinTechs"). Es sind auch komplexere Arten von Betrug entstanden, die die Verbraucher gefährden und das Vertrauen beeinträchtigen.

05.09.23 - Datengesetz: Die EU-Kommission begrüßt politische Einigung über Vorschriften für eine faire und innovative Datenwirtschaft
Die EU-Kommission hat zwei Vorschläge vorgelegt, um sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im gesamten Euro-Währungsgebiet weiterhin Zugang zu Euro-Banknoten und -Münzen haben und damit bezahlen können, und um einen Rahmen für eine mögliche neue digitale Form des Euro zu schaffen, die die Europäische Zentralbank in Zukunft als Ergänzung zu Bargeld ausgeben könnte. Die Europäische Kommission hat in den vergangenen Jahren eng mit der Europäischen Zentralbank zusammengearbeitet, um gemeinsam ein breites Spektrum politischer, rechtlicher und technischer Fragen zum digitalen Euro auf technischer Ebene zu prüfen. Der Euro steht nach wie vor für die Einheit und die Stärke Europas. Im gesamten Euro-Währungsgebiet und darüber hinaus nutzen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen seit nunmehr über zwei Jahrzehnten Euro-Münzen und -Banknoten als Zahlungsmittel. Obgleich einer Umfrage zufolge 60 Prozent der Befragten weiterhin die Möglichkeit haben möchten, Bargeld zu verwenden, entscheiden sich doch immer mehr Menschen dafür, digital zu bezahlen. Dabei nutzen sie Karten und Anwendungen, die von Banken sowie von anderen Finanzunternehmen und Digitalunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dieser Trend hat sich durch die COVID-19-Pandemie beschleunigt.

05.09.23 - Schutz vor Asbest und für eine asbestfreie Zukunft: EU-Kommission begrüßt politische Einigung auf Novellierung der EU-Vorschriften
Die EU-Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Novellierung der EU-Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Asbest-Schutz der Arbeitnehmer/innen und Teil eines ganzheitlichen Konzepts der Kommission zum besseren Schutz von Mensch und Umwelt sowie für eine asbestfreie Zukunft. Asbest ist ein hochgefährlicher, krebserregender Stoff, der EU-weit noch in vielen Gebäuden verbaut ist und viele vermeidbare Todesfälle verursacht. Im Sinne der politischen Einigung und jüngster wissenschaftlicher Erkenntnisse senken die neuen Vorschriften die zulässige Konzentration am Arbeitsplatz auf 0,01 Asbestfasern pro Kubikzentimeter (f/cm⊃3;) während eines Übergangszeitraums. Das ist zehnmal niedriger als der bisher geltende Grenzwert.


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