12.07.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz (KI) oder des maschinellen Lernens (ML) versprechen insbesondere im Bereich des Geldwäsche-Transaktionsmonitorings – mit heutigen Fehlalarmraten von 95 Prozent (bei kleiner ein Prozent wirklich entdeckter Geldwäsche) – erhebliche Verbesserungspotenziale.
Die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) hat die Theorie und Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland grundlegend verändert.
12.07.23 - Künstliche Intelligenz im Geldwäsche-Transaktionsmonitoring
Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz (KI) oder des maschinellen Lernens (ML) versprechen insbesondere im Bereich des Geldwäsche-Transaktionsmonitorings – mit heutigen Fehlalarmraten von 95 Prozent (bei kleiner ein Prozent wirklich entdeckter Geldwäsche) – erhebliche Verbesserungspotenziale. Für eine (ethisch) angemessene Nutzung sind allerdings notwendige Prinzipien zu befolgen und durch entsprechendes Management umzusetzen. Der folgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick. Technologien des maschinellen Lernens versprechen in vielen Bereichen, aber insbesondere im Rahmen der laufenden Überwachung der Geschäftsbeziehung auf Finanzkriminalität, erhebliche Effizienz- und Effektivitätsgewinne.
12.07.23 - Vorbereitungsgrad deutscher Unternehmen auf die Inhalte der CSRD - Eine Dokumentenanalyse
Die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) hat die Theorie und Praxis der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland grundlegend verändert. Der vorliegende Beitrag diskutiert ausgehend auf einer Analyse von DAX-Abschlüssen und empirischen Studien aus den Jahren 2018 bis 2020, inwieweit die Unternehmen die in der CSRD vorgelegten Änderungen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung bereits antizipiert haben. Es zeigt sich, dass bereits in diesen Jahren die grundlegenden Themenbereiche der CSRD in den Jahresabschlüssen aufgriffen wurden, wenn auch nicht alle Bereiche die gleiche Ausprägung in inhaltlicher Breite und Tiefe erlangen konnten. Noch nicht aufgegriffen wurden in diesen Jahren Aspekte zu finanziellen Kennzahlen, zur Geschäftsstrategie und Geschäftsentwicklung.
12.07.23 - Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Umsetzung in der Praxis
Die angemessene Umsetzung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) beschäftigt derzeit viele Unternehmen, die vom Anwendungsbereich erfasst sind oder dies in Zukunft sein werden. Hinter diesem sperrig anmutenden Namen verbirgt sich die Absicht des deutschen Gesetzgebers, in Lieferketten – ganz gleich ob global oder regional verlaufend – den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt zu stärken. Um nur ein Beispiel zu nennen: Weltweit leben und arbeiten Millionen Menschen unter ausbeuterischen Bedingungen. Sie nähen Kleidung im Akkord, leisten in Minen Schwerstarbeit und atmen beim Verbrennen von Elektroschrott giftige Dämpfe ein, um darin verbaute Rohstoffe zu extrahieren. Das LkSG soll derartige Praktiken von nun an mehr und mehr sichtbar machen, sie erschweren oder ihnen im besten Fall ein Ende bereiten.
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