13.03.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Mit Blick auf eine gut funktionierende Kapitalmarktunion braucht die EU ein sicheres, robustes und attraktives Clearing. Wenn das Clearing nicht effizient funktioniert, sind Finanzinstitute, Unternehmen und Anleger, wie die Finanzkrise von 2008 gezeigt hat, mit höheren Risiken und Kosten konfrontiert.
Die Europäische Kommission hat neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister vorgeschlagen, die im Auftrag von in der Europäischen Union ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln.
13.03.23 - Besteuerung: Neue Transparenzvorschriften sehen Meldepflicht für Kryptowert-Transaktionen vor
Die Europäische Kommission hat neue Steuertransparenzvorschriften für alle Dienstleister vorgeschlagen, die im Auftrag von in der Europäischen Union ansässigen Kunden Transaktionen mit Kryptowerten abwickeln. Die neuen Bestimmungen sollen die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) sowie die Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung ergänzen. Um Einnahmen für öffentliche Investitionen und Dienstleistungen sicherzustellen und gleichzeitig ein innovationsfreundliches Wirtschaftsumfeld zu schaffen, ist eine faire und wirksame Besteuerung von größtem Belang. Derzeit fehlen den Steuerbehörden jedoch die benötigten Informationen, um Erlöse zu überwachen, die mithilfe von Kryptowerten erzielt werden – Kryptowerte, die sich problemlos grenzüberschreitend handeln lassen. Dadurch können die Behörden nicht in vollem Maße sicherstellen, dass tatsächlich Steuern gezahlt werden, sodass den europäischen Bürgerinnen und Bürgern wichtige Steuereinnahmen entgehen.
13.03.23 - Kapitalmarktunion: Neue Vorschläge zu Clearing, Insolvenz von Nichtbanken und Notierung an öffentlichen Märkten, um EU-Kapitalmärkte attraktiver zu machen
Die Europäische Kommission hat Maßnahmen zur Weiterentwicklung der EU-Kapitalmarktunion vorgelegt, mit denen die folgenden Ziele verfolgt werden: 1. Steigerung der Attraktivität und Widerstandsfähigkeit der in der EU erbrachten Clearingdienste, Unterstützung der offenen strategischen Autonomie der EU und Wahrung der Finanzstabilität. 2. EU-weite Harmonisierung bestimmter Insolvenzvorschriften für Nichtbanken, um die Vorschriften effizienter zu gestalten und grenzüberschreitende Investitionen zu fördern. 3. Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen jeder Größe, insbesondere KMU, durch einen neuen Rechtsakt zur Notierung an öffentlichen Märkten, damit die Unternehmen durch eine Börsennotierung leichter Zugang zu Finanzmitteln erhalten können.
13.03.23 - Gleichstellungspaket: Kommission schlägt Stärkung von Gleichstellungsstellen vor, um Diskriminierung zu bekämpfen
Die Europäische Kommission hat zwei Vorschläge angenommen, um Gleichstellungsstellen zu stärken: Letztere sollen unabhängiger werden und mehr Ressourcen und Befugnisse erhalten, um Diskriminierung in Europa wirksamer bekämpfen zu können. Gleichstellungsstellen sind von zentraler Bedeutung, wenn es darum geht, Diskriminierungsopfern zu helfen und sicherzustellen, dass die EU-Antidiskriminierungsvorschriften vor Ort umgesetzt werden. Mit den neuen Rechtsvorschriften soll sichergestellt werden, dass Gleichstellungsstellen die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten umfassend nutzen können. Dies wird für einen besseren Schutz von Diskriminierungsopfern sorgen und dazu beitragen, Diskriminierung zu verhindern.
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