19.01.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission hat einen legislativen Vorschlag zu verschiedenen Facetten bei Echtzeitüberweisungen vorgelegt.
Das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten tritt zum Jahreswechsel in Kraft.



19.01.23 - Deutsche Kreditwirtschaft sieht weitere Regulierung von Echtzeitzahlungen kritisch
Die Europäische Kommission hat einen legislativen Vorschlag zu verschiedenen Facetten bei Echtzeitüberweisungen vorgelegt. Unter anderem soll es in Zukunft eine gesetzliche Verpflichtung zum Angebot von Echtzeitüberweisungen geben, was zu Lasten der Standardüberweisung und weiterer Zahlungsformen geht. Die in der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zusammengeschlossenen Verbände der Banken und Sparkassen sehen die vorliegenden Regulierungsvorschläge kritisch. Damit würde ein tiefgreifender und nicht sachgerechter Markteingriff sowohl bei Produktangeboten als auch bei etablierten Marktpreisbildungsmechanismen erfolgen.

19.01.23 - Ab 1.1.2023 gelten neue Compliance-Pflichten für große deutsche Unternehmen
Das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Welche Unternehmen wann betroffen sind und wie in den nächsten Monaten noch gesetzeskonforme Prozesse aufgebaut werden können, erklärt der Jurist Michal Kacperek, EDI Consultant bei Comarch. (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) bezeichnet. Diese gesetzliche Verpflichtung wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten und im ersten Schritt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten. 2024 wird die Regelung auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern greifen. Das Sorgfaltspflichtengesetz wurde im Juni 2021 beschlossen, um unternehmerische Sorgfaltspflichten gesetzlich zu regeln.

19.01.23 - Studie zur Verfolgung von Auslandsbestechung legt offen: Entwicklung weltweit und in Deutschland rückläufig
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat den neuen "Exporting Corruption" Bericht veröffentlicht. Die Studie untersucht und bewertet die Verfolgung von Auslandsbestechung durch Unternehmen und Individuen in 47 Ländern. Seit der ersten Veröffentlichung der Ergebnisse im Jahr 2009 war die Verfolgung nie auf einem niedrigeren Niveau. Der globale Negativtrend kann zwar zum Teil auf die Auswirkungen der zwei Corona-bedingten Pandemie Jahre zurückgeführt werden, insgesamt bleibt die Verfolgung von Auslandsbestechung jedoch weltweit ernüchternd. Deutschland wird für den Zeitraum 2018-2021 erneut als "moderat" eingestuft, die Punktzahl sinkt jedoch von 273 auf 206.


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