20.10.23 - Compliance- & Governance-Newsletter


Batterien sollen in der EU künftig langlebiger sein - und einfach austauschbar. Dafür sorgen die neuen EU-Vorschriften, die in Kraft treten.
Der Europäische Investitionsfond (EIF) hat 50 Millionen Euro in einen europäischen Impact Fund, den Circular Plastics Fund des Fond Managers Infinity Recycling, investiert.



20.10.23 - Fond unterstützt Unternehmen, die neue Verfahren für innovatives Recycling von Kunststoffen entwickeln
Der Europäische Investitionsfond (EIF) hat 50 Millionen Euro in einen europäischen Impact Fund, den Circular Plastics Fund des Fond Managers Infinity Recycling, investiert. Der Fond unterstützt Unternehmen, die neue Verfahren für innovatives Recycling von Kunststoffen entwickeln. Mit einem Zielvolumen von 150 Millionen Euro soll der Fonds das industrielle und kommerzielle Wachstum dieser Unternehmen unterstützen. Der Aufbau einer echten Kreislaufwirtschaft erfordere dem für Umwelt, Ozeane und Fischerei zuständigen Kommissar Virginijus Sinkevičius industrielle Lösungen, die ein vollständiges, effizientes und mehrfaches Recycling von Kunststoffen ermöglichen. Die Finanzierung durch InvestEU helfe innovativen europäischen Unternehmen dabei, eine Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe voranzutreiben und so den grünen Wandel in der EU zu fördern.

20.10.23 - Kreislaufwirtschaft: Regeln für nachhaltigere und sicherere Batterien treten in Kraft
Batterien sollen in der EU künftig langlebiger sein - und einfach austauschbar. Dafür sorgen die neuen EU-Vorschriften, die in Kraft treten. Sie stellen sicher, dass Batterien nur ein Minimum an schädlichen Substanzen enthalten, einen geringen CO2-Fußabdruck haben, weniger Rohstoffe benötigen und in Europa gesammelt, wiederverwendet und recycelt werden. Ab 2025 werden schrittweise Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz, die Materialverwertung und den recycelten Inhalt eingeführt. Alle gesammelten Altbatterien müssen recycelt werden, damit hohe Verwertungsniveaus erreicht werden. Das gilt insbesondere für kritische Rohstoffe wie Kobalt, Lithium und Nickel. Im Einklang mit den Kreislaufzielen des Europäischen Grünen Deals ist die neue Batterieverordnung die erste europäische Rechtsvorschrift, die einen vollständigen Lebenszyklusansatz verfolgt, bei dem Beschaffung, Herstellung, Verwendung und Recycling in einem einzigen Gesetz geregelt sind. Batterien sind eine Schlüsseltechnologie, um den grünen Wandel voranzutreiben, nachhaltige Mobilität zu unterstützen und zur Klimaneutralität bis 2050 beizutragen. Die schrittweise eingeführten Zielvorgaben für die Recyclingeffizienz sollen gewährleisten, dass wertvolle Materialien am Ende ihrer Nutzungsdauer zurückgewonnen und der Wirtschaft wieder zugeführt werden.

20.10.23 - Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des CO2-Grenzausgleichssystems
Bis zur endgültigen Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) gilt vom 1. Oktober 2023 bis Ende 2025 ein Übergangszeitraum, für den die Europäische Kommission Vorschriften verabschiedet hat. In der Durchführungsverordnung sind die für den Übergangszeitraum geltenden Berichtspflichten für die EU-Einführer von CBAM-Waren aufgeführt. Weiter wird die für diesen Zeitraum geltende Methode zur Berechnung grauer Emissionen, die bei der Herstellung von CBAM-Waren entstehen, erläutert. Als graue Emissionen werden Emissionen bezeichnet, die nicht direkt durch den Betrieb eines Systems, sondern durch die Herstellung von Gütern sowie durch Transport, Lagerung und Entsorgung entstehen. Im CBAM-Übergangszeitraum müssen Händler nur über die grauen Emissionen im Zusammenhang mit ihren dem Mechanismus unterliegenden Einfuhren Bericht erstatten, ohne finanzielle Anpassungen leisten zu müssen. Dies gibt den Unternehmen ausreichend Planungssicherheit und Vorbereitungszeit, während gleichzeitig die endgültige Methodik noch bis 2026 nachjustiert werden kann.


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