27.06.23 - Compliance- & Governance-Newsletter
Schon seit 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), was insbesondere Arbeitgeber sehr vorsichtig gemacht hat.
Mit dem Urteil vom 18.01.2023 – XI R 29/22 (XI R 16/18) sieht der BFH die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft entgegen früheren Zweifeln weiterhin als unionsrechtskonform an.
27.06.23 - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt auch Mitglieder von Berufsvereinigungen
Schon seit 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), was insbesondere Arbeitgeber sehr vorsichtig gemacht hat. Etwa indem Stellenanzeigen alle inzwischen mindestens drei Geschlechter ausdrücklich mit "m/w/d" bezeichnen und auch keine Altersvorgaben mehr vorsehen, sowie geschlechtersensible – korrekt gegenderte – Sprache verwenden. Doch haben viele Berufsverbände noch gar nicht erkannt, dass sie gegenüber Mitgliedern und Bewerbern um Mitgliedschaft entsprechende Pflichten haben, und diese korrespondierend Rechte, analog wie bei Arbeitnehmern.
27.06.23 - Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zum einen seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung geändert und zum anderen ein neues Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet
Mit dem Urteil vom 18.01.2023 – XI R 29/22 (XI R 16/18) sieht der BFH die sich aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ergebende Steuerschuldnerschaft des Organträgers für die Umsätze der Organschaft entgegen früheren Zweifeln weiterhin als unionsrechtskonform an. Die vom EuGH hierfür genannten Bedingungen (Willensdurchsetzung und keine Gefahr von Steuerausfällen) werden gewährleistet, da der BFH schon bisher die Möglichkeit der Willensdurchsetzung verlangt und die Organgesellschaft nach § 73 der Abgabenordnung für die Umsatzsteuer des Organträgers haftet. Im Hinblick auf das Kriterium der Willensdurchsetzung ändert der BFH allerdings seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung. Für das Bestehen einer Organschaft ist zwar weiter im Grundsatz erforderlich, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft zusteht.
27.06.23 - Bund will vorerst an juris GmbH beteiligt bleiben
Die Deutsche Bundesregierung plant aktuell nicht, den Bundesanteil an der juris GmbH zu verkaufen. Dies werde nach Abschluss eines laufenden "Entflechtungsprozesses" erneut zu prüfen sein, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Den Angaben zufolge hält der Bund aktuell 50,01 Prozent an der Gesellschaft. Die Unionsfraktion hatte in der Anfrage zahlreiche Aspekte rund um die Beteiligung des Bundes an dem juristischen Informationsdienst thematisiert. Hintergrund der Anfrage war die Diskussion über das inzwischen eingestellte Rechtsbriefing "Libra" der juris GmbH. Ein vom Bundesministerium für Justiz beauftragtes Gutachten hatte darin eine Verletzung des Grundsatzes der Staatsferne der Presse gesehen.
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