06.08.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die EU-Kommission begrüßt die endgültige Annahme der Netto-Null-Industrie-Verordnung (NZIA), mit der die EU auf Kurs gebracht wird, um ihre inländischen Produktionskapazitäten für saubere Schlüsseltechnologien zu stärken.
Gemäß der neuen Methanverordnung der EU für den Energiesektor müssen Öl-, Gas- und Kohleunternehmen entlang der gesamten Lieferkette ihre Methanemissionen gemäß den höchsten Überwachungsstandards ordnungsgemäß messen, überwachen, melden und überprüfen und zu ihrer Verringerung handeln.



06.08.24 - Zum Widerrufsrecht eines in Deutschland wohnhaften Verbrauchers bei Abschluss von "Kauf- und Dienstleistungsverträgen" über Teakbäume in Costa Rica mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen über Fernkommunikationsmittel ohne Widerrufsbelehrung
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 15. Mai 2024 - VIII ZR 226/22), dass einem in Deutschland wohnhaften Verbraucher hinsichtlich über Fernkommunikationsmittel mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen ohne Widerrufsbelehrung abgeschlossener "Kauf- und Dienstleistungsverträge" über Teakbäume in Costa Rica ein Widerrufsrecht zusteht und dass dieses nicht zeitlich befristet ist. Sachverhalt: Die Beklagte, ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen, bot über ihre Internet-Homepage Interessenten den Ankauf von Teakbäumen auf Plantagen in Costa Rica an, um nach Jahren mit dem Verkauf des Holzes dieser Bäume eine Rendite zu erzielen ("Teakinvestment - Das natürliche Kraftpaket für ihr Portfolio"). Zusätzlich offerierte die Beklagte ihren Kunden, die erworbenen Bäume während der Laufzeit des Vertrages zu bewirtschaften, zu verwalten, zu schlagen, auszuforsten, zu ernten und zu verkaufen.

06.08.24 - Die Netto-Null-Industrie-Verordnung macht die EU zur Heimat der Herstellung sauberer Technologien und grüner Arbeitsplätze
Die EU-Kommission begrüßt die endgültige Annahme der Netto-Null-Industrie-Verordnung (NZIA), mit der die EU auf Kurs gebracht wird, um ihre inländischen Produktionskapazitäten für saubere Schlüsseltechnologien zu stärken. Durch die Schaffung eines einheitlichen und berechenbaren Unternehmensumfelds für das verarbeitende Gewerbe im Bereich der sauberen Technologien wird die NZIA die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der industriellen Basis der EU erhöhen und die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und qualifizierte Arbeitskräfte unterstützen. Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, erklärte: "Mit der Netto-Null-Industrie-Verordnung verfügt die EU nun über ein Regelungsumfeld, das es uns ermöglicht, die Herstellung sauberer Technologien rasch auszubauen. Mit dem Gesetz werden die besten Bedingungen für die Sektoren geschaffen, die für uns von entscheidender Bedeutung sind, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Nachfrage nimmt in Europa und weltweit zu, und wir sind nun gerüstet, um mehr dieser Nachfrage mit europäischem Angebot zu decken."

06.08.24 - Fragen und Antworten zur EU-Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor
Gemäß der neuen Methanverordnung der EU für den Energiesektor müssen Öl-, Gas- und Kohleunternehmen entlang der gesamten Lieferkette ihre Methanemissionen gemäß den höchsten Überwachungsstandards ordnungsgemäß messen, überwachen, melden und überprüfen und zu ihrer Verringerung handeln. Insbesondere werden Unternehmen gemäß der Verordnung verpflichtet, die Methanemissionen an der Quelle (z. B. auch die Methanemissionen) für Öl, Gas und Kohle und auf Standortebene für Öl und Gas zu quantifizieren. Die Betreiber müssen den zuständigen nationalen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten, in denen sich ihre Anlagen befinden, jedes Jahr einen Methanemissionensbericht vorlegen, der von einer unabhängigen Prüfstelle bewertet wurde. Um die unzureichenden Informationen darüber zu beheben, wie viele inaktive Öl- oder Gasbohrlöcher oder inaktive Kohlebergwerke in der EU vorhanden sind, werden die Mitgliedstaaten mit der Verordnung auch beauftragt, ein Verzeichnis geschlossener, inaktiver, verfüllter und aufgegebener Anlagen unter ihrer Verantwortung oder in ihrem Hoheitsgebiet zu erstellen, ihre Emissionen zu überwachen und so bald wie möglich einen Plan zur Minderung dieser Emissionen anzunehmen und durchzuführen.


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