07.08.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt es keine grundlegenden Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die 50+1-Grundregel.
Die Gruppe BSW will das geplante Verbrenner-Verbot ab 2035 stoppen.
07.08.24 - 50+1-Regel – Auswirkungen der EuGH-Rechtsprechung und weitere Verfahrensführung
Auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt es keine grundlegenden Bedenken des Bundeskartellamtes gegen die 50+1-Grundregel. Das Bundeskartellamt wird aber die Lizenzierungspraxis der Deutschen Fußball Liga (DFL) genauer untersuchen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagte: "Die neue Rechtsprechung des EuGH ändert unsere Bewertung der 50+1-Grundregel nicht grundlegend. Es bleibt dabei, dass das Ziel der Vereinsprägung geeignet ist, eine Ausnahme vom Kartellrecht zu tragen. Wir halten die Regel insoweit grundsätzlich auch für verhältnismäßig. Der EuGH stellt allerdings strenge Anforderungen an die konsistente und einheitliche Anwendung von Regelungen, die von einer Ausnahme vom Kartellrecht profitieren sollen. Daher werden wir nun zunächst die Anwendungspraxis der DFL hinsichtlich der 50+1-Regel untersuchen. Das betrifft auch die Lizenzierungspraxis hinsichtlich bestimmter Clubs sowie die Vorgänge um die Investorenabstimmung der DFL im vergangenen Jahr."
07.08.24 - Die Einseitigkeit, mit der die Bundesregierung und die Europäische Union auf E-Mobilität setze, sei ein schwerer wirtschafts- und industriepolitischer Fehler
Die Gruppe BSW will das geplante Verbrenner-Verbot ab 2035 stoppen. Die Einseitigkeit, mit der die Bundesregierung und die Europäische Union auf E-Mobilität setzten, sei ein "schwerer wirtschafts- und industriepolitischer Fehler", heißt es in einem Antrag. Dieser Fehler könne Wohlstand und Arbeitsplätze vernichten und drohe weltweit führendes Know-how der heimischen Industrie zu zerstören. "Das geplante Verbrenner-Verbot ab 2035 gefährdet hunderttausende Arbeitsplätze bei den Automobilkonzernen und unzähligen Zuliefererbetrieben", schreiben die Abgeordneten. Statt weltweit geschätzte Technologieführerschaft aufzugeben, sollte diese weiterentwickelt werden, fordern sie.
07.08.24 - Ulrich Kelber zum Auftakt der BvD-Verbandstage: "Wir Datenschützer sind pragmatische Digitalisierungsfans"
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sprach sich zur Eröffnung des Frühjahrskongresses des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. für eine frühzeitige Einbindung von Datenschutzbeauftragten und eine Weiterentwicklung von Privacy Enhancing Technologies für den Einsatz auch in kleinen und mittleren Unternehmen aus. In seiner Eröffnungs-Keynote beim Frühjahrskongress des BvD in Berlin plädierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber dafür, bei Digitalisierungsprojekten frühzeitig die Datenschutzbeauftragten einzubinden. Es gebe mittlerweile viele geeignete Maßnahmen, um beispielsweise durch Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstechniken, die eine effektive Datennutzung bei gleichzeitigem Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Für einen erfolgreichen Einsatz solcher technischen Lösungen in Digitalisierungsprojekten sei allerdings unerlässlich, gleich zu Projektbeginn die Risiken und Anforderungen zu betrachten.
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