11.10.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit ihrem "Pay or consent"-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte.
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben.



11.10.24 - Europäische Kommission und nationale Behörden ergreifen Maßnahmen gegen Meta
Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit ihrem "Pay or consent"-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte. Die Kommission koordinierte diese Maßnahme unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung. Die Maßnahme begann 2023, unmittelbar nachdem Meta die Verbraucher über Nacht aufgefordert hatte, Facebook und Instagram entweder gegen Entgelt zu nutzen oder einzuwilligen, dass Meta ihnen unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten personalisierte Werbung anzeigt und daraus Einnahmen erzielen kann ("Pay or consent"). Die Verbraucherschutzbehörden prüften mehrere Elemente, die irreführende oder aggressive Praktiken darstellen könnten, insbesondere, ob Meta den Verbrauchern im Vorfeld wahrheitsgetreue, klare und ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt hat. Die Behörden prüften, ob diese Informationen es den Verbrauchern ermöglichten zu verstehen, wie sich ihre Entscheidung, entweder zu zahlen oder die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für gewerbliche Zwecke zu akzeptieren, auf ihre Rechte als Verbraucher auswirkt.

11.10.24 - Kommission leitet Untersuchung wegen möglicher wettbewerbswidriger Vereinbarungen im Bereich der Online-Lieferung von Lebensmitteln ein
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb. Die Kommission hat Bedenken, dass Delivery Hero und Glovo vor der Übernahme räumliche Märkte untereinander aufgeteilt und sensible Geschäftsinformationen (z. B. über Geschäftsstrategien, Preise, Kapazitäten, Kosten und Produkteigenschaften) ausgetauscht haben könnten. Ferner hegt die Kommission den Verdacht, dass die Unternehmen vereinbart haben könnten, keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Diese Verhaltensweisen könnten durch die Minderheitsbeteiligung von Delivery Hero an Glovo ermöglicht worden sein.

11.10.24 - Die Europäische Kommission übermittelt X vorläufige Feststellungen wegen Verstoßes gegen Gesetz über digitale Dienste (DAS)
Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt. Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Moderation von Inhalten und bei der Werbung stehen im Mittelpunkt des Gesetzes über digitale Dienste. Auf der Grundlage einer eingehenden Untersuchung, die unter anderem die Analyse interner Unternehmensunterlagen, Befragungen von Sachverständigen und die Zusammenarbeit mit den nationalen Koordinatoren für digitale Dienste umfasste, hat die Kommission in drei Fällen vorläufig festgestellt, dass die Vorschriften nicht eingehalten wurden: Erstens gestaltet und betreibt X ihre Schnittstelle für die verifizierten Konten mit dem blauen Häkchen in einer Weise, die nicht der Branchenpraxis entspricht und die Nutzerinnen und Nutzer täuscht. Da jeder und jede mithilfe eines Abos einen solchen "verifizierten" Status erhalten kann, können die Nutzer sich kein freies und fundiertes Urteil über die Authentizität der Konten und der Inhalte, mit denen sie interagieren, bilden. Es gibt Belege für motivierte böswillige Akteure, die das "verifizierte Konto" missbrauchen, um Nutzerinnen und Nutzer zu täuschen.


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