15.01.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die großen Plattformen müssen in Zukunft in einem Bericht darlegen, wie sie das Gesetz über Digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) einhalten.
Die EU-Kommission wird gemeinsam mit nationalen Verbraucherschutz-Behörden Online-Posts in sozialen Medien auf Einhaltung der europäischen Verbraucherregeln überprüfen.
15.01.24 - Digital Markets Act – DMA: Vorlage für Torwächter-Berichte veröffentlicht
Die großen Plattformen müssen in Zukunft in einem Bericht darlegen, wie sie das Gesetz über Digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) einhalten. Die Vorlage dazu hat die EU-Kommission nun veröffentlicht. Die im Rahmen des DMA benannten Torwächter (Gatekeeper) müssen innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Benennung Berichte vorlegen, wie sie die Vorschriften einhalten und diese mindestens einmal jährlich aktualisieren.
15.01.24 - Desinformation und Hetze: Kommission verlangt im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) Auskunft von X
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Auskunftsverlangen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste an X (ehemals Twitter) gerichtet. Grund dafür sind bei der Kommission eingegangene Hinweise über die mutmaßliche Verbreitung von illegalen Inhalten und Desinformation, insbesondere von terroristischen und gewalttätigen Inhalten und Hetze. Die Plattform X soll ebenso Auskunft über die Einhaltung anderer Bestimmungen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) geben. Infolge ihrer Benennung als sehr große Online-Plattform (VLOP) muss X alle mit dem Gesetz über digitale Dienste eingeführten Vorschriften einhalten. Diese gelten seit Ende August 2023 und umfassen u.a. die Bewertung und Minderung von Risiken in Bezug auf die Verbreitung von illegalen Inhalten und Desinformation. Ebenso ist X zu schadenbegrenzenden Maßnahmen und Bewertungen von Risiken zu Darstellungen geschlechtsbezogener Gewalt, der Beeinträchtigung der Ausübung der Grundrechte und der Rechte des Kindes, der öffentlichen Sicherheit und des geistigen Wohlbefindens verpflichtet.
15.01.24 - EU-Kommission untersucht Geschäftspraktiken von Influencern
Die EU-Kommission wird gemeinsam mit nationalen Verbraucherschutz-Behörden Online-Posts in sozialen Medien auf Einhaltung der europäischen Verbraucherregeln überprüfen. Das EU-Recht schreibt vor, dass Influencer Werbung transparent machen müssen. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte dazu: "Das Geschäft der Influencer floriert, und viele Kunden - oft junge Menschen oder sogar Kinder - vertrauen ihren Empfehlungen. Dieses Geschäftsmodell bringt jedoch auch rechtliche Verpflichtungen mit sich. Auch Influencer müssen sich an lautere Geschäftspraktiken halten und ihre Follower haben ein Recht auf transparente und verlässliche Informationen." Influencer-Marketing hat sich zu einer tragenden Säule der digitalen Wirtschaft entwickelt und wird im Jahr 2023 voraussichtlich einen weltweiten Wert von 19,98 Milliarden Euro erreichen. Influencer, die an regelmäßigen kommerziellen Aktivitäten beteiligt sind, wie Markendeals zur Werbung für Produkte oder Dienstleistungen, gelten nach dem EU-Verbraucherrecht als Gewerbetreibende.
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