27.02.24 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Güterverkehr in der EU soll nachhaltiger werden. Dazu will die EU-Kommission die Wettbewerbsfähigkeit des intermodalen Güterverkehrs im Vergleich zum reinen Straßengüterverkehr verbessern.
Die Europäische Kommission hat förmliche Auskunftsersuchen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) an Meta und Snap gerichtet.
27.02.24 - Güterverkehr vor Schienen: EU-Kommission legt Vorschlag für nachhaltigeren Güterverkehr vor Schienen
Der Güterverkehr in der EU soll nachhaltiger werden. Dazu will die EU-Kommission die Wettbewerbsfähigkeit des intermodalen Güterverkehrs im Vergleich zum reinen Straßengüterverkehr verbessern und hat einen Vorschlag vorgelegt, der die geltende Richtlinie über den kombinierten Verkehr aktualisiert und die Maßnahmen zur Ökologisierung des Güterverkehrs vom Juli 2023 ergänzt. "Im Jahr 2022 wurden 13,6 Milliarden Tonnen Güter auf den Straßen der EU transportiert. Dieser Güterverkehr ist für die Wirtschaft der EU von entscheidender Bedeutung, und da die Nachfrage steigt, müssen wir die Kosten und Emissionen unter Kontrolle halten", sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean. "Dank unseres Vorschlags werden LKW ihre Rolle im Güterverkehr behalten, aber ihre Kombination mit anderen, nachhaltigeren Verkehrsträgern wie Lastkähnen, Kurzstreckenseeverkehr oder Zügen wird die externen Kosten des Verkehrs senken und die Nutzung unseres Verkehrsnetzes im Interesse der Bürger und unserer Wirtschaft optimieren".
27.02.24 - Kampf gegen illegale Produkte: EU-Kommission richtet DSA-Auskunftsersuchen an AliExpress
Die Europäische Kommission hat AliExpress ein förmliches Auskunftsersuchen zugestellt. Gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) soll das Unternehmen darüber informieren, wie es seinen Verpflichtungen in Bezug auf Risikobewertungen und Maßnahmen zur Risikominderung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet nachkommt. Dabei geht es insbesondere um die Verbreitung illegaler Produkte im Internet, wie beispielsweise gefälschte Arzneimittel. EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte dazu: "Bei dem Gesetz über digitale Dienste geht es nicht nur um Hassreden, Desinformation und Cybermobbing. Es soll auch sicherstellen, dass illegale oder unsichere Produkte, die in der EU über E-Commerce-Plattformen verkauft werden, entfernt werden, einschließlich der wachsenden Zahl gefälschter und potenziell lebensbedrohlicher Medikamente und Arzneimittel, die online verkauft werden."
27.02.24 - Gesetz über digitale Dienste: Meta und Snap sollen darlegen, wie sie Minderjährige schützen
Die Europäische Kommission hat förmliche Auskunftsersuchen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) an Meta und Snap gerichtet. Die Unternehmen sollen darüber informieren, wie sie ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Jugendschutz nachkommen. Dazu gehören auch die Verpflichtungen im Zusammenhang mit Risikobewertungen und Risikominderungsmaßnahmen zum Schutz von Minderjährigen im Internet, insbesondere im Hinblick auf die Risiken für die psychische und physische Gesundheit, sowie über die Nutzung ihrer Dienste durch Minderjährige. Gemäß Artikel 74 Absatz 2 DSA kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder entstellte Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Im Falle einer Nichtbeantwortung kann die Kommission beschließen, die Informationen durch Entscheidung anzufordern. In diesem Fall könnte die nicht fristgerechte Beantwortung zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.
####################
Sie wollen täglich informiert sein, haben aber keine Zeit, jeden Morgen durchs Internet zu surfen?
Dann lassen Sie sich durch unseren kostenlosen E-Mail-Service aktuelle News aus der Compliance- und IT-Security und SaaS/Cloud-Branche nahebringen.
Das Redaktionsteam von Compliance-Magazin.de hat die wichtigsten tagesaktuellen Geschehnisse für Sie zusammengetragen - ein Klick auf die entsprechenden Links und Sie befinden sich an den gewünschten Plätzen bei Compliance-Magazin.de und IT SecCity.de und SaaS-Magazin.de - einfacher geht es wirklich nicht!
Klicken Sie hier, um den Newsletter-Service zu abonnieren
Sie erhalten dann in wenigen Minuten eine E-Mail vom System. Bitte klicken Sie auf den Link in der E-Mail und schicken Sie uns eine Bestätigung Ihrer Bestellung.
Der Newsletter wird im html-Format versendet.
Bitte denken Sie daran, den Newsletter bei Ihrem IT-Administrator auf die White-List setzen zu lassen.
####################
Weitere Meldungen
26.02.24 - Enormer potentieller Nutzen von KI: Kommission begrüßt G7-Einigung auf Leitlinien
26.02.24 - Gesetz über digitale Dienste (DSA): Erste Konzerne stellen Transparenzberichte online
26.02.24 - Neu Ära des digitalen Jahrzehnts: EU-Gesetzgeber einigen sich auf Digitale Brieftasche
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>