01.03.24 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Europäische Kommission begrüßt zwei politische Einigungen, die das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Bereich Umweltpolitik erzielt haben: Zum einen geht es um neue Regeln für die Verbringung von Abfällen.
Die Frage, ob und wie die Wirksamkeit eines Compliance Management Systems (nachfolgend CMS) gemessen werden kann, ist umstritten und treibt seit vielen Jahren Compliance-Experten um.


01.03.24 - Verbringung von Abfällen und Kampf gegen Umweltstraftaten: Parlament und EU-Staaten einigen sich auf neue Regeln
Die Europäische Kommission begrüßt zwei politische Einigungen, die das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Bereich Umweltpolitik erzielt haben: Zum einen geht es um neue Regeln für die Verbringung von Abfällen. Diese Regeln sollen verhindern, dass die EU ihre ökologischen Herausforderungen in Drittländer exportiert. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Länder wird verboten. Nur wenn strenge Umweltauflagen erfüllt sind, dürfen einzelne Länder diese Abfälle fünf Jahre nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften noch in Empfang nehmen. Diese neuen Vorgaben ergänzen die neue Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz. Zum anderen verpflichtet die neue Richtlinie die EU-Staaten, die Definition von Umweltstraftaten sowie wirksame abschreckende Sanktionen für Straftäter in ihr Strafrecht aufzunehmen. Der neue Rechtsrahmen soll dazu beitragen, dass schwere Umweltstraftaten nicht ungestraft bleiben. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius erklärte zur Einigung zum Kampf gegen Umweltkriminalität: "Umweltkriminalität verursacht verheerende Schäden für unsere Umwelt, schadet unserer Gesundheit und unserer Wirtschaft. Zu lange haben Kriminelle von schwachen Sanktionen und mangelnder Durchsetzung profitiert."

01.03.24 - Die Messung von Compliance aus Sicht eines internationalen Konzerns
Die Frage, ob und wie die Wirksamkeit eines Compliance Management Systems (nachfolgend CMS) gemessen werden kann, ist umstritten und treibt seit vielen Jahren Compliance-Experten um. Hintergrund sind dabei nicht nur die stetig steigenden Erwartungen an Unternehmen, sondern auch die fortwährend aufgedeckten Compliance-Skandale, welche die aktuelle Regulierungsdichte unterstützt haben. Als Folge erhöhen sich seit Jahren die Ausgaben von Unternehmen im Bereich Compliance. Insofern muss diskutiert werden, welchen Beitrag ein CMS zur Verhinderung und Aufdeckung systematischen Fehlverhaltens leisten kann und tatsächlich leistet (oder eben nicht).

01.03.24 - Der Bußgeldregress gegen Manager aus verfassungs- und EU-rechtlicher Sicht
Werden Unternehmen für Rechtsverstöße Bußgelder auferlegt, so stellt sich die Frage, ob die Unternehmen die Geschäftsleiter, die für den Verstoß verantwortlich sind, in Regress nehmen können (§ 43 GmbHG, § 93 AktG). Die Antwort ist seit langem umstritten. Je höher Bußgelder werden, desto wichtiger wird sie. Wegen ihrer exorbitanten Höhe nähren insbesondere Kartellbußen die Diskussion.


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