Daten von Telefonen und Handys preisgeben


Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten: Täterprofilen und Offenlegung von Täterstrukturen durch Verkehrsdatenabfrage auf die Spur kommen
Ein Ermittlungsinstrument, dem in neuerer Zeit neben der Überwachung der Kommunikationsinhalte eine zunehmende Bedeutung zugeordnet wird


(02.05.08) - Telefonfirmen sollen Daten von Telefonen und Handys bereitstellen, bei denen offensichtlich der Weg über die Verkehrsdatenabfrage (wie beispielsweise des Anrufers oder des Empfängers) der einzig sinnvolle zur Aufklärung der Straftat ist.

Diese Auffassung ist Teil der Ergebnisse eines Forschungsberichts über Telekommunikationsverbindungsdaten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Die Bundesregierung legt diesen Bericht jetzt als Unterrichtung (16/8434) vor.

Die Anknüpfung der Datenabfrage an die "Straftat von erheblicher Bedeutung" (wie beispielsweise Mord, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern oder gewerbsmäßige Hehlerei) und die Tat selbst, wenn sie durch das Telefon oder Handy begangen wird, führe offensichtlich dazu, dass unter das Merkmal der erheblichen Straftat auch Straftaten fallen, die allenfalls dem mittelschweren Kriminalitätsspektrum zuzuordnen sind. Das berechtigte Interesse der Strafverfolgungsbehörden nach Flexibilität kollidiere dabei mit dem Schutz von Freiheitsrechten.

Deshalb sei die vorgeschlagene Änderung sinnvoll. Der Bundestag hatte im Herbst 2004 die Regierung aufgefordert, einen Bericht über ihre Erfahrungen mit den in der Strafprozessordnung aufgelisteten Voraussetzungen für die Herausgabe von Daten aus Telekommunikationsverbindungen zu liefern.

Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht über die praktische Umsetzung der §§ 100g, 100h der Strafprozessordnung

Der Deutsche Bundestag hat am 21. Oktober 2004 einen Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 15/3971 angenommen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2007 einen Erfahrungsbericht über die praktische Umsetzung der §§ 100g, 100h der Strafprozessordnung (StPO) vorzulegen.

Um der Entschließung nachzukommen, hat das Bundesministerium der Justiz das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg (MPI) mit einer rechtstatsächlichen Untersuchung zur "Rechtswirklichkeit der Auskunftserteilung über Telekommunikationsverbindungsdaten nach den §§ 100g, 100h StPO" beauftragt.

Mit Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 27. Februar 2008 wurde dem Deutschen Bundestag der zu dieser Untersuchung erstellte Forschungsbericht des MPI zugeleitet. Bei der nachfolgend wiedergegebenen Fassung des Forschungsberichts handelt es sich um eine vom MPI am 12. März 2008 zur Verfügung gestellte, redaktionell überarbeitete Fassung, die auch in der vom MPI herausgegebenen Fachreihe "Kriminologische Forschungsberichte" veröffentlich wird.

Der Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten ist ein Ermittlungsinstrument, dem in neuerer Zeit neben der Überwachung der Kommunikationsinhalte eine zunehmende Bedeutung zugeordnet wird. Eine zentrale Rolle spielen Verkehrsdaten in der Bekämpfung der Datennetzkriminalität. Jedoch dürften Verkehrsdaten nunmehr angesichts der sich dramatisch verdichtenden digitalen Kommunikation für Ermittlungen in fast allen Bereichen der Kriminalität von Belang sein. Sie können zur Bestimmung des Aufenthaltsorts von Personen, zur Beweisermittlung oder zur Offenlegung von Täterstrukturen und Netzwerken der Transaktionskriminalität dienen.

Verkehrsdaten werden von der Praxis weithin – wie nicht zuletzt die Richtlinie der Europäischen Union für die Vorratsspeicherung (2006/24/EG), der darauf bezogene Regierungsentwurf vom 27. Juni 2007 (Bundestagsdrucksache 16/5846) und das zum 1. Januar 2008 getretene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (Bundesgesetzblatt 2007, I, Nr. 70, S. 3198) demonstrieren – als unverzichtbare Informationsquelle angesehen.

Mehr siehe: Bericht jetzt als Unterrichtung (ca. 300 Seiten)
(Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie mehr zum Thema Vorratsdatenspeicherung:
DAFTA: Vorratsspeicherung und der Online-Zugriff
Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungskonform
Verschlüsselung und Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung und Bundesrat
Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung
Einführung der Vorratsdatenspeicherung
Verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung

Lesen Sie auch zumThema Telekommunikationsüberwachung:
Überwachung der Telekommunikation
Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Handy als tragbare "Wanze"
Schäubles Visionen Gegenstand im Innenausschuss
USA spioniert Mailverkehr aus

Mehr zum Urteil aus Karlsruhe:
BKA-Gesetz: IT-Grundrecht ad absurdum geführt
Online-Durchsuchung in engen Grenzen möglich
Justizministerin Merk riskiert Verfassungsbruch
Heimliche Online-Durchsuchungen durchführbar?
BVerfG kippt NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung
BVerfG-Urteil: Hohe Hürde für Online-Durchsuchung
Online-Razzia: Behörden säen Klima der Angst
Schäuble schürt bewusst ein Klima der Angst

Lesen Sie auch:
Online-Durchsuchung stark umstritten
Online-Durchsuchung: Mit dem Keylogger zum Ziel
LHG-BW-Veranstaltung: Online-Durchsuchung
Online-Durchsuchung ist erfolgreiches Hacking
Schutz sensibler persönlicher Daten
Datenschutz und Online-Durchsuchungen
Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz
Anti-Terror contra Datenschutz
Bundestrojaner schadet Made in Germany
Verdeckte Online-Durchsuchung rechtswidrig


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen