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Falschberatung und Kauf von Zertifikaten


Schuldhafte Falschberatung: 84-jährige Rentnerin verklagt die HypoVereinsbank wegen Zertifikaten
Ombudsmann: Empfehlung der Bank zum Kauf der Zertifikate eine schuldhafte Falschberatung - Rückabwicklung der Kaufverträge: HypoVereinsbank AG will sich außergerichtlich einigen


(10.11.08) - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt für eine 84-jährige Rentnerin die HypoVereinsbank AG Hamburg beim Landgericht Hamburg auf Schadensersatz in Anspruch. Klägerin ist eine Anlegerin aus Hamburg. Diese hat wegen nicht anlegergerechter Beratung durch die Bank in Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten einen Schaden von 15.132,76 Euro erlitten.

In einem von der Rentnerin angestrengten Schlichtungsverfahren vor einem Ombudsmann der privaten Banken GmbH wurde zugunsten der Rentnerin entschieden. Der Ombudsmann kommt zu dem Ergebnis, dass die Empfehlung der Bank zum Kauf der Zertifikate eine schuldhafte Falschberatung darstellt mit der Rechtsfolge, dass diese Kaufverträge rückabzuwickeln seien. Trotzdem will sich die HypoVereinsbank AG außergerichtlich nicht einigen.

Die Bank hatte der Rentnerin in den Jahren 2006 und 2007 zum Kauf von drei Zertifikaten zum Preis von zusammen 61.350,00 Euro mit Laufzeiten bis 2013 geraten. In dem von der Bank verfassten persönlichen Analysebogen aus Mai 2005 hatte sie als Anlageziele regelmäßige Einnahmen und langfristigen Wertzuwachs angegeben. Die Klägerin hatte die äußerst komplizierten und erklärungsbedürftigen Kapitalanlagen letztlich nicht verstanden und ihr war nicht klar gewesen, dass die Zertifikate zu keinen Zinseinnahmen führten. Im Einzelnen hatte die Anlegerin auf Empfehlung der HypoVereinsbank 190 HVB Best of Fonds Zertifikate (WKN: HV1A2V), 260 HVB Höchststandzertifikate (WKN: HV1CLQ) und 150 HVB Favorit Express Zertifikate (WKN: HV2CDH) erworben.

Das HVB Best of Fonds Zertifikat war der Klägerin am 27.01.2006 als letzten Tag der Zeichnungsfrist angeboten worden, die anderen Zertifikate sogar erst nach Ablauf der jeweiligen Zeichnungsfrist. Dies spricht nach Auffassung von Anwalt Peter Hahn von hrp dafür, dass die Zertifikate vorrangig aus vertriebsbedingten Gründen angeboten worden sind. Um ihren Schaden zu begrenzen, hatte die Klägerin die Zertifikate schließlich am 01.10.2008 veräußert. Sie hatten bereits erheblich an Wert verloren und die Klägerin konnte hieraus keine laufenden Zinseinnahmen erzielen. Erst in 2013 im Alter von 90 Jahren hätte sie bei Fälligkeit derselben Zahlungen erhalten.

Anwalt Peter Hahn meinte: "Bei Fällen von eindeutigem Beratungsverschulden der Bank sind auch für andere Erwerber von Zertifikaten gute Erfolgsaussichten gegeben, ihre Schadensersatzansprüche gegen die anlageberatende Bank durchzusetzen. Dies kann auch zunächst außergerichtlich versucht werden. Ich rate Geschädigten aber dringend davon ab, selbst Vergleichsgespräche mit einer Bank oder Sparkasse zu führen. Auch wenn man von einer Bank oder Sparkasse zu einem Gespräch einbestellt wird, sollte man zu diesem Termin einen versierten Fachanwalt mitnehmen", sagte Hahn weiter. (hrp: ra)

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