02.10.12 - Compliance- & Governance-Telegramm
Das von der Deutschen Bundesregierung mit der Schweiz geschlossene Steuerabkommen ist von der Wirtschaft und von Vertretern des Nachbarlandes begrüßt, von anderen Sachverständigen jedoch scharf kritisiert worden
Nach einer entsprechenden Abstimmung unter den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden im "Düsseldorfer Kreis" werden die Behörden in den Ländern Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gegen Datenschutzverstöße des weltweit agierenden Sozialen Netzwerks Facebook aktiv
02.10.12 - Regierung steht Ankauf von Steuerdaten aus der Schweiz seit Abschluss des Steuerabkommens ablehnend gegenüber
Seit Abschluss des Steuerabkommens mit der Schweiz steht die Deutsche Bundesregierung einem Ankauf sogenannter Steuer-CDs ablehnend gegenüber. Vor Unterzeichnung des Abkommens vom 21. September 2011 habe das Bundesfinanzministerium den Ankauf von solchen Daten-CDs als zur Durchsetzung deutscher Steueransprüche erforderlich angesehen, heißt es in der Antwort der Deutsche Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
02.10.12 - Steuerabkommen mit der Schweiz: Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz in Zukunft wie in Deutschland zu besteuern
Das von der Deutschen Bundesregierung mit der Schweiz geschlossene Steuerabkommen ist von der Wirtschaft und von Vertretern des Nachbarlandes begrüßt, von anderen Sachverständigen jedoch scharf kritisiert worden. So würdigte Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der deutschen Bankenverbände, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses die geplante Vereinbarung als pragmatische Lösung, "die die Chance bietet, die damit beabsichtigten Ziele zu erreichen". Dies gelte umso mehr, als für den deutschen Fiskus kaum Möglichkeiten bestehen würden, durch einseitige Maßnahmen eine nachhaltige Lösung der Sicherstellung des deutschen Steueraufkommens herbeizuführen.
02.10.12 - ULD weist darauf hin: Irisches Facebook-Audit bestätigt nicht Datenschutzkonformität - Angeblich will Facebook die biometrische Gesichtserkennung abschalten und die Daten zu löschen
Ohne Ankündigung und ohne inhaltliche Absprache legte der Irische Datenschutzbeauftragte nach Angaben der ULD seinen Audit-Bericht zu Facebook vor. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), das derzeit an einigen datenschutzrechtlichen Verfahren um Facebook-Anwendungen beteiligt ist, weist darauf hin, dass bei dem irischen Audit explizit keine Rechtskonformität überprüft worden ist. Erfreulich ist, dass Facebook offensichtlich bereit ist, die von deutschen Datenschutzbehörden heftig angegriffene biometrische Gesichtserkennung abzuschalten und die Daten zu löschen. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass insofern in Deutschland förmliche Verfahren eingeleitet wurden, die auf eine gerichtliche Klärung hinausgelaufen wären.
02.10.12 - Gesichtserkennung: Konzertierte Aktion von Datenschützern gegen Facebook
Nach einer entsprechenden Abstimmung unter den deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden im "Düsseldorfer Kreis" werden die Behörden in den Ländern Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gegen Datenschutzverstöße des weltweit agierenden Sozialen Netzwerks Facebook aktiv. Kritikpunkt ist hierbei u. a. die Gesichtserkennung, die Facebook inzwischen standardmäßig durchführt. Dabei werden von Facebook Gesichtsmuster erkannt, gespeichert und ausgewertet, ohne dass die Nutzenden vorab hierüber informiert werden. Während der Datenschutzbeauftragte in Hamburg nach Anhörung von Facebook Inc./USA wegen Datenschutzverstößen bei der digitalen Gesichtserkennung eine Untersagungsverfügung aussprach, starteten die Datenschutzbeauftragten der anderen Bundesländer in dieser Sache eine verfahrensrechtliche Anhörung.
02.10.12 - Anordnung gegen Facebook erlassen: Verfahren zur Gesichtserkennung muss europäische Datenschutzstandards erfüllen
Der Hamburgische Beauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat gegenüber der Facebook Inc. eine Verwaltungsanordnung erlassen. Darin wird das US-Unternehmen dazu verpflichtet, das seit langem als rechtswidrig in der Kritik stehende Verfahren der Gesichtserkennung auch rückwirkend datenschutzkonform zu gestalten. Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass nur mit einer aktiven Zustimmung der bereits registrierten Nutzerinnen und Nutzer biometrische Profile erzeugt und dauerhaft gespeichert werden. Außerdem müssen die Nutzerinnen und Nutzer vorher umfassend über die Risiken des Verfahrens informiert werden. Sollte Facebook binnen eines Monats keinen Widerspruch einlegen, wird der Bescheid rechtskräftig. Dann sind die Forderungen der Hamburgischen Datenschutzaufsicht umzusetzen. Wenn die Umsetzung nicht fristgerecht erfolgt, müssen die bereits erhobenen Daten gelöscht werden.
Meldungen vom Vortag
01.10.12 - Banken, Industrieunternehmen und Händler müssen mit der Neufassung des Geldwäschegesetzes und Änderungen des Kreditwesengesetzes (KWG) den rechtlichen Forderungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachkommen
01.10.12 - Compliance unterstützen und Betrugs- und Missbrauchsdelikte aufspüren: "Luminet" lässt sich jetzt zusammen mit "NetIQ Sentinel 7" integrieren und verbessert den SIEM-Betrieb
01.10.12 - Netzwerke proaktiv auf PCI-Compliance-Lücken prüfen und entsprechend absichern
01.10.12 - Schaar: "Es ist widersinnig, dass sich meine Ombuds- und Kontrollfunktion auf das Informationsfreiheitsgesetz beschränkt"
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>