03.04.13 - Compliance- & Governance-Newsletter
"Compliance Software Blade" gewährleistet, dass die Sicherheitsrichtlinien im Unternehmen mit globalen Regelwerken in Einklang gebracht werden
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft trifft bei einer Reihe von Experten auf Bedenken
03.04.13 - Compliance-Status überprüfen, dokumentieren und in Berichten darstellen
Check Point Software Technologies hat das neue "Check Point Compliance Software Blade" eingeführt, eine integrierte Echtzeit-Lösung für Compliance-Monitoring, die auf einen umfassenden Fundus an Informationen zu regulatorischen Anforderungen und Best Practices für IT-Sicherheit zurückgreift. Das "Compliance Software Blade" gewährleistet, dass die Sicherheitsrichtlinien im Unternehmen mit globalen Regelwerken in Einklang gebracht werden, und prüft, ob angemessene Sicherheits-Levels gewahrt bleiben. Dies verkürzt die Auditzeiten, erhöht die Sicherheit und senkt die Kosten für das Unternehmen.
03.04.13 - Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis kein "Schutzschirm" für Schein-Werkverträge
"Heute ist Zeitarbeit nach der Einführung von allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen und Branchenzuschlagstarifen durch die Zeitarbeitgeberverbände mit den DGB-Einzelgewerkschaften längst kein Billiglohnsektor mehr", erklärte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz am Rande des BMAS-Symposiums in Berlin. Nicht zuletzt durch diese Maßnahmen sei das Tarifniveau in der Zeitarbeit deutlich angestiegen. "Zeiten, in denen Zeitarbeitskräfte weniger als fünf, sechs oder sieben Euro pro Stunde bekamen, sind jedenfalls vorbei", so Stolz.
03.04.13 - Kündigungs- oder Entfristungsklage wahrt nunmehr auch die Ausschlussfristen für Vergütungsansprüche
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19.09.2012 (5 AZR 627/11) klargestellt, dass der Arbeitnehmer im Kündigungs- oder Entfristungsrechtsstreit zur Wahrung tariflicher oder arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen nicht noch eine separate bezifferte Leistungsklage erheben muss. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 01.12.2010 (1 BvR 1682/07) eine Überlastung des Arbeitnehmers als verfassungswidrig gerügt, der vom Ausgang der Bestandsstreitigkeit abhängende Ansprüche noch beziffert gelten machen müsse. Dies führe nämlich zu einer Erhöhung des Streitwertes und damit zu einer unangemessenen finanziellen Belastung des Arbeitnehmers.
03.04.13 - Nachhaltig ausgerichtete Finanzpolitik: Einigkeit, dass an die Finanzmärkte "deutlich höhere Stabilitätsanforderungen gerichtet werden müssen"
"Wir wollen Nachhaltigkeit nicht nur in Sonntagsreden proklamieren, sondern konkrete Vorschläge zur Umsetzung dieses Prinzips präsentieren": Mit diesen Worten umriss zum Auftakt der Sitzung der Enquetekommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität" die SPD-Abgeordnete Edelgard Bulmahn den Abschlussbericht der von ihr geleiteten Projektgruppe 4, die Konzepte für eine "nachhaltig gestaltende Ordnungspolitik" im Finanzsektor und im Umweltbereich entwerfen sollte. Bei der Debatte zu Beginn des Treffens unter Vorsitz von Daniela Kolbe (SPD) zeichnete sich ab, dass bei dem später am Nachmittag erwarteten Votum über diese Expertise besonders Forderungen nach einer effizienteren Regulierung der Finanzmärkte und nach einer stärkeren ökologischen Ausrichtung der Chemieindustrie fraktionsübergreifend eine breite Mehrheit finden dürften. Allerdings ist auch mit konträren Abstimmungen zwischen Koalition und Opposition zu rechnen, so etwa zur Frage höherer Staatseinnahmen oder zur Rolle Deutschlands in der internationalen Klimapolitik.
03.04.13 - Verfassungsrechtlich problematisch: Neuregelung der Bestandsdatenauskunft bei Experten umstritten
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft trifft bei einer Reihe von Experten auf Bedenken. Dies wurde bei der Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zu dem Gesetzesvorhaben deutlich, mit dem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen. Das Gericht hatte mit seinem Beschluss vom 24. Januar vergangenen Jahres laut Bundesinnenministerium die bisherigen Regelungen für die Bestandsdatenauskunft nur noch übergangsweise bis längstens zum 30. Juni 2013 für anwendbar erklärt. Die Bestandsdatenauskunft stelle jedoch ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden dar, weshalb eine gesetzliche Neuregelung erforderlich sei.
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