04.10.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Bundesnetzagentur weitete die Ermittlungen in den drei eingeleiteten Bußgeldverfahren zum Anbieterwechsel im Telekommunikationsmarkt aus
Mitte Oktober wird voraussichtlich die erste deutsche generische Top Level Domain (gTLD) .berlin zugelassen. Dabei handelt es sich jedoch um eine der ersten von vielen weiteren neuen gTLDs, die noch folgen werden



04.10.13 - Bonitätsprüfung und die Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten nach Geldwäschegesetz (GwG) in einem Produkt
Für Unternehmen, die gemäß Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sind, den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren, bietet die Wirtschaftsauskunftei Creditsafe Deutschland diese Information als Standard in ihren Wirtschaftsauskünften an. Creditsafe-Kunden benötigen somit kein gesondertes Auskunftsprodukt zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten.

04.10.13 - Bundesnetzagentur weitete Bußgeldverfahren zum Anbieterwechsel aus
Die Bundesnetzagentur weitete die Ermittlungen in den drei eingeleiteten Bußgeldverfahren zum Anbieterwechsel im Telekommunikationsmarkt aus. Es wird geprüft, ob die Unternehmen ihre Pflichten als abgebende Anbieter verletzt haben. "Ziel der Neuregelung zum Anbieterwechsel im Telekommunikationsgesetz ist es, den Endkunden vor langwierigen Ausfällen beim Wechsel zu schützen. Damit hat der Gesetzgeber nicht nur den neuen, sondern auch den abgebenden Anbieter in die Pflicht genommen, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu treffen.

04.10.13 - Keine rückwirkende Verzinsung der Einkommensteuernachzahlung bei rückwirkendem Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags
Gibt der Unternehmer die Absicht zu einer Investition auf, für die er einen Steuerabzugsbetrag nach § 7g des Einkommensteuergesetzes erhalten hat, verliert er rückwirkend den Anspruch auf die Steuervergünstigung. Die betreffende Einkommensteuer muss er dann nachzahlen, und zwar ohne einen Zinszuschlag. Dies ergibt sich aus einem veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Juli 2013 IV R 9/12.

04.10.13 - Rechtsschutzmechanismen für generische Top Level Domains
Mitte Oktober wird voraussichtlich die erste deutsche generische Top Level Domain (gTLD) .berlin zugelassen. Dabei handelt es sich jedoch um eine der ersten von vielen weiteren neuen gTLDs, die noch folgen werden. Für Unternehmen und Markeninhaber ist es wichtig, dass sie sich mit diesem Thema auseinandersetzen – auch wenn sie sich nicht für eine eigene Domain beworben haben. Denn es entsteht eine Vielzahl neuer Herausforderungen, durch die der Markenschutz im Internet in Zukunft noch wichtiger wird. Durch die große Anzahl an neuen Domains könnte sich der Markenmissbrauch verstärkt ausbreiten. MarkMonitor, ein globaler Spezialist für Markenschutz, erklärt, welche Rechtsschutzmechanismen dabei relevant sind.

04.10.13 - punktgenau business consulting und Hochschule Bochum entwickelten IAM-Modell für die Praxis
Das Beratungsunternehmen punktgenau business consulting hat in Kooperation mit der Hochschule Bochum ein Modell für das Identity und Access Management (IAM) entwickelt. Es erfasst die Anforderungen aus Technik, Governance und Personalabteilung in neun zentralen Prozessen, um die sichere Zugangs- und Rechteverwaltung im Unternehmen durchzusetzen.


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