11.02.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs auf, Plänen für Internetzugangssperren endlich eine klare Absage zu erteilen
Mit der Entscheidung, dass ein Internetzugang in Deutschland zur Grundversorgung gehört, beendet der Bundesgerichtshof zugleich eine lange politische Debatte



11.02.13 - Facebook-Gesichtserkennung – Verwaltungsverfahren eingestellt
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat die im vergangenen Jahr gegen die Facebook Inc. erlassene Anordnung aufgehoben. Die Anordnung richtete sich gegen die datenschutzrechtlich unzulässige Ausgestaltung der Gesichtserkennung bei Facebook. Mittlerweile ist diese Funktion europaweit abgeschaltet worden, was das Unternehmen gegenüber dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten plausibel dargelegt hat.

11.02.13 - Piratenpartei fordert: Keine Zugangssperren - Internet ist Lebensgrundlage
Die Piratenpartei Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs auf, Plänen für Internetzugangssperren endlich eine klare Absage zu erteilen. Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Telekommunikationsanbieter bei Ausfall des Telefon- und Internetanschlusses Schadenersatz leisten müssen. Der Bundesgerichtshof argumentiert, dass ein Internetzugang für die Lebensgestaltung von zentraler Bedeutung ist. So mache sich ein Ausfall dieses Mediums im Alltag negativ bemerkbar.

11.02. 13 - Brainloop-Umfrage bestätigt: Anwenderfreundlichkeit steigert Informationssicherheit
Brainloop, Lösungsanbieterin für die bereichsübergreifende Zusammenarbeit an vertraulichen Informationen und Dokumenten, hat eine branchenübergreifende Umfrage unter IT-Entscheidern zur Relevanz des Dokumentenschutzes in Unternehmen durchgeführt. Die meistgenannte Anforderung ist die Anwenderfreundlichkeit der eingesetzten Lösung. Darin sieht das Unternehmen seine Strategie bestätigt. Laut Umfrage ist Dokumentensicherheit in Unternehmen ein sehr wichtiges (84 Prozent) bzw. wichtiges (15 Prozent) Thema. Nur 1 Prozent der Befragten sah die Dokumentensicherheit als nicht wichtig an.

11.02.13 - BGH-Urteil mit hoher politische Relevanz: Es unterstreicht zum einen die gesellschaftliche Verantwortung der deutschen Zugangs-Provider
Mit der Entscheidung, dass ein Internetzugang in Deutschland zur Grundversorgung gehört, beendet der Bundesgerichtshof zugleich eine lange politische Debatte: Eine Internetsperre, wie sie die Rechteverwertungsindustrie als Strafe für Urheberrechtsdelikte fordert, wäre vor diesem Hintergrund unzulässig. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt das Urteil. Ohne Internet geht es nicht: Ein Ausfall des Zugangs wirke sich laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) "auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant aus".

11.02.13 - Bundesgerichtshof: Telekommunikationsanbieter müssen bei Ausfall des Telefon- und Internetanschlusses grundsätzlich Schadenersatz leisten, wenn sie für den Ausfall verantwortlich sind
Der unter anderem für das Telekommunikationsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dem Kunden eines Telekommunikationsunternehmens Schadensersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses zuerkannt. Infolge eines Fehlers des beklagten Telekommunikationsunternehmens bei einer Tarifumstellung konnte der Kläger seinen DSL-Internetanschluss in der Zeit vom 15. Dezember 2008 bis zum 16. Februar 2009 nicht nutzen. Über diesen Anschluss wickelte er auch seinen Telefon- und Telefaxverkehr ab (Voice und Fax over IP, VoIP). Neben Mehrkosten, die infolge des Wechsels zu einem anderen Anbieter und für die Nutzung eines Mobiltelefons anfielen, verlangt der Kläger Schadensersatz für den Fortfall der Möglichkeit, seinen DSL-Anschluss während des genannten Zeitraums für die Festnetztelefonie sowie für den Telefax- und Internetverkehr zu nutzen, in Höhe von 50 Euro täglich.

11.02.13 - Kündigungsschutz: Leiharbeitnehmer und Größe des Betriebs
Nach § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz für nach dem 31. Dezember 2003 eingestellte Arbeitnehmer nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Bei der Berechnung der Betriebsgröße sind auch im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem "in der Regel" vorhandenen Personalbedarf beruht. Dies gebietet eine an Sinn und Zweck orientierte Auslegung der gesetzlichen Bestimmung. Der Kläger war seit Juli 2007 bei der Beklagten beschäftigt. Diese beschäftigte einschließlich des Klägers zehn eigene Arbeitnehmer. Im November 2009 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis der Parteien fristgerecht. Mit seiner Kündigungsschutzklage hat der Kläger geltend gemacht, bei der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer seien auch die von der Beklagten eingesetzten Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen.

11.02.13 - BAG zur altersbedingten Diskriminierung eines Stellenbewerbers
Sucht ein öffentlicher Arbeitgeber in einer an "Berufsanfänger" gerichteten Stellenanzeige für ein Traineeprogramm "Hochschulabsolventen/Young Professionells" und lehnt er einen 36jährigen Bewerber mit Berufserfahrung bei einer Rechtschutzversicherung und als Rechtsanwalt ab, so ist dies ein Indiz für eine Benachteiligung dieses Bewerbers wegen seines Alters. Der Arbeitgeber trägt dann die Beweislast dafür, dass ein solcher Verstoß nicht vorgelegen hat. Er darf sich darauf berufen, dass der Bewerber aufgrund seiner im Vergleich zu den Mitbewerbern schlechteren Examensnoten nicht in die eigentliche Bewerberauswahl einbezogen worden ist.


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