12.02.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzlich angeordnete Verzinsung von Kartellbußen mit dem Grundgesetz vereinbar ist
Der Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst für einen begrenzten Zeitraum auf die Höhe der Urheberrechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt



12.02.13 - Teil-Einigung bei Urheberrechtsabgaben auf USB-Sticks - Vertrag rückwirkend nur für erstes Halbjahr 2012 gültig
Der Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften ZPÜ, VG Wort und VG Bild Kunst für einen begrenzten Zeitraum auf die Höhe der Urheberrechtsabgaben für USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt. Der Vertrag bezieht sich rückwirkend auf den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012. Bitkom-Mitgliedsfirmen zahlen für diesen Zeitraum wie bereits zuvor eine reduzierte Abgabe in Höhe von 8 Cent pro Stück. Der Tarif liegt sonst bei 10 Cent pro Stück.

12.02.13 - Neues Internetportal hochschulwatch.de sammelt Beispiele fragwürdiger Verbindungen von Wirtschaft und Wissenschaft
Die tageszeitung, die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. und der fzs (freier zusammenschluss von studentInnenschaften) haben das Projekt "Hochschulwatch. MachtWirtschaftUni" gestartet. Unter www.hochschulwatch.de sollen Beispiele fragwürdiger Einflussnahmen an Hochschulen gesammelt werden. Professoren, Dozenten, Mitarbeitende und Studierende an Hochschulen sind aufgerufen, das Portal mit Fällen und Hinweisen zu füllen. Wo werden Hörsäle zu Werbeflächen, wie beim Aldi-Süd-Hörsaal der Universität Würzburg? Wo gibt es intransparente Verträge, wie an der Universität Köln, die einen Vertrag mit der Bayer Healthcare AG zur Förderung der Krebs- und Herzforschung abgeschlossen hat und diesen hartnäckig unter Verschluss hält?

12.02.13 - Datenweitergabe trotz Widerspruchs bei Postdienstleistern
Die Deutsche Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, um den Datenschutz bei Nachsendeaufträgen der Deutschen Post AG zu verändern. Aufgrund einer Vielzahl von Umzügen dürfte es jährlich Nachsendeaufträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich geben, ohne dass nennenswerte Beschwerden zum Verfahren der Deutschen Post AG bei der Nachsendung von Zeitschriften aus Abonnements bekanntgeworden wären, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

12.02.13 - Ermittlungsinstrument für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden: Gesetzentwurf zu Neuregelung der Bestandsdatenauskunft vorgelegt
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft vorgelegt, mit dem Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden sollen. Das Gericht hatte mit seinem Beschluss vom 24. Januar vergangenen Jahres (1 BvR 1299/05) laut Bundesinnenministerium die bisherigen Regelungen für die Bestandsdatenauskunft nur noch übergangsweise bis längstens zum 30. Juni 2013 für anwendbar erklärt. Die Bestandsdatenauskunft stelle jedoch ein unverzichtbares Ermittlungsinstrument für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden dar, weshalb eine gesetzliche Neuregelung erforderlich sei.

12.02.13 - Bundeskartellamt begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verzinsung von Kartellgeldbußen
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die gesetzlich angeordnete Verzinsung von Kartellbußen mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Unternehmen konnten in der Vergangenheit allein dadurch einen erheblichen Zinsgewinn erzielen, dass sie gegen einen Bußgeldbescheid des Bundeskartellamtes Einspruch einlegten und diesen kurz vor der gerichtlichen Entscheidung wieder zurücknahmen. Seit 2005 enthält das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) deshalb eine Vorschrift, nach der Geldbußen wegen Kartellverstößen in einem solchen Fall zu verzinsen sind. Diese Regelung wurde nun durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt.


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11.02.13 - Bundesgerichtshof: Telekommunikationsanbieter müssen bei Ausfall des Telefon- und Internetanschlusses grundsätzlich Schadenersatz leisten, wenn sie für den Ausfall verantwortlich sind

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