02.04.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Endeigentümer von Unternehmen und Trusts sollen in öffentlichen EU-Registern erkennbar gemacht werden
Fraktionsübergreifend auf Widerstand stießen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Pläne der EU-Kommission, Passagieren bei Flügen innerhalb der EU erst im Fall von mindestens fünfstündigen und nicht wie bislang schon nach dreistündigen Verspätungen das Recht auf Entschädigung zuzugestehen



02.04.14 - FEA: Frauenquote ein eindimensionaler Eingriff in die unternehmerische Freiheit
Die kompetenzorientierte Besetzung von Aufsichtsräten ist nach Überzeugung der Financial Experts Association (FEA), Bremen, noch immer unzureichend ausgeprägt. Während DAX-Unternehmen ihre Besetzungsprozesse inzwischen professionalisiert haben und häufig konkrete Anforderungsprofile erstellen, ist dies in kleineren börsennotierten Unternehmen und nicht börsennotierten Unternehmen unverändert eine Ausnahme. Doch selbst in DAX-Unternehmen ist beispielsweise die Personalkompetenz deutlich unterrepräsentiert, wie eine aktuelle Kienbaum-Studie ergeben hat.
"Der starre Blick auf DAX-Unternehmen vernebelt die Wirklichkeit. Klar ist: Nur persönlich und finanziell unabhängige Aufsichtsräte, die den Vorstand oder die Geschäftsführer in ihren eigenen Kompetenzbereichen fordern und fördern können, leisten einen echten Mehrwert. Dafür reichen die Erkenntnis und die bewusste Entscheidung der Eigentümer – ob börsennotierte AG oder Familienunternehmen. Zusätzliche Gesetze und Regeln sind dafür nicht erforderlich. Kompetenz-Vielfalt und unternehmerisches Denken müssen eine zentrale Rolle in der Aufsichtsratsarbeit spielen, wenn das Kontrollgremium zur nachhaltigen Wertsteigerung des Unternehmens beitragen soll", so FEA-Präsident Klaus Grimberg.
Die Frauenquote leiste dazu keinen Beitrag und sei ein eindimensionaler Eingriff in die unternehmerische Freiheit. "Der Anteil von Frauen im Aufsichtsrat steigt kontinuierlich – und zwar kompetenzbedingt. Das Geschlecht ist ein unzureichendes Kriterium und die Quote setzt deshalb den falschen Akzent", so FEA-Vorstand Prof. Dr. Peter Ruhwedel, der die Aufsichtsratsbesetzung wissenschaftlich untersucht.

02.04.14 - Schwierige Durchsetzung der Fluggastrechte gegenüber den Airlines
Fraktionsübergreifend auf Widerstand stießen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Pläne der EU-Kommission, Passagieren bei Flügen innerhalb der EU erst im Fall von mindestens fünfstündigen und nicht wie bislang schon nach dreistündigen Verspätungen das Recht auf Entschädigung zuzugestehen. Bei der Beratung entsprechender Brüsseler Dokumente unter den Aktenzeichen KOM (2013)130 und Ratsdok.-Nr. 7615/13 bezeichneten Sprecher von SPD, Linken und Grünen dieses Vorhaben als "massive Verschlechterung" für Verbraucher. Auch seitens der Unionsfraktion wurden solche Vorbehalte laut, aus deren Sicht die schwierige Durchsetzung der Fluggastrechte gegenüber den Airlines die "Hauptbaustelle" des EU-Projekts ist.
Die Pläne zur Neuregelung der Passagierrechte bei Flugverspätungen oder bei der Annullierung von Verbindungen werden derzeit zwischen der Brüsseler Kommission, dem EU-Ministerrat als dem Organ der Regierungen, dem EU-Parlament und den nationalen Volksvertretungen strittig diskutiert. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs haben Fluggäste Anspruch auf Ausgleichszahlungen bis zu 600 Euro, wenn sich ein Flug um mindestens drei Stunden verzögert.
Die Brüsseler Kommission strebt nun eine Verspätung von fünf Stunden bei Flügen innerhalb der EU als Voraussetzung für das Recht von Passagieren auf finanzielle Kompensation an, bei längeren Strecken außerhalb der EU sollen je nach Entfernung Fristen von neun und zwölf Stunden gelten. Die Kommission rechtfertigt diese Erleichterung für Airlines mit dem Hinweis auf zusätzliche Belastungen, die den Fluglinien anderweitig entstünden – etwa durch die Pflicht, Betreuungsleistungen wie Essen und Trinken am Airport schon bei zweistündigen Verspätungen zu gewährleisten, oder durch die Auflage, anders als bisher Passagieren auch dann den gebuchten Rückflug zu garantieren, wenn sie zuvor den Hinflug nicht angetreten haben.

02.04.14 - "Eins zu eins-Umsetzung" des EU-Rechts: Aus Sicht der SPD müssen zudem in der "7. Novelle Verpackungsverordnung" die "erheblichen Fehlentwicklungen beim Dualen System" aufgegriffen werden
Der Umweltausschuss spricht sich mehrheitlich für eine Novellierung der Verpackungsverordnung aus. Die Koalitionsfraktionen stimmten dem dazu von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer 6. Novelle der Verpackungsverordnung (18/496) zu. Während sich die Linksfraktion gegen die Vorlage aussprach, enthielt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung. Mit der Novellierung wird eine EU-Richtlinie vom Februar 2013 umgesetzt.
Es sei Eile geboten, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), und verwies auf ein schon laufendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Zugleich machte sie deutlich, dass mit der Übernahme der Beispiele aus der EU-Verpackungsverordnung und der Klarstellung des Begriffs der Transportverpackung "keine Änderung der materiellen Rechtslage erfolgt". Angesichts der Dringlichkeit habe man sich in der 6. Novelle auf das Notwendige konzentriert, sagte die Staatssekretärin. "Das Wichtigere kommt in der 7. Novelle der Verpackungsverordnung", kündigte sie an.
Von einer "Eins zu eins-Umsetzung" des EU-Rechts sprach der Vertreter der Unionsfraktion. Geregelt werde zum einen, "dass Frachtcontainer keine Transportverpackung sind". Zum anderen würde nun eine Liste von Beispielen übernommen, was als Verpackung gilt. Auch wenn sich dadurch "faktisch nichts ändert", räumte der Unionsvertreter ein, dass es "ein stückweit absurd und lächerlich wirkt, wenn wir regeln müssen, dass Grablichter keine Verpackungen sind, Streichholzschachteln hingegen schon". Gleichwohl weise das auf einen wichtigen Kernpunkt hin: "Es ist notwendig, dass Kreislaufwirtschaftsystem weiterzuentwickeln."

02.04.14 - Compliance im Versicherungswesen: Änderungen bei der Verwendung von Überschüssen und Bewertungsreserven
Die Deutsche Bundesregierung hat noch keinen Zeitplan für das von ihr geplante Gesetz zur Stabilisierung der deutschen Lebensversicherungsgesellschaften und zum besseren Schutz der Versicherten. Dies erklärte ein Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses. Derzeit werde überlegt, den Verbraucherschutz bei den Lebensversicherungen und auch die Rolle der für die Versicherungen zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stärken.

02.04.14 - Finanzmarkt-Compliance: Europäisches Parlament verschärft Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche
Die Endeigentümer von Unternehmen und Trusts sollen in öffentlichen EU-Registern erkennbar gemacht werden. So steht es in den neuen Rechtsvorschriften zur Geldwäschebekämpfung, die das Europäische Parlament verabschiedet hat. Zusätzlich verlangen die vorgeschlagenen Regeln von Banken, Rechnungsprüfern, Rechtsanwälten, Immobilienmaklern und Spielcasino-Betreibern mehr Wachsamkeit bei verdächtigen Geldtransfers ihrer Kunden. Ziel ist, fragwürdige Geschäfte und Steuerhinterziehung zu erschweren.
"Die öffentlichen Register werden es den Verbrechern schwerer machen, ihr Geld zu verstecken. Die Steuerhinterziehung fügt unserer Volkswirtschaft großen Schaden zu", sagte die Berichterstatterin für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres Judith Sargentini (Grüne/EFA, NL). "Heute ist ein guter Tag für den rechtschaffenen Bürger, und ein schlechter für den Verbrecher", fügte der Berichterstatter für den Ausschuss für Wirtschaft und Währung Krišjānis Kariņš (EVP, LV) hinzu.
Unter der Geldwäscherichtlinie, so wie sie von den Abgeordneten abgeändert wurde, würden die wirtschaftlich Berechtigten von Firmen und anderen Rechtsformen wie zum Beispiel Trusts, Stiftungen oder Holdings in öffentlichen Zentralregistern erkennbar gemacht.
Die Register wären miteinander verbunden und "öffentlich zugänglich, wenn sich die Person, die Zugang zu den Informationen beantragt, vorher über eine einfache Onlineregistrierung ausgewiesen hat", verlangen die Abgeordneten, die jedoch einige Bestimmungen zum Datenschutz eingefügt und sichergestellt haben, dass nur die Mindestangaben, die für die eindeutige Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind, im Register enthalten sein müssen.


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