05.06.14 - Compliance- & Governance-Newsletter
In der vernetzten Welt, in der Daten in Sekunden aus der Cloud kommen, haben Unternehmen die Wahl: Wo will ich meine Daten speichern?
Die Europäische Kommission begrüßte die endgültige Annahme neuer Maßnahmen durch den Ministerrat der EU, mit denen die EU-Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern besser durchgesetzt werden sollen
05.06.14 - Frauen bewerben sich nicht auf "männliche" Stellenausschreibung
Schon die Formulierung der Stellenausschreibung kann entscheidend sein, ob eine Frau oder ein Mann den Job bekommt – weil sich Frauen im Zweifel gar nicht erst bewerben. Sie fühlen sich von häufig verwendeten Begriffen wie "zielstrebig" und "durchsetzungsstark" weniger angesprochen, weil diese mit männlichen Stereotypen verbunden sind. Das hat ein Forschungsprojekt gezeigt, bei dem Wissenschaftlerinnen der Technischen Universität München (TUM) die Auswahl und Beurteilung von Führungskräften untersucht haben. Wichtige Erkenntnisse haben sie auch über die Rolle von Emotionen gewonnen: Sie entlarvten das Klischee, dass Führungskräfte erfolgreicher sind, wenn sie gegenüber ihrem Team regelmäßig Ärger zeigen.
05.06.14 - Datenschutz und Compliance: In Hong Kong sorgen sehr breit auslegbare Gesetze dafür, dass Behörden praktisch uneingeschränkten Zugang zu Daten von Unternehmen erhalten
In der vernetzten Welt, in der Daten in Sekunden aus der Cloud kommen, haben Unternehmen die Wahl: Wo will ich meine Daten speichern? Welches Land bietet den sichersten Platz für eine meiner wertvollsten Ressourcen? Der Collaboration-Anbieter Intralinks hat sich die Gesetzgebungen rund um den Globus angesehen und ein Ranking der sichersten Daten-Länder erstellt.
"Generell gilt folgende Erkenntnis: Je höher die Rechtssicherheit eines Staates, desto umfangreicher seine Gesetzgebung zum Datenschutz", erklärt Michael Frauen von Intralinks. "Die Länder des westlichen Kulturkreises liegen beim gesetzlichen Schutz von Unternehmens- und personenbezogenen Daten vor den asiatischen und den südlichen Staaten. Die Gesetze schützen zum einen die Betroffenen, also etwa Patienten, vor der willkürlichen Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten. Zum anderen regeln die Gesetze den staatlichen Zugriff auf Unternehmensdaten. Dennoch gibt es keinen Staat der Erde, in dem ein Unternehmen völlig gegen den staatlichen Zugriff gefeit wäre."
05.06.14 - Bundeskartellamt untersagt Zusammenschluss der Kliniken in Esslingen
Das Bundeskartellamt hat die vom Landkreis Esslingen und der Stadt Esslingen geplante Zusammenführung der Kreiskliniken Esslingen mit dem Klinikum Esslingen untersagt. Nach Auffassung der Behörde würde das Vorhaben zu einer erheblichen Einschränkung des Wettbewerbs auf den Krankenhausmärkten Esslingen und Kirchheim/Nürtingen führen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Durch den Zusammenschluss würde der bestehende Wettbewerbsdruck in der Region beseitigt. Nach unseren Ermittlungen stellen weiter entfernt liegende Kliniken, zum Beispiel in Stuttgart oder Tübingen, für die Patienten nur sehr begrenzt eine Ausweichalternative dar. Gerade weil der Krankenhausbereich spezifischer staatlicher Regulierung unterliegt und es nur wenig Preiswettbewerb gibt, ist es wichtig, Auswahlalternativen für die Patienten und damit den Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenhäusern zu erhalten."
Das Klinikum Esslingen ist das größte Krankenhaus im Landkreis Esslingen. Es liegt in der Kreisstadt Esslingen am Neckar und verfügt über 625 Planbetten in sieben Fachabteilungen und Spezialzentren. Die Kreiskliniken Esslingen betreiben im Landkreis Esslingen drei Krankenhäuser zur stationären Behandlung somatischer Erkrankungen mit insgesamt 1.174 Betten und sieben Planabteilungen sowie zwei medizinischen Versorgungszentren und weitere Spezialzentren.
05.06.14 - Deutscher Bundesrat will Steuervereinfachung: Spürbare Entlastung für beide Seiten
Der Deutsche Bundesrat hat einen umfangreichen Plan zu Steuervereinfachungen vorgelegt. In einem vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf wird unter anderem eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages, die Erhöhung von Pauschbeträgen für behinderte Menschen sowie die Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer vorgeschlagen. So sollen etwa die Einzelnachweise für die Kosten der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht mehr notwendig sein. Stattdessen soll der typische Aufwand pauschal mit 100 Euro im Monat anerkannt werden, sofern die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitszimmers vorliegen. "Die Vorliegende Pauschalierung bewirkt ein spürbare Entlastung für beide Seiten", argumentiert der Bundesrat.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der den Arbeitnehmern den Nachweis geringer Werbungskosten erspart, soll um 130 auf 1.140 Euro angehoben werden. "Dies bezieht etwa eine Million Arbeitnehmer zusätzlich in die Vereinfachungsfunktion des Arbeitnehmer-Pauschbetrages ein und entlastet sie vom Einzelnachweis der Werbungskosten", argumentiert der Bundesrat.
Bei den Pflegekosten soll die bisher übliche pauschale Kürzung dieser Kosten um die Haushaltsersparnis (bei dauerhafter Unterbringung in einem Pflegeheim) entfallen. Stattdessen sollen die Kosten für Pflegeleistungen und ärztliche Betreuung bei einer Unterbringung im Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung absetzbar sein. Sie könnten aus den Abrechnungen der Heimbetreiber direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Die Heimbetreiber würden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Gegensatz zu früher heute getrennt von den sonstigen Kosten ausweisen, so dass diese Kosten direkt den steuerlich nicht relevanten Ausgaben zugeordnet werden könnten.
05.06.14 - Beschäftigung: Europäische Kommission begrüßt Annahme der Richtlinie zur Durchsetzung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rat
Die Europäische Kommission begrüßte die endgültige Annahme neuer Maßnahmen durch den Ministerrat der EU, mit denen die EU-Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern besser durchgesetzt werden sollen. Die neue Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern wird gewährleisten, dass die Rechte entsandter Arbeitnehmer in der Praxis geschützt werden, und den Rechtsrahmen für Dienstleistungserbringer stärken. Die Mitgliedstaaten müssen die neue Richtlinie spätestens zwei Jahre und zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in nationales Recht umsetzen.
"Die Annahme der Richtlinie zur Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern sendet kurz vor den Europa-Wahlen ein klares Signal, dass Europa keinen Betrug und keinen Missbrauch zu Lasten entsandter Arbeitskräfte oder andere Formen des Sozialdumpings hinnimmt", sagte der EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, László Andor. "Ich rufe die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, diese Vorschriften so schnell wie möglich umzusetzen, und begrüße die entsprechenden Schritte, um solche Maßnahmen zu treffen, die in Frankreich bereits angekündigt wurden.“
In der 1996 angenommenen Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (96/71/EG) wurden strenge Schutzbestimmungen für entsandte Arbeitskräfte festgelegt, um Sozialdumping zu verhindern. Diese Richtlinie bildet ein Kernstück zwingender Rechtsvorschriften über die Beschäftigungsbedingungen für in andere Mitgliedstaaten entsandte Arbeitnehmer. Die neue Richtlinie wird mit dazu beitragen, dass diese Vorschriften in der Praxis besser durchgesetzt werden, insbesondere in Branchen wie dem Baugewerbe und dem Güterkraftverkehr, wo beispielsweise so genannte "Briefkastenfirmen" (ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit in ihrem Heimatstaat) eine angebliche "Entsendung" benutzt haben, um nationale Vorschriften über Sozialversicherung und Arbeitsbedingungen zu umgehen. Die neue Richtlinie wird außerdem die Rechte der entsandten Arbeitskräfte besser schützen, indem Betrug vorgebeugt wird, insbesondere in Subunternehmerketten, bei denen es vorkommt, dass die Rechte von entsandten Arbeitskräften missachtet werden.
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