07.05.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Unsichere Produkte sollten gar nicht erst zu den Verbrauchern oder anderen Nutzern gelangen
Die Koalition stehe laut Vertrag für den diskriminierungsfreien Transport aller Datenpakete im Internet ein



07.05.14 - Europäisches Parlament stimmt für sicherere Produkte und bessere Marktüberwachung
Die Europäische Kommission begrüßt das Votum des Europäischen Parlaments zugunsten neuer Vorschriften zur Verbesserung der Sicherheit der auf dem Binnenmarkt angebotenen Verbraucherprodukte – auch der aus Drittländern eingeführten – und zur Verstärkung der Marktüberwachung für alle Nicht-Lebensmittel-Produkte. Dies wird dazu beitragen, den Verbraucherschutz weiter zu verbessern. Darüber hinaus werden gleiche Ausgangsbedingungen für alle Unternehmen geschaffen und es wird sichergestellt, dass verantwortungsbewusste Hersteller nicht unter dem unlauteren Wettbewerb durch Produkte zu leiden haben, die den europäischen Sicherheits- oder Umweltvorschriften nicht entsprechen.
Unsichere Produkte sollten gar nicht erst zu den Verbrauchern oder anderen Nutzern gelangen. Durch die leichtere Identifizierung und bessere Rückverfolgbarkeit derartiger Produkte können sie in der EU schnell vom Markt genommen werden. Die neuen Vorschriften werden der Wirtschaft und den Verbrauchern außerdem nützen, weil sichergestellt wird, dass das Ursprungsland eines Produkts nach klaren und eindeutigen Regeln angegeben wird.
Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Kommissar für Industrie und Unternehmertum, sagte dazu: "Ich freue mich, dass das Parlament für die neuen Maßnahmen zugunsten von sichereren, vorschriftsgemäßen Produkten gestimmt hat. Dadurch werden die Verbraucher vor Gesundheitsrisiken und die Wirtschaft vor unlauterem Wettbewerb geschützt. Eine konsequente Marktüberwachung in der gesamten EU ist notwendig, um Schwachstellen, die das öffentliche Interesse gefährden und unausgewogene Handelsbedingungen schaffen, zu verhindern. Wir hoffen, dass auch der Rat diese Maßnahmen billigen wird."

07.05.14 - Europäische Kommission startet Marktbeobachtungsstelle für den Milchsektor
Dacian Cioloş, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, eröffnete die neue Europäische Marktbeobachtungsstelle für den Milchsektor. Diese Beobachtungsstelle soll die Kommission nach dem Wegfall der seit 30 Jahren geltenden Milchquotenregelung am 31. März 2015 bei der Überwachung des Milchmarktes unterstützen und dem Sektor helfen, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Ziel der Beobachtungsstelle ist es, die Transparenz zu verbessern und möglichst genaue Marktdaten zu liefern, damit die Akteure der Milchversorgungskette und die Kommission sachgerechte unternehmerische bzw. politische Entscheidungen treffen können.

07.05.14 - Schwarzarbeit wird nicht bezahlt - Vertraglicher Werklohnanspruch nicht gegeben
Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat entschieden, dass ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* (SchwarzArbG) verstoßen hat, für seine Werkleistung keinerlei Bezahlung verlangen kann. Der Beklagte beauftragte die Klägerin 2010 mit der Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten. Vereinbart wurde ein Werklohn von 13.800 Euro einschließlich Umsatzsteuer sowie eine weitere Barzahlung von 5.000 Euro, für die keine Rechnung gestellt werden sollte. Die Klägerin hat die Arbeiten ausgeführt, der Beklagte hat die vereinbarten Beträge nur teilweise entrichtet. Das Oberlandesgericht hat die Klage abgewiesen. Der VII. Zivilsenat hat die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt.

07.05.14 - Netzneutralität ein zentraler Diskussionspunkt in der Netzpolitik - Derzeit keine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) geplant
In der Frage der Netzneutralität setzt die Bundesregierung auf eine europäische Regelung. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries (SPD), vor dem Ausschuss Digitale Agenda deutlich. Eine europaweite Regelung sei besser, "als wenn jeder Mitgliedstaat seine eigene Regelung macht", sagte Zypries. Wenn sich alle Beteiligten "richtig anstrengen", könne eine solche europäische Regelung auch bis Ende des Jahres fertig sein. Das EU-Parlament habe bereits in erster Lesung einen Kommissionsentwurf beraten und sich dabei für eine Stärkung der Netzneutralität ausgesprochen.
Was die Haltung der Bundesregierung zur Netzneutralität angeht, so verwies die Staatssekretärin auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Darin finde sich die Aussage, dass die Koalition für den diskriminierungsfreien Transport aller Datenpakete im Internet einstehe. Zudem sei festgehalten, dass das sogenannte Best-Effort-Internet, das für die Gleichbehandlung der Datenpakete stehe, weiterentwickelt werden solle und nicht von einer Vielzahl von "Managed-Services" verdrängt werden dürfe. Der Koalitionsvertrag sage aber auch, dass Netzwerkmanagement dort möglich sein müsse, wo dies technisch geboten sei, "damit bandbreitensensible Daten und andere Anwendungen verlässlich und ohne Verzögerung übertragen werden oder zum Einsatz kommen können", sagte Zypries.

07.05.14 - Die Strategische Planung – Königsdisziplin oder Pflichtübung? - Strategieplanung und -Implementierung aus der Sicht des Aufsichtsrats
Die Strategische Planung ist die Gelegenheit für eine strukturierte und intensive Auseinandersetzung mit der Gestaltung der Zukunft eines Unternehmens. Ihr Ziel ist es, Erkenntnisse über Entwicklungen und Zusammenhänge zu gewinnen und Potenziale und Bedrohungen zu erkennen – um so bereits in der Gegenwart die Auseinandersetzung mit zukünftig gebotenen Aktivitäten vorzubereiten. Nachfolgend werden Denkanstöße vermittelt, wie sich Erkenntnisse aus der Strategischen Planung in der Aufsichtsratspraxis nutzen lassen – oder aber im falsch verstandenen Sinne auch schaden könnten.


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