10.04.14 - Compliance- & Governance-Newsletter
Stärkung des Emissionshandels als das zentrale europäische Klimaschutzinstrument
Leitlinien sollen die Rechtssicherheit für alle Akteure im öffentlichen Verkehr sichern
10.04.14 - Europäische Kommission stellt EU-Regeln für den öffentlichen Personenverkehr auf Schiene und Straße klar
Die Europäische Kommission hat Leitlinien zu den EU-Vorschriften für öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße herausgegeben. In diesen Vorschriften ist festgelegt, wie Behörden in ganz Europa Verträge über die Erbringung öffentlicher Verkehrsleistungen mit Bahn, Untergrund- oder Straßenbahn oder Bus schließen können, wie diese Aufträge vergeben werden und wie Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zu regeln sind. Mit der Festlegung von Leitlinien für die wichtigsten Bestimmungen stärkt die Kommission nun die Rechtssicherheit für alle Akteure im öffentlichen Verkehr.
Der für Mobilität und Verkehr zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission Siim Kallas erklärte hierzu: "Der öffentliche Verkehr braucht klare Regeln, damit er wettbewerbsfähig sein und für uns alle moderne Mobilitätslösungen anbieten kann. Wir haben sehr aufmerksam zugehört, um herauszufinden, wo Klarstellungen nötig waren. Diese werden mit den neuen Leitlinien nun geliefert und somit die Rechtssicherheit für alle Akteure des öffentlichen Verkehrs in der EU verbessert."
Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sind von großer Bedeutung für die Organisation und Finanzierung öffentlicher Verkehrsdienste in der ganzen EU. Die kohärente und korrekte Anwendung ist der Schlüssel für den Erfolg des Binnenmarktes, der kostengünstige und hochwertige öffentliche Verkehrsdienste anbieten kann. Ein gut funktionierender öffentlicher Verkehr trägt auch zum Abbau von Verkehrsüberlastungen und zur Verringerung der Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt bei. Schließlich wirken sich effiziente öffentliche Verkehrsdienste auch positiv auf die Wirtschaft aus: Der öffentliche Verkehr hat einen Anteil von etwa 1 Prozent am BIP und von 1 Prozent an der Gesamtbeschäftigung in der Europäischen Union.
10.04.14 - Petent sprach sich dafür aus, die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich zu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen - spätestens alle vier Jahre - die Kontrollen vorzunehmen
Die Deutscher Bundesregierung setzt sich für eine Stabilisierung der Künstlersozialkasse (KSK) ein. Man werde "zeitnah" einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die KSK auf "festes Fundament gestellt wird", kündigte Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses an. Darin wolle man auch klären, in welchem Rhythmus und durch wen jene Unternehmen, die freischaffende Künstler und freischaffende lehrende Künstler beschäftigen, geprüft werden, ob sie ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.
10.04.14 - Gescheitert: Ein Gesetzentwurf der Linken zielte darauf ab, im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund zu streichen
Compliance im Arbeitsrecht: Auch künftig ist es Arbeitgebern möglich, Beschäftigte ohne Begründung befristet einzustellen. Die Fraktion Die Linke konnte sich mit ihrem Gesetzentwurf (18/7) zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung nicht durchsetzen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Vorlage mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
Der Gesetzentwurf der Linken zielt darauf ab, im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund zu streichen. "Eine Befristung darf nur zulässig sein, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt", heißt es in dem Entwurf. Die Abgeordneten begründen ihren Vorstoß damit, dass im Jahr 2012 bereits 44 Prozent aller Neueinstellungen befristet erfolgten. Da davon besonders junge Menschen betroffen seien, würde ihnen die Chance genommen, ihr Leben auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit einer gewissen Sicherheit planen zu können. "Auch aus arbeitsrechtlicher Perspektive sind befristete Arbeitsverhältnisse hochproblematisch, da sie den Kündigungsschutz aushöhlen", schreiben die Abgeordneten.
10.04.14 - Deutschen Bahn: Das bestehende System der Entgeltregulierung sei nicht geeignet, einen effizienten Wettbewerb auf der Schiene zu gewährleisten
Die Monopolkommission setzt sich weiterhin für eine vollständige Trennung von Netz und Betrieb bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) ein. Dies wurde im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich, wo das Sondergutachten der Monopolkommission gemäß Paragraph 36 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vorgestellt wurde. Die Bundesregierung hatte das Gutachten im Juli vergangenen Jahres als Unterrichtung (17/14076) vorgelegt.
10.04.14 - Umwelt-Compliance: Zur Stärkung des Emissionshandels sei auf europäischer Ebene bereits die vorübergehende Herausnahme von 900 Millionen Zertifikaten aus den Auktionsmengen beschlossen worden
Die Deutsche Bundesregierung spricht sich für eine Stärkung des Emissionshandels als das zentrale europäische Klimaschutzinstrument aus, um einen angemessenen Anreiz für Investitionen in Maßnahmen für nachhaltige Emissionsreduktionen zu erhalten. Außerdem begrüßt sie grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Marktstabilitätsreserve. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/755) auf eine Kleine Anfrage (18/651) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
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