12.08.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Seit ca. drei Jahren werden die Mindestsicherheitsanforderungen für Smartmeter-Infrastrukturen in Deutschland standardisiert - kein Ende in Sicht
155 KMU aus 21 Ländern erhalten jeweils 50.000 EUR zur Finanzierung von Durchführbarkeitsstudien, mit denen sie ihre Innovationsstrategie entwickeln können



12.08.14 - Energie-Regulierer in der Pflicht: Ausbau des sicheren intelligenten Energienetzes stagniert
Die Smartmeter-Regulierungsprojekte der Bundesregierung werden bislang nicht zügig zum Abschluss geführt. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) kritisiert die Verzögerungen und fordert die politisch Verantwortlichen jetzt zum Handeln auf.
Die Energiewende ist in aller Munde und beherrscht die Schlagzeilen. Rund 20 Prozent der in Deutschland erzeugten Elektrizität wird mittlerweile aus erneuerbaren Ressourcen gewonnen. Wesentliche Grundlage der Energiewende ist die dezentrale Erzeugung und Verteilung von Elektrizität, die umfangreiche Maßnahmen zur intelligenten Steuerung erfordert. Eine der dafür notwendigen intelligenten Komponenten sind Smartmeter, die intelligenten digitalen Stromzähler, die u.a. auch dynamische Tarife ermöglichen. Um eine Integration bzw. Steuerung in intelligenten Energienetzen abzusichern, ist anspruchsvolle IT-Sicherheit nötig. Das haben auch alle Beteiligten erkannt - aber bei der zeitnahen Umsetzung hapert es.
Seit ca. drei Jahren werden die Mindestsicherheitsanforderungen für Smartmeter-Infrastrukturen in Deutschland standardisiert. Ein Abschluss sollte gemäß Koalitionsvertrag Mitte 2014 in Sicht sein. Dies wurde jedoch nicht realisiert, obwohl das zugehörige Gesetz bereits mit der Novellierung 2008 verabschiedet wurde. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat bisher keine verbindlichen Standards veröffentlicht bzw. diese in die Gesetzgebung eingebracht.

12.08.14 - KMU-Instrument der EU unterstützt in seiner ersten Förderrunde 155 kleine Unternehmen
Die Europäische Kommission gab die ersten Ergebnisse für ihr neues, mit 3 Milliarden EUR ausgestattetes KMU-Instrument bekannt, das im Rahmen von Horizont 2020 innovative kleine Unternehmen dabei unterstützen soll, ihre Ideen vom Labor auf den Markt zu bringen. Insgesamt werden 155 KMU aus 21 Ländern (EU-Mitgliedstaaten und mit Horizont 2020 assoziierte Länder) jeweils 50.000 EUR zur Finanzierung von Durchführbarkeitsstudien erhalten, mit denen sie ihre Innovationsstrategie entwickeln können. Außerdem können KMU in den Genuss von bis zu drei Tagen "Business Coaching" kommen.
Spanische KMU waren in der ersten Runde besonders erfolgreich (39 ausgewählte Vorschläge), dicht gefolgt von KMU aus dem Vereinigten Königreich und Italien. Insgesamt gingen für die ersten Finanzhilfen 2666 Anträge ein. Die ausgewählten Antragsteller werden im August offiziell benachrichtigt. Anschließend wird die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME), die das Programm verwaltet, ihre Namen öffentlich bekannt gegeben.

12.08.14 - Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nicht nutzbarem "Amtszimmer"
Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten in Höhe von 1.250 Euro als Werbungskosten in Abzug bringen, wenn für seine berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (§ 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes). Ein "anderer Arbeitsplatz" ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich jeder Arbeitsplatz, der zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist.
Der VI. Senat des BFH hat mit Urteil vom 26. Februar 2014 VI R 11/12 entschieden, dass ein "anderer Arbeitsplatz" erst dann zur Verfügung steht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Arbeitsplatz tatsächlich zugewiesen hat. Der Arbeitnehmer hat bei der Inanspruchnahme und Ausgestaltung eines "anderen Arbeitsplatzes" das Direktionsrecht des Arbeitgebers zu beachten. Ferner ist ein Raum nicht zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet, wenn wegen Sanierungsbedarfs Gesundheitsgefahr besteht.

12.08.14 - Compliance: Internationaler Standard in Wien beschlossen
Österreich war Vorreiter bei der Entwicklung eines auf breitem Konsens der Wirtschaft beruhenden, international anwendbaren Compliance-Standards. Verantwortungsträger versuchen zunehmend den Nachweis zu erbringen, dass sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um in ihrem Unternehmen gesetzeskonformes Handeln zu gewährleisten. Unter dem Schlagwort "Compliance" wurden zahlreiche Maßnahmen unterschiedlicher Qualität und Effektivität gesetzt. Der neue Standard ISO 19600 wird eine weltweite Richtlinie für Compliance Management-Systeme bringen.
Wien ist "Compliance-Welthauptstadt". Von 7. bis 11. Juli 2014 beratschlagte hier das zuständige ISO-Projektkomitee 271 über einen Internationalen Standard für Compliance Management Systeme. Und verabschiedete schließlich Freitag, 11. Juli 2014, den entsprechenden Schlussentwurf zur ISO 19600 "Compliance management systems - Guidelines".

12.08.14 - Gesetzentwurf: Mikrozensusgesetz soll novelliert werden
Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Änderung des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes" (18/2141) vorgelegt. Wie sie in der Vorlage zur Änderung des Mikrozensusgesetzes erläutert, werden der Mikrozensus und die durch eine EU-Verordnung vorgeschriebenen Stichprobenerhebungen über Arbeitskräfte gemeinsam vorgenommen. Eine bevorstehende Änderung dieser Verordnung sehe "insbesondere eine mehrmalige Befragung derselben Person innerhalb eines Jahres vor, die so genannte unterjährige Befragung". Zudem sollten Erhebungen vermehrt elektronisch durchgeführt werden, beispielsweise per Telefon oder Internet.
Auch bei anderen Haushaltserhebungen der EU seien umfangreiche Änderungen und weiter gehende Anforderungen absehbar, heißt es in der Vorlage. Daher sei beabsichtigt, "diesen Anforderungen mit einer übergreifenden Reform der Haushaltserhebungen zu begegnen". Ziel sei die Schaffung eines Gesamtsystems, in das unter anderem der Mikrozensus, die "europäische Arbeitskräfteerhebung" sowie die Gemeinschaftserhebungen über Einkommen und Lebensbedingungen und über die private Nutzung von Informationstechnologien integriert werden sollen.


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