20.08.14 - Compliance- & Governance-Newsletter
Zur Verfügung stehende Instrumente haben sich zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bewährt
Die Schaffung einer unabhängigen Stelle für Verhaltensregeln und Parteienfinanzierung beim Deutschen Bundestag wäre wichtig
20.08.14 - Gesetzentwurf: Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit
Die Bundesrepublik Deutschland soll nach Willen der Bundesregierung das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ratifizieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (18/2138) vorgelegt, der die Voraussetzungen für die Ratifikation schaffen soll. Laut Bundesregierung sind die Rechtslage sowie das materielle Strafrecht in Deutschland inzwischen soweit angepasst, dass eine Ratifikation der UN-Konvention möglich ist. Zuletzt hatte der Bundestag im April 2014 den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung erweitert, um den Anforderungen des Übereinkommens nachzukommen.
Die Vereinten Nationen hatten die Konvention bereits am 31. Oktober 2003 beschlossen, die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete sie am 9. Dezember desselben Jahres, knapp zwei Jahre später trat das Übereinkommen in Kraft. Die UN-Konvention sieht vor, dass die Vertragsstaaten zur Bekämpfung der Korruption sowohl präventive Maßnahmen, zum Beispiel Verhaltenskodizes, fördern als auch strafrechtliche Instrumente zur Verfolgung schaffen beziehungsweise schärfen.
20.08.14 - Wie bewertet die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften beim deutschen Patent- und Markenamt den vorgelegten Tarifvorschlag "Presseverleger"?
Die Umsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger ist Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (18/2164) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1988). In dieser hatten sich die Abgeordneten erkundigt, wie die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften beim deutschen Patent- und Markenamt den vorgelegten Tarifvorschlag "Presseverleger" bewertet.
In ihrer Antwort berichtet die Bundesregierung, dass die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechtes von Medienunternehmen mbH (VG Media) am 31. März 2014 der Staatsaufsicht eine Vorversion ihres Tarifvorschlags übermittelt hat. Zur konkreten Bewertung einzelner Aspekte des Vorschlags, zum Beispiel die Berechnungsgrundlage des Tarifs und die Höhe der Vergütung, äußerte sich die Bundesregierung mit Verweis auf die laufende "wahrnehmungsrechtliche Prüfung durch die Staatsaufsicht" nicht.
20.08.14 - Bundesregierung glaubt: Compliance-Regeln wirksam
Compliance-Systeme sind nach Ansicht der Bundesregierung ein wichtiges und wirksames Mittel der eigenverantwortlichen Prävention und Aufklärung von Wirtschaftskriminalität. Sie sind außerdem dafür geeignet, klare Verantwortungsregeln für Führungspersonen innerhalb der Firmen zu schaffen und Verantwortlichkeit bei Rechtsverstößen effektiv wahrzunehmen sowie für Unternehmen jeglicher Größenordnung tauglich. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/2187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2056).
In der Kleinen Anfrage hatten sich die Fragesteller außerdem danach erkundigt, ob sich die bisher zur Verfügung stehenden Instrumente zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität bewährt haben. Da es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht im engeren Sinne gibt, wird Wirtschaftskriminalität über das Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet.
20.08.14 - Transparency fordert Wertgrenze von 150 Euro für Bundestagsabgeordnete bei Annahme von Einladungen
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. hat in einem neuen Positionspapier gefordert, in den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages eine Wertgrenze einzuführen. Danach soll zukünftig nur noch bis zu einem Gegenwert von 150 Euro die Annahme von Einladungen Dritter oder Reisen auf Einladung Dritter zulässig sein. Die Höhe dieser Wertgrenze ist an die seit 2013 für Abgeordnete des Europäischen Parlaments geltenden Regelungen angelehnt, welche dieselbe Wertgrenze bei ähnlicher Regelung vorsehen. Die bisherige Kopplung eines Verbots geldwerter Zuwendungen an Gegenleistungen ist zu wenig konkret.
Darüber hinaus sind die Regelungen zu Direktspenden und geldwerten Zuwendungen zu verschärfen. Marion Stein, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Spenden an Abgeordnete gehören verboten. Wichtig ist auch die Schaffung einer unabhängigen Stelle für Verhaltensregeln und Parteienfinanzierung beim Deutschen Bundestag. Diese Stelle würde auch Hinweise auf mögliches Fehlverhalten entgegennehmen."
20.08.14 - Die Wirksamkeit von Compliance-Management-Systemen
Der IDW PS 980 definiert "Überwachung und Verbesserung" als eines der Grundelemente eines Compliance-Management-Systems (CMS). Die Wirksamkeit des CMS muss gleichzeitig - als Bestandteil des Risikomanagementsystems - vom Aufsichtsrat überwacht werden. Regelmäßig wird das CMS außerdem der Kontrollpflicht der Geschäftsleitung unterliegen, die die operative Ausgestaltung des CMS an eine entsprechende Abteilung delegiert haben wird.
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