24.07.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung soll für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren sorgen
Ob das Freihandelsabkommen TTIP unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit Chancen oder Risiken in sich birgt, ist unter Experten umstritten



24.07.14 - Bad Bank für Atomkraftwerke: Konzerne wollen sich vom Verursacherprinzip verabschieden
Die Deutsche Bundesregierung soll für eine unabhängige gutachterliche Analyse der zu erwartenden Rückbau- und Entsorgungskosten sämtlicher Atomreaktoren sorgen. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/1959) außerdem die Vorlage eines Gesetzentwurfs, der die Überführung der Rückstellungen der Atomkraftwerksbetreiber für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds vorsieht. Damit soll das Geld vor Spekulation geschützt und für dauerhafte Atommüllfolgekosten gesichert werden. Dabei müsse gewährleistet sein, dass die Unternehmen auch in Zukunft in der Haftung für weitere, darüber hinaus anfallende Kosten bleiben, fordert die Linksfraktion.
Die Fraktion schreibt, nach dem Motto "Gewinne werden privatisiert, Verluste werden sozialisiert" wollten sich die Atomkonzerne aus der Verantwortung für die von ihnen verursachten Folgen der Atomenergienutzung stehlen und ihre Kosten für die Stilllegung der Atomanlagen und die ungelöste dauerhafte Atommülllagerung auf ein Minimum begrenzen. Die drei großen Energiekonzerne E.on, RWE und EnBW wollten die Kernkraftwerke in eine öffentlich-rechtliche Stiftung einbringen, die die Anlagen bis zum endgültigen Ausstieg aus der Atomenergie im Jahr 2022 betreiben solle. Gleichzeitig solle die Stiftung für den Milliarden teuren Abriss der Atomkraftwerke und die Lagerung der radioaktiven Abfälle verantwortlich sein.

24.07.14 - Grüne: Investitionsschutzverträge sind in den letzten Jahren jedoch zunehmend als Instrument eingesetzt worden, um staatliche Regelungen zum Umwelt- und Verbraucherschutz anzugreifen
Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und das Freihandelsabkommen mit Kanada sollen keinen privaten, außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismus enthalten. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/1964). Ein solcher Mechanismus sei weder notwendig noch zielführend.
Wie die Fraktion schreibt, stellen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismen eine außergerichtliche Möglichkeit zur Konfliktlösung zwischen Staaten und Investoren aus einem anderen Staat dar, ohne dass der Kläger zunächst den innerstaatlichen Rechtsweg beschritten haben muss. Die EU-Kommission wolle diesen Weg auch für das TTIP einzuführen. Grundidee der Schiedsverfahren sei die Entwicklung eines Schutzmechanismus für Investoren, um zum Beispiel Schutz vor Enteignungen in einem Land ohne ausreichend entwickeltes Rechtssystem zu gewährleisten.
Investitionsschutzverträge seien in den letzten Jahren jedoch zunehmend als Instrument eingesetzt worden, um staatliche Regelungen zum Umwelt- und Verbraucherschutz "anzugreifen" beziehungsweise um Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe stellen. "Damit hat sich die Praxis der Verfahren weit vom Ursprungsgedanken entfernt", kritisiert die Fraktion, die außerdem die Frage stellt, warum solche privaten Schiedsverfahren dem nationalen staatlichen Rechtsweg vorgezogen werden sollten: "Sowohl die EU-Mitgliedsstaaten als auch die USA und Kanada verfügen über hochentwickelte stabile Rechtssysteme."

24.07.14 - Chancen und Risiken von TTIP: Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
Ob das Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit Chancen oder Risiken in sich birgt, ist unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung deutlich. Vor einem "Wettlauf hin zu den niedrigsten Standards" warnte Jürgen Maier vom zivilgesellschaftlichen Bündnis "TTIPunfairHandelbar". Die Logik der "regulatorischen Harmonisierung" ziele darauf ab, höhere Regulierungsstandards zu einem Wettbewerbsnachteil zu machen, sagte Maier.
Dem widersprach Rupert Schlegelmilch, Direktor in der Generaldirektion Handel der EU-Kommission. Europäische Schutzniveaus stünden nicht zur Disposition, sagte er. Statt unterschiedliche Schutzniveaus anzugleichen gehe es darum, durch die gegenseitige Anerkennung der Methoden bei einem gleichen Schutzniveau Kosten zu senken.

24.07.14 - Nicht jeder Verstoß gegen die ElektroStoffV soll zwangsläufig eine Produktrücknahme beziehungsweise einen Rückruf nach sich ziehen
Der Umweltausschuss hat sich mehrheitlich für eine weitere Beschränkung von gefährlichen Stoffen in Elektrogeräten ausgesprochen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte er einer Verordnung der Bundesregierung zur Ersten Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV, 18/1471) zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Die ElektroStoffV, die unter anderem die Verwendung von Cadmium, Blei und Quecksilber in Elektrogeräten sowie Kabeln und Ersatzteilen begrenzt, setzt in Deutschland die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) um. Ausnahmen gelten unter anderem für medizinische Geräte. Nachdem die Europäische Kommission im Herbst vergangenen Jahres Änderungen beschlossen hat, müssen diese mit Frist zum 16. Juli 2014 in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bundestag stimmt hierüber am Freitag ab.

24.07.14 - Transparency begrüßt Deutschlands Kandidatur bei der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI)
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, Deutschlands Kandidatur für die Rohstofftransparenz-Initiative EITI (Extractive Industries Transparency Initiative) einzuleiten. Ziel der freiwilligen Selbstverpflichtung ist die Offenlegung der Zahlungen von rohstofffördernden Unternehmen an den Staat und die Offenlegung der Verwendung dieser Gelder durch den Staat. Die wesentlichen in Deutschland davon erfassten Ressourcen sind Braunkohle, Erdöl, Kali und Salz.
Mit der Statusänderung von einem Unterstützerland zu einer EITI-Kandidatur wird eine von Regierung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft paritätisch besetzte Multistakeholder-Gruppe eingerichtet. Diese Gruppe erarbeitet den Arbeitsplan für Deutschland und bereitet den 1. EITI-Bericht vor. EITI wurde im Jahr 2002 mit dem Ziel ins Leben gerufen, Korruption in rohstoffreichen Entwicklungsländern zu bekämpfen.


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