26.09.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Deutsche Bundesregierung lehnt eine europaweite zentrale Zulassung von Medizinprodukten analog dem Verfahren bei Arzneimitteln ab
Nur noch jeder zweite Diebstahl eines mobilen Geräts wird dem Arbeitgeber bereits am ersten Tag gemeldet



26.09.14 - Bundeskartellamt verhängt weitere Bußgelder gegen Hersteller von Betonpflastersteinen wegen Preisabsprachen
Das Bundeskartellamt hat die Ermittlungen in dem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen Hersteller von Betonpflastersteinen abgeschlossen und weitere Bußgelder gegen 14 Unternehmen und 17 verantwortlich handelnde Personen wegen Preisabsprachen verhängt. Die Bußgelder belaufen sich auf insgesamt rd. 6,2 Mio. Euro. Sie betreffen Preisabsprachen für Betonpflastersteine in der Marktregion Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Landkreisen benachbarter Bundesländer im Zeitraum von Ende 2006 (zum Teil Ende 2007) bis Anfang 2010. Bei den insoweit betroffenen Unternehmen handelt es sich um die:
AHE Verbundsteine Betonwaren GmbH & Co. KG, Rinteln; Basamentwerke Böcke GmbH, Oberhausen; Bernhard Hartmann GmbH & Co. KG, Ahlen; Betonwerk Lintel GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück; Betonwerk Münstermann GmbH, Bielefeld; BVW Beton- und Verbundsteinwerke GmbH & Co. KG, Hamminkeln; Gustav Siekmann GmbH & Co. KG, Bielefeld; Heinrich Klostermann GmbH & Co. KG, Coesfeld; Heinrich Niemeier GmbH & Co. KG, Diepholz; Kann GmbH Baustoffwerke, Bendorf; Pebüso-Betonwerke Heribert Büscher GmbH & Co. KG, Münster und die Rekers Betonwerk GmbH & Co. KG, Spelle.

26.09.14 - ULD äußert sich zur "Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership" – TTIP
Am 14. Juli 2014 begann die 6. Verhandlungsrunde zum umstrittenen transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA ("Trans-Atlantic Trade and Investment Partnership" – TTIP). Nach einer Analyse der verfügbaren Informationen, insbesondere von ursprünglich als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen aus der 5. Verhandlungsrunde, kommt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) zu dem Ergebnis, dass die Gespräche zu denjenigen Wirtschaftsbereichen, bei denen der Austausch personenbezogener Daten zum wesentlichen Gegenstand eines Produktes oder einer Dienstleistung gehört, abgebrochen werden müssen. Die USA fordern eine Einbeziehung von Diensten der Telekommunikation, der Telemedien, des Online-Handels, zu E-Health, zu Verschlüsselung und Cloud-Services, von Finanzdienstleistungen, Medien- und Beratungsleistungen in TTIP.

26.09.14 - In dem Definitiveffekt der Mindestbesteuerung sieht der BFH einen gleichheitswidrigen Eingriff in den Kernbereich des ertragsteuerrechtlichen Nettoprinzips
In seinem Urteil vom 22. August 2012 I R 9/11 hat der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass die sog. Mindestbesteuerung gemäß § 10d Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes "in ihrer Grundkonzeption" nicht verfassungswidrig ist. Das Gericht ist nun aber davon überzeugt, dass das nur für den "Normalfall" gilt, nicht jedoch dann, wenn der vom Gesetzgeber beabsichtigte, lediglich zeitliche Aufschub der Verlustverrechnung in einen endgültigen Ausschluss der Verlustverrechnung hineinwächst und damit ein sog. Definitiveffekt eintritt. Der I. Senat des BFH hat deswegen durch Beschluss vom 26. Februar 2014 I R 59/12 das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rahmen eines Normenkontrollersuchens zur Verfassungsprüfung angerufen.
Die Einkommen- und Körperschaftsteuer soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Steuersubjekts abschöpfen. Ihre Bemessungsgrundlage ist deshalb das "Nettoeinkommen" nach Abzug der Erwerbsaufwendungen. Fallen die Aufwendungen nicht in demjenigen Kalenderjahr an, in dem die Einnahmen erzielt werden, oder übersteigen sie die Einnahmen, so dass ein Verlust erwirtschaftet wird, ermöglicht es das Gesetz, den Verlustausgleich auch über die zeitlichen Grenzen eines Bemessungszeitraums hinweg vorzunehmen (sog. überperiodischer Verlustabzug). Seit 2004 ist dieser Verlustabzug begrenzt: 40 Prozent der positiven Einkünfte oberhalb eines Schwellenbetrags von 1 Mio. Euro werden auch dann der Ertragsbesteuerung unterworfen, wenn bisher noch nicht ausgeglichene Verluste vorliegen (sog. Mindestbesteuerung). Damit wird die Wirkung des Verlustabzugs in die Zukunft verschoben.

26.09.14 - Europaweite zentrale Zulassung von Medizinprodukten: Systemwechsel wäre "sehr zeit- und bürokratieaufwendig und würde allein nicht zu einer messbaren Verbesserung der Patientensicherheit führen"
Die Deutsche Bundesregierung lehnt eine europaweite zentrale Zulassung von Medizinprodukten analog dem Verfahren bei Arzneimitteln ab. Es gebe keine Hinweise darauf, dass staatliche Behörden per se für die Produktzulassung besser geeignet wären als "Benannte Stellen", teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/2462) auf eine Kleine Anfrage (18/2359) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Insofern sei ein Systemwechsel keine adäquate Lösung hinsichtlich der vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen bemängelten schlechten Datenlage zur klinischen Leistungsfähigkeit von Medizinprodukten.

26.09.14 - Mobile Geräte im Unternehmen: Diebstähle bleiben länger unentdeckt
So sinnvoll und produktiv der Einsatz mobiler Geräte ist, so groß sind auch die damit verbundenen Gefahren für Unternehmen. Laut einer weltweiten Umfrage von Kaspersky Lab und B2B International wird nur noch jeder zweite Diebstahl eines mobilen Geräts dem Arbeitgeber bereits am ersten Tag gemeldet. Im Vorjahr lag diese Zahl noch bei 60 Prozent. Außerdem ist fast jeder fünfte Diebstahl (19 Prozent) inzwischen mit dem Verlust von Unternehmensdaten verbunden. Je später der Verlust eines mobilen Gerätes vom Arbeitnehmer gemeldet wird, desto größer ist das damit verbundene Sicherheitsrisiko für die Unternehmen. Denn in dieser Zeit könnten Daten in falsche Hände geraten.
Viele Arbeitnehmer sind sich dieser Tatsache offenbar nicht bewusst. So melden inzwischen fast vier von zehn Arbeitnehmern (38 Prozent) den Diebstahl ihres Gerätes erst am Tag nach der Entdeckung des Vorfalls, und weitere 9 Prozent lassen sich dafür sogar drei bis fünf Tage Zeit. Ein Grund für die zunehmende Nachlässigkeit kann sein, dass Diebstähle dieser Art in den letzten Jahren stark zugenommen haben und damit alltäglicher wurden. Der Verlust eines Smartphones wird dann nicht mehr als etwas wahrgenommen, worauf sofort reagiert werden muss. Waren 2011 nur 11 Prozent aller befragten Unternehmen damit konfrontiert, ist es 2014 bereits jedes Vierte (25 Prozent).


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