04.12.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Die Europäische Kommission hat über die nächsten Schritte zur Vollendung der Bankenunion diskutiert
Die Richtlinie 2003/48/EG, die den Steuerbehörden seit 2005 einen besseren Zugang zu Informationen über private Sparer ermöglichte, ist am 10. November 2015 vom Rat aufgehoben worden
04.12.15 - Unbefriedigend seien die Antworten des BND gewesen, so dass sich die Datenschützer entschlossen hätten, in Bad Aibling selber nach dem Rechten zu sehen
Der Bundesnachrichtendienst (BND) kann nicht garantieren, dass in der gemeinsam mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) betriebenen Abhöranlage in Bad Aibling keine Kommunikationsdaten deutscher Grundrechtsträger erfasst wurden. Dies erklärte die zuständige Referatsleiterin bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA"). Die 56-jährige Juristin Gabriele Löwnau steht seit März 2012 an der Spitze des Referats V, das die Polizeien und Nachrichtendienste des Bundes in Angelegenheiten des Datenschutzes zu beraten und zu überwachen hat. Im Dezember 2013 und Oktober 2014 statteten Mitarbeiter ihrer Behörde der BND-Außenstelle Bad Aibling zwei Inspektionsbesuche ab.
04.12.15 - Richtlinie über die Besteuerung von Zinserträgen aufgehoben
Die Richtlinie 2003/48/EG, die den Steuerbehörden seit 2005 einen besseren Zugang zu Informationen über private Sparer ermöglichte, ist am 10. November 2015 vom Rat aufgehoben worden. Die Aufhebung der Richtlinie erfolgt, nachdem zuvor die Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerhinterziehung verschärft worden waren. Im Laufe der Zeit ist es zu zahlreichen Überschneidungen mit anderen Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet gekommen, die nun durch die Aufhebung beseitigt werden. Mit der Richtlinie 2003/48/EG wurde der automatische Austausch von Informationen über Zinserträge von Privatpersonen vorgeschrieben. So konnten Zinsen, die in einem Mitgliedstaat an in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Personen gezahlt wurden, nach den Rechtsvorschriften des steuerlichen Wohnsitzes besteuert werden.
04.12.15 - Europäische Kommission debattiert über Wege zur Vollendung der Bankenunion
Die Europäische Kommission hat über die nächsten Schritte zur Vollendung der Bankenunion diskutiert. Die Vollendung der Bankenunion ist für eine umfassende und vertiefte Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) unabdingbar und befasst sich insbesondere mit der geplanten Vorlage eines Vorschlags für ein europäisches Einlagensicherungssystem. Im kürzlich vorgelegten Bericht der fünf Präsidenten wurde eine Reihe von Maßnahmen zur weiteren Stärkung der WWU dargelegt. Eine davon besteht darin, durch schrittweise Errichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems auf eine Einlagensicherung auf europäischer Ebene hinzuarbeiten. Ein solches System würde die Verbindung zwischen Banken und Staaten lockern und dadurch die Finanzstabilität einen großen Schritt voranbringen. Es würde die Einlagen der Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Standort ihrer Bank auf europäischer Ebene schützen und so das Vertrauen erhöhen. In einem ersten Schritt würde es auf einem Rückversicherungssystem beruhen.
04.12.15 - EU stellt Vorschlag für Investitionsschutz und Investitionsgericht für TTIP fertig
Die Europäische Kommission hat endgültig festgelegt, wie ihr neuer reformierter Ansatz für den Investitionsschutz und die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) aussehen soll. Vorausgegangen war eine weitere Runde umfassender Konsultationen mit dem Rat und dem Europäischen Parlament. Der Vorschlag für die Investitionsgerichtsbarkeit wurde den Vereinigten Staaten offiziell übermittelt und veröffentlicht. Der endgültige Text enthält alle wesentlichen Elemente des Kommissionsvorschlags vom 16. September, der darauf abzielt, das Recht auf Regulierung zu wahren und ein gerichtsähnliches System mit einem auf klar festgelegten Regeln basierenden Berufungsmechanismus, qualifizierten Richtern und transparenten Verfahren zu schaffen.
04.12.15 - Steuersparmodelle: Multinationale Unternehmen erscheinen vor Sonderausschuss
Die EU verliert durch Steuerhinterziehung und Steuerumgehung jährlich rund 1 Billion Euro, so die Schätzung der EU-Kommission. Der Luxleaks-Skandal hat aufgezeigt, wie Länder Steuerdeals mit multinationalen Unternehmen abschlieβen können, um ihnen niedrige Steuern zu garantieren. Das EU-Parlament hat einen Sonderausschuss ins Leben gerufen, um diese Praktiken genauer zu untersuchen. Am 16. November debattierten Vertreter groβer Konzerne mit dem Ausschuss über künftige Maβnahmen. Der Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden hat Vorschläge ausgearbeitet, wie die Unternehmensbesteuerung in Europa fairer und transparenter gestaltet werden soll. Am 16. November, debattierten Vertreter multinationaler Unternehmen wie Amazon, Coca-Cola, IKEA und McDonald's mit den Mitgliedern des Sonderausschusses zu Steuervorbescheiden (TAXE).
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