07.12.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Mit dem Für und Wider der Beibehaltung der Hofabgabeklausel für Landwirte beschäftigte sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales
Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein gewährt den Bürgern gegenüber den Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter ein Recht auf Zugang zu den Informationen dieser öffentlichen Stellen
07.12.15 - Patientensicherheit: Zulassung und Marktüberwachung implantierbarer Hochrisikomedizinprodukte
Die Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen verlangt eine schärfere Kontrolle von Medizinprodukten für mehr Patientensicherheit. So werde seit vielen Jahren immer wieder über unzureichend geprüfte, fehlerhafte oder sogar gefälschte Implantate berichtet, heißt es in einem Antrag (18/6650) der Abgeordneten an den Bundestag. In einzelnen Fällen handele es sich um Betrug, wie etwa beim Skandal um die mit Industriesilikon gefüllten Brustimplantate aus Frankreich. Auch die Europäische Kommission sehe Handlungsbedarf und habe im September 2014 den Entwurf einer Medizinprodukteverordnung vorgelegt. Vorgesehen seien dort unter anderem strengere Auflagen zur Benennung und Überwachung Benannter Stellen, die Möglichkeit der Rückverfolgung durch eindeutige Identifikationsnummern und den Implantatepass sowie unangekündigte Inspektionen bei den Herstellern.
07.12.15 - Die Hofabgabeklausel ist diskriminierend, eigentumsfeindlich und fördert die Altersarmut
Mit dem Für und Wider der Beibehaltung der Hofabgabeklausel für Landwirte beschäftigte sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf (18/6284) der Bundesregierung zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften. Die Anhörung konzentrierte sich im Wesentlichen auf das Thema der Alterssicherung der Landwirte durch die Hofabgabeklausel. Diese regelt bisher, dass Landwirte mit 65 nur dann die Bauernrente bekommen, wenn sie ihren Betrieb verpachten, verkaufen oder an einen Nachfolger übergeben. Nun ist geplant, die Abgabemöglichkeiten zwischen den Ehegatten zu erleichtern, um dadurch auch eigenständige Rentenansprüche der Ehegatten zu stärken.
07.12.15 - Der regulatorische Welpenschutz für FinTechs sollte beendet werden
Moderne Technologien im Bereich der Finanzdienstleitungen- sogenannte FinTechs - sind im Kommen und machen den etablierten Banken Konkurrenz. Letztere fordern nun eine Gleichbehandlung im Bereich der Regulierung, wie während eines Fachgespräches im Ausschuss Digitale Agenda am Mittwoch deutlich wurde. "Der regulatorische Welpenschutz für FinTechs sollte beendet werden", forderte Georg Fahrenschon vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Wer gleiche Dienste anbiete, müsse sich auch den gleichen Regelungen unterwerfen, sagte er. Gebraucht würden identische Bedingungen für alle Marktteilnehmer. Die gleiche Forderung erhob auch Andreas Krautscheid vom Bundesverband deutscher Banken. Krautscheid räumte ein, das es noch bis vor zwei Jahren erhebliche Skepsis gegenüber FinTechs gegeben habe. "Heute spielen sie eine wichtige Rolle, sowohl als Mitbewerber als auch als Partner", sagte er und betonte, die Banken seien offen für Kooperationen.
07.12.15 - Mit einem Leitfaden werden den Baubehörden praktische Hinweise zum Umgang mit dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein an die Hand gegeben
Das Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein gewährt den Bürgern gegenüber den Behörden der Gemeinden, Kreise und Ämter ein Recht auf Zugang zu den Informationen dieser öffentlichen Stellen. Häufig werden Anfragen nach Informationen bei Baubehörden gestellt, z. B. zu Bauakten oder Baulastenverzeichnissen. Geht bei einer Baubehörde ein Antrag nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein ein, muss sie prüfen, ob andere Rechtsvorschriften vorrangig zu beachten sind. Dies kann abhängig davon sein, ob es sich bei den Antragstellern um Verfahrensbeteiligte oder um unbeteiligte Dritte handelt. Ferner ist zu untersuchen, ob dem beantragten Informationszugang Schranken entgegenstehen, wie etwa der Schutz personenbezogener Daten oder die Beachtung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Besonderheiten ergeben sich, wenn der Zugang zu Unterlagen über sogenannte Umweltinformationen und Emissionen begehrt wird.
07.12.15 - Ein Jahr nach der Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption
Vor einem Jahr hat Deutschland als letztes EU-Land die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert. Transparency International Deutschland begrüßt, dass sich Deutschland seitdem aktiv in die internationalen Verhandlungen zur Korruptionsbekämpfung einbringt und einem Überprüfungsprozess (peer review) stellt. Transparency International Deutschland appelliert an die Bundesregierung, dabei die sechs von der UNCAC Coalition vorgeschlagenen Prinzipien zur Einhaltung von Transparenzstandards (http://uncaccoalition.org/files/UNCAC-Review-Transparency-Pledge-English.pdf) anzuwenden. Dazu zählen die Veröffentlichung des Selbsteinschätzungsberichts, des Abschlussberichts und der Zusammenfassung (auf Deutsch) im Internet sowie öffentliche Debatten über die ausgesprochenen Empfehlungen. Es ist wichtig, dass Deutschland hier eine Vorreiterrolle spielt, da nicht alle Vertragsstaaten der UNCAC Transparenz praktizieren.
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