15.09.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich nach einem langjährigen Streit über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Drucker auf einen Vergleich geeinigt
Bis zum 17.08. 2015 hätte Google auf Fragen der EU-Kommissionn zur Bevorzugung eigener Dienste in seiner Suchmaschine antworten müssen, bat aber um Fristverlängerung



15.09.15 - Datenschutzgründe: 85 Prozent verzichten bewusst auf die Veröffentlichung von persönlichen Informationen oder Meinungen
Der Schutz ihrer Privatsphäre ist für die meisten Nutzer sozialer Netzwerke wie Facebook, Xing oder Twitter ein zentrales Thema. Insgesamt verzichten 85 Prozent der Nutzer aus Datenschutzgründen bewusst auf die Veröffentlichung bestimmter persönlicher Informationen. 63 Prozent verzichten auf Angaben zu ihrer sexuellen Orientierung, 45 Prozent auf Fotos, auf denen sie selbst zu sehen sind, und 43 Prozent sind in den Netzwerken nicht unter ihrem richtigen Namen unterwegs. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.013 Internetnutzern ab 14 Jahren hervor, darunter 703 aktive Nutzer sozialer Netzwerke.

15.09.15 - Drucker-Abgaben betragen für die Jahre 2001 und 2007 zwischen 4 und 14 Euro pro Gerät
Der Digitalverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaften haben sich nach einem langjährigen Streit über die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Drucker auf einen Vergleich geeinigt. Die Regelung betrifft rückwirkend die Jahre von 2001 bis 2007. Je nach Leistungsfähigkeit der Drucker werden Abgaben in Höhe von 4 Euro bis 14 Euro pro Gerät gezahlt. In der Summe überweisen die Hersteller und Importeure von Druckern bis zu 200 Millionen Euro an die VG Wort und die VG Bild-Kunst, die das Geld nach Abzug ihrer Verwaltungskosten an die Urheber ausschütten. Mit den Geräteabgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern für den privaten Gebrauch abgegolten werden.

15.09.15 - Oettinger am HPI: Google beantragt bei EU Fristverlängerung zum Thema Suchmaschinen-Bevorzugung eigener Dienste
Bis zum 17.08. 2015 hätte Google auf Fragen der EU-Kommissionn zur Bevorzugung eigener Dienste in seiner Suchmaschine antworten müssen, bat aber um Fristverlängerung. Das wurde am Rande des Besuchs von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger am Hasso-Plattner-Institut (17.08.2015) bekannt. Beim Besuch von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger am Hasso-Plattner-Institut (HPI) hat Direktor Prof. Christoph Meinel das neu entwickelte Real-time Event Analytics and Monitoring System (REAMS) vorgestellt. Damit können Anwender sämtliche Informationen sammeln, die in ihrem Netzwerk über sicherheitsrelevante Ereignisse auftreten - egal, ob sie von Servern, Routern oder Arbeitscomputern kommen -, sie in ein einheitliches Datenformat überführen und in Echtzeit auswerten.

15.09.15 - Verstoß von Amazon mit einer Gutscheinaktion gegen die Buchpreisbindung
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden (Urteil vom 23. Juli 2015 - I ZR 83/14 - Gutscheinaktion beim Buchankauf), dass beim Erwerb preisgebundener Bücher Gutscheine nur verrechnet werden dürfen, wenn dem Buchhändler schon bei Abgabe der Gutscheine eine entsprechende Gegenleistung zugeflossen ist. Der Kläger ist der Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Die Beklagte verkauft über ihre Website amazon.de in Deutschland preisgebundene Bücher. Über das "Trade-in-Programm" der Beklagten können Kunden ihr gebrauchte Bücher verkaufen. Bei einer um die Jahreswende 2011/2012 durchgeführten Werbeaktion erhielten Kunden, die mindestens zwei Bücher gleichzeitig zum Ankauf eingereicht hatten, zusätzlich zum Ankaufspreis einen Gutschein über 5 Euro auf ihrem Kundenkonto gutgeschrieben. Dieser Gutschein konnte zum Erwerb beliebiger Produkte bei der Beklagten eingesetzt werden. Dazu zählte auch der Kauf neuer Bücher.

15.09.15 - Rechtswidrige Beschränkungen des Online-Vertriebs bei Laufschuhen von Asics
Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren wegen wettbewerbsbeschränkender Klauseln im Vertriebssystem von Asics Deutschland abgeschlossen. Die Behörde wirft Asics vor, insbesondere kleinere und mittlere Vertragshändler beim Online-Vertrieb rechtswidrig beschränkt zu haben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Beim sich dynamisch entwickelnden Internethandel müssen wir darauf achten, den Interessen der Hersteller gerecht zu werden und gleichzeitig Märkte und Chancen zugunsten von Händlern und Verbrauchern offenzuhalten. Wenn Hersteller ihren Vertragshändlern verbieten, Preisvergleichsmaschinen und Verkaufsportale zu nutzen oder die Verwendung der jeweiligen Markenzeichen für eigene Suchmaschinenwerbung ausgeschlossen wird, kann der Verbraucher gerade die kleineren Händler im Internet de facto nicht mehr finden.


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