17.07.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe war Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses
Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 75 Mio. Euro gegen fünf Hersteller von akustisch wirksamen Bauteilen und deren Verantwortliche wegen Absprachen gegenüber der Automobilindustrie verhängt
17.07.15 - Bundeskartellamt verhängt Bußgelder in Höhe von 75 Mio. Euro gegen Automobilzulieferer
Das Bundeskartellamt hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 75 Mio. Euro gegen fünf Hersteller von akustisch wirksamen Bauteilen und deren Verantwortliche wegen Absprachen gegenüber der Automobilindustrie verhängt. Bei den betroffenen Unternehmen handelt es sich um die Autoneum Germany GmbH, Roßdorf, die Carcoustics International GmbH, Leverkusen, die Greiner Perfoam GmbH, Enns (Österreich), die Ideal Automotive GmbH, Burgebrach, und die International Automotive Components Group, Düsseldorf. Gegen das ebenfalls an den Absprachen beteiligte Unternehmen Johann Borgers GmbH, Bocholt, das als erstes mit dem Bundeskartellamt kooperiert hat, wurde in Anwendung der Bonusregelung des Amtes kein Bußgeld verhängt.
17.07.15 - eGK: Ab 2018 sollen außerdem die Notfalldaten eines Patienten (beispielsweise Allergien oder Vorerkrankungen) auf der Gesundheitskarte gespeichert werden können, falls der Patient das wünscht
20 Jahre nach Einführung der Krankenversicherungskarte 1995 soll die medizinische Kommunikation nun in das digitale Zeitalter überführt werden. Das Bundesgesundheitsministerium brachte dazu das sogenannte E-Health-Gesetz in den Bundestag ein. Mit Hilfe der Telematikinfrastruktur und der neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die seit 2015 verpflichtend ist, sollen Patientendaten sicher und schnell abrufbar sein. Ziel des Gesetzes ist es, die Akteure im Gesundheitswesen besser miteinander zu vernetzen und damit Therapien auch in Notfällen sicherer und effektiver zu gestalten. Der Gesetzentwurf beinhaltet Vorgaben, Fristen, Anreize für Ärzte und Sanktionen. Zugleich soll die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten jederzeit gewährleistet sein.
17.07.15 - Compliance im Finanzwesen: Laut Bundesregierung verändert die SRM-Verordnung das institutionelle Gefüge der Bankenabwicklung
Der Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe war Thema einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, mehrere EU-Verordnungen und Durchführungsverordnungen in deutsches Recht umzusetzen. Davon betroffen sind das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das Restrukturierungsfondsgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Kreditwesengesetz. Die sogenannte SRM-Verordnung der EU vom 15. Juli 2014 legt einheitliche Vorschriften und ein einheitliches Verfahren für die Abwicklung von Banken und bestimmten Wertpapierfirmen fest. Sie schafft einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus, in dem die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) als nationale Abwicklungsbehörde einbezogen ist und setzt als europäische Abwicklungsbehörde eine Agentur ein. Zugleich schafft sie einen einheitlichen Abwicklungsfonds.
17.07.15 - Modernisierte Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewähre ein entsprechender Marktzugang
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD fordern die Deutsche Bundesregierung in einem Antrag auf, die EU-weite Evaluierung der Berufszugangsregelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu unterstützen, zugleich aber bei der Erstellung des von der EU-Kommission geforderten Aktionsplanes darauf zu achten, dass "notwendige bewährte und verhältnismäßige Berufszugangsregelungen gewahrt bleiben".
17.07.15 - Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden sollten regelmäßig auf Effektivität, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft werden
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, appelliert an den Gesetzgeber, ihre Behörde personell zu verstärken, "insbesondere auch bei der beabsichtigten Ausgestaltung meines Hauses als oberste Bundesbehörde". Nur dann sei eine effiziente Aufsicht im Sinne der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: 1 BvR 1215/07) zu gewährleisten, argumentiert Voßhoff in ihrem als Unterrichtung vorliegenden Tätigkeitsbericht 2013 und 2014. Zugleich regt sie darin an, ihre regelmäßigen Berichte auch im Plenum des Bundestages vorstellen zu dürfen. Dadurch könnte das Parlament die Bedeutung des Datenschutzes in der digitalen Welt besonders zum Ausdruck bringen. Ihre Stellungnahmen könnten - ähnlich wie bereits beim Nationalen Normenkontrollrat - den Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung beigefügt werden, wenn diese in die parlamentarische Beratung eingebracht werden.
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