18.05.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Kleinanlegerschutzgesetz soll Verbraucher besser vor Fehlinvestitionen am Grauen Kapitalmarkt schützen
Auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren von den direkten Dialogmöglichkeiten und der Reichweite der Sozialen Medien



18.05.15 - Mehr Informationen bei Finanzanlagen am Grauen Kapitalmarkt: Werbebeschränkung für riskante Finanzprodukte fehlt
Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz sollen Verbraucher besser vor Fehlinvestitionen am Grauen Kapitalmarkt geschützt werden. Im Mai 2014 hatten Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble noch angekündigt, dass künftig für solche Finanzprodukte nicht mehr uneingeschränkt geworben werden dürfe. Im nun vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz fehlt eine solche Werbebeschränkung. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) bringt das Gesetz dennoch einige handfeste Verbesserungen.

18.05.15 - Pflegeheimbewohner mit Vertragsärger nicht alleine lassen: Projekt zum Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz endet
Einseitige Preiserhöhungen, überzogene Mithaftung von Angehörigen, ausufernde Zusatzleistungen – Wohn- und Betreuungsverträge von Pflege- und Behinderteneinrichtungen enthalten häufig fragwürdige Klauseln. Seit 2010 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gemeinsam mit Landesverbraucherzentralen in zwei Projekten rund 3000 Verbraucherinnen und Verbraucher beraten, informiert und Anbieter verklagt. Im Mai endet das zweite Projekt.

18.05.15 - Einsatz sozialer Medien hängt nicht von Unternehmensgröße ab
Drei Viertel (75 Prozent) der deutschen Unternehmen setzen Social Media für die interne oder externe Kommunikation ein. Signifikante Unterschiede nach Unternehmensgröße gibt es dabei nicht. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 505 Unternehmen im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. "Egal, ob kleines, mittleres oder großes Unternehmen, die meisten haben das Potenzial von Social Media mittlerweile für sich entdeckt", sagt Tobias Arns, Social-Media-Experte beim Bitkom. "Es sind nicht mehr nur die großen, bekannten Marken, die im Social Web präsent sind. Auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren von den direkten Dialogmöglichkeiten und der Reichweite dieser Netzwerke."

18.05.15 - Nur wenige DAX-Aufsichtsräte nutzen die HV-Saison zur Erhöhung der Frauenquote - Nur jeder zehnte neu zu besetzende Posten in den DAX30-Aufsichtsräten geht an eine Frau
Die Einführung der gesetzlichen Frauenquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte spaltet die DAX-Unternehmen. Während manche der Börsenschwergewichte die Quote bereits übererfüllen, sind zahlreiche Konzerne noch weit von der ab 2016 vorgeschriebenen Pflichtquote entfernt. Dennoch nutzen einige der DAX30-Unternehmen mit Nachholpotenzial die diesjährige Hauptversammlungssaison nicht. Lediglich sechs Frauen können auf den dieses Jahr stattfindenden Hauptversammlungen in die Aufsichtsräte der 30 DAX-Unternehmen gewählt werden. Insgesamt stimmen die Anteilseigner auf den Aktionärsversammlungen über die Besetzung von 49 Aufsichtsratspositionen in 16 Unternehmen ab.

18.05.15 - Um den Taxenverkehr zu schützen, will die Deutsche Bundesregierung auch weiter an der strikten Abgrenzung zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr festhalten
Die Deutsche Bundesregierung lehnt die von der Monopolkommission vorgeschlagene Freigabe der Taxipreise in Deutschland ab. "Dagegen spricht das öffentliche Verkehrsinteresse an einem zuverlässigen, flächendeckend weitgehend hochverfügbaren Beförderungsangebot, das Fahrgästen zu bezahlbaren Preisen zur notwendigen Ergänzung des Linienverkehrs bereit stehen soll", schreibt die Bundesregierung in ihrer als Unterrichtung (18/4721) vorgelegten Stellungnahme zum Zwanzigsten Hauptgutachten der Monopolkommission 2012/2013 (18/2150).


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