18.11.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Transparency kritisiert, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Vergaberechts einer effektiven Korruptionsprävention entgegenwirkt
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur gefragt, verbraucherfreundliche Regeln zur Umsetzung der Netzneutralität festzulegen. Sie muss dafür sorgen, dass die neuen Spezialdienste nicht zu Lasten des freien Internetzugangs gehen
18.11.15 - Linke fordert: EU-Staaten sollen "noch mehr Geld und Personal für die Entwicklung der Meldestelle für Internetinhalte" (EU IRU) aufbringen
"Rechtsgrundlage der Meldestelle für Internetinhalte bei Europol" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6442). Wie die Fraktion darin schreibt, sollen die EU-Staaten "noch mehr Geld und Personal für die Entwicklung der Meldestelle für Internetinhalte" (EU IRU) aufbringen. So schildere es der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove in einem Strategiepapier. Die "Meldestelle" verfolgt den Angaben zufolge in ihrer Pilotphase zwei Ziele: Zum einen könnten die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten Internetpostings melden, deren Entfernung Europol dann bei den großen Providern Twitter, Google Drive, Facebook und Youtube verlangt.
18.11.15 - Transparency Deutschland lehnt die im Rahmen der Vergaberechtsreform geplante Gleichstellung zwischen offenem und nicht offenem Verfahren ab
Transparency kritisiert, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Vergaberechts einer effektiven Korruptionsprävention entgegenwirkt. Am 16.10.2015 wurde im Bundestag über die umfassende Neuregelung des Vergaberechts diskutiert und der durch die Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf (BT-Drucksache 18/6281) in 1. Lesung beraten. Durch das Gesetz sollen wesentliche Regelungen der neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass öffentliche Auftraggeber frei zwischen dem offenen und dem nicht offenen Verfahren wählen können. Damit gibt die Bundesregierung den bisher geltenden Vorrang des offenen Verfahrens auf. Transparency Deutschland lehnt diese Änderung zu Gunsten des nicht offenen Verfahrens entschieden ab.
18.11.15 - Heinlein Support wird sich als Betreiberin von mailbox.org und JPBerlin erneut an einer Verfassungsbeschwerde gegen die beschlossene Vorratsdatenspeicherung inhaltlich und finanziell beteiligen
Wir sehen die politische Brisanz dieser Entscheidung im Umstand, dass der Gesetzgeber alle Bürger per se verdächtigt, präventiv deren Kommunikation erfasst und damit massiv in ihre Grundrechte eingreift. Ein wesentlicher Grundsatz des deutschen Rechtssystems – die Unschuldsvermutung – wird damit praktisch außer Kraft gesetzt. Dies sah das Bundesverfassungsgericht schon im März 2010 ebenso, als es die damalige Version der Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig außer Kraft setzte. Heinlein Support wird sich als Betreiber von mailbox.org und JPBerlin deshalb erneut an einer Verfassungsbeschwerde gegen die beschlossene Vorratsdatenspeicherung inhaltlich und finanziell beteiligen.
18.11.15 - Factoring: fidis und Bürgel kooperieren bei Betrugsprävention - Betrugsversuche schnell erkennen und Ausfallrisiko senken
Die Factoring-Spezialistin fidis und die Wirtschaftsauskunftei Bürgel sind eine Kooperation eingegangen. Gemeinsames Ziel ist es, Factoring-Anbieter dabei zu unterstützen, Betrugshinweise systematisch zu erkennen. fidis integriert dazu das von Bürgel entwickelte Deutsche SchutzPortal (DSPortal) in ihre Factoring-Software Fact.pilot. Die fidis GmbH ist einer der führenden Anbieter von IT-Lösungen auf SAP-Basis für die Factoringbranche. Die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG hat das DSPortal zur Prävention von Betrugsversuchen bei Kredit- und Kontoeröffnungsanträgen entwickelt. In einem Datenpool werden die Verdachtsfälle aller teilnehmenden Finanzinstitute gesammelt und systematisiert.
18.11.15 - Noch viel zu tun bei Netzneutralität und Roaming
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur gefragt, verbraucherfreundliche Regeln zur Umsetzung der Netzneutralität festzulegen. Sie muss dafür sorgen, dass die neuen Spezialdienste nicht zu Lasten des freien Internetzugangs gehen. Die Bundesnetzagentur muss Mindeststandards für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen festlegen. Werden diese nicht eingehalten, sollten Verbraucher entschädigt werden. Verbraucher zahlen schon viel zu lange viel zu hohe Gebühren für die Nutzung von Mobilfunkdiensten im Ausland. Die EU-Kommission muss jetzt dafür sorgen, dass das Ende der Roaming-Gebühren im Sommer 2017 nicht wieder aufgeschoben wird. Das Europäische Parlament hat neue Regeln zur Netzneutralität und die Abschaffung der Roaming-Gebühren beschlossen. Trotz der neuen Verordnung sind aber noch viele Fragen offen.
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