22.04.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Kartellrecht: Europäische Kommission übermittelt Google Mitteilung der Beschwerdepunkte zu ihrem Preisvergleichsdienst und leitet außerdem förmliche Untersuchung zu Android ein
Transparency International Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Einführung der Tatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch
22.04.15 - Kartellrecht: Europäische Kommission übermittelt Google Mitteilung der Beschwerdepunkte zu ihrem Preisvergleichsdienst und leitet außerdem förmliche Untersuchung zu Android ein
Die Europäische Kommission hat Google eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt, in der sie dem Unternehmen vorwirft, dass es seine beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) missbräuchlich ausnutzt, indem es ihren eigenen Preisvergleichsdienst auf ihren allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch bevorzugt. Nach vorläufiger Auffassung der Kommission verstößt dieses Verhalten gegen EU-Kartellrecht, da es den Wettbewerb behindert und Verbrauchern schadet. Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Darüber hinaus hat die Kommission förmlich eine getrennte kartellrechtliche Untersuchung des Verhaltens von Google hinsichtlich des Betriebssystems für mobile Geräte Android eingeleitet. Bei der Untersuchung wird die Frage im Mittelpunkt stehen, ob Google in Bezug auf Betriebssysteme, Anwendungen und Dienste für intelligente Mobilgeräte wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder eine etwaige marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausgenutzt hat.
22.04.15 - Kartellrecht: Europäische Kommission leitet förmliche Untersuchung zum mobilen Betriebssystem Android gegen Google ein
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen Google eingeleitet, in dem eingehend untersucht werden soll, ob das Verhalten des Unternehmens in Bezug auf ihr mobiles Betriebssystem Android sowie auf Anwendungen und Dienste für Smartphones und Tablets gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Die Kommission wird prüfen, ob Google durch wettbewerbswidrige Vereinbarungen und/oder die missbräuchliche Ausnutzung einer etwaigen marktbeherrschenden Stellung illegal die Entwicklung und den Marktzugang konkurrierender mobiler Betriebssysteme sowie mobiler Kommunikationsanwendungen und -dienste im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) behindert hat. Diese Untersuchung wird getrennt von der Untersuchung der Kommission in Bezug auf das Verhalten von Google im Bereich der Internetsuche durchgeführt.
22.04.15 - Kartellrecht: Europäische Kommission übermittelt Google Mitteilung der Beschwerdepunkte zu seinem Preisvergleichsdienst
Die Europäische Kommission hat Google eine Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt, in der sie darlegt, dass das Unternehmen nach vorläufiger Auffassung der Kommission eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) systematisch bevorzugt, und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Die Kommission hat Bedenken, dass die Nutzer bei ihrer Suche nicht unbedingt die für sie relevantesten Ergebnisse zu sehen bekommen. Dies schadet den Verbrauchern und konkurrierenden Preisvergleichsdiensten und bremst Innovationen. Mit Marktanteilen von mehr als 90 Prozent in den meisten EWR-Ländern hat Google im gesamten EWR eine beherrschende Stellung bei der Bereitstellung allgemeiner Online-Suchdienste inne.
22.04.15 - BITMi unterstützt EU-Beschwerde gegen Google
Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) begrüßt die Entscheidung der EU Kommission, mit einer formellen Beschwerde gegen den Suchmaschinenbetreiber Google vorzugehen. Die EU-Kommission wirft Google unfairen Wettbewerb vor: Die Suchmaschine bevorzuge eigene Dienste und benachteilige so andere Anbieter und letzten Endes damit auch den Kunden.
22.04.15 - Einführung der Tatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch
Transparency International Deutschland begrüßt den Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Einführung der Tatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in das Strafgesetzbuch. Die seit Jahren bestehende Gesetzeslücke erschwert in nicht hinnehmbarer Weise den Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen. Das Vertrauen der Patienten in die Arbeit der Gesundheitsberufe und in die Integrität der handelnden Personen darf nicht verletzt werden, deshalb sollen "heilberufliche Entscheidungen frei von unzulässiger Einflussnahme getroffen werden". Der Gesetzentwurf sieht bei Verstößen für Geber und Nehmer eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
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