25.02.15 - Compliance- & Governance-Newsletter
Der Begriff Compliance wird für gewöhnlich mit der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien umschrieben
Nicht jeder Werbeanruf ist willkommen, zumal wenn er am Sonntagnachmittag oder früh morgens erfolgt
25.02.15 - Die "Weitergabe" negativer Notenbankzinsen an Privatkunden ist aus Sicht des vzbv zwar bei Neuverträgen rechtlich durchaus zulässig, allerdings ökonomisch ungerechtfertigt
Für Anlageprodukte wie Festgeldkonten und Sparbücher gibt es aktuell kaum noch Zinsen. Erste Banken erheben sogar bereits negative Einlagezinsen auf hohe Guthaben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig. Zwar können bei Neuverträgen negative Zinsen explizit vereinbart werden, Begriffe wie der des Sparkontos wären dann aber irreführend.
25.02.15 - Verhaltensregeln für Telefonwerbung: Keine Anrufe spät abends und am Sonntag
Ein attraktiverer Mobilfunktarif, ein Sonderangebot der Autowerkstatt, eine bessere Versicherungspolice – viele Kunden haben nichts dagegen, wenn sie telefonisch auf solche Angebote aufmerksam gemacht werden. Aber nicht jeder Werbeanruf ist willkommen, zumal wenn er am Sonntagnachmittag oder früh morgens erfolgt. Der Digitalverband Bitkom hat daher Verhaltensregeln für verbraucherfreundliches Telemarketing veröffentlicht. "Wir wollen mit diesem Branchenstandard Maßstäbe setzen, um die Zahl der Beschwerden über lästige Anrufe zu reduzieren. Das ist im Sinne der Verbraucher, liegt aber auch im Interesse der Unternehmen, die Anrufe durchführen oder entsprechende Anrufe in Auftrag geben", so Bitkom-Bereichsleiter Markus Altvater.
25.02.15 - Die Einlagerung unnötiger und nicht geeigneter antiviraler Medikamente anlässlich der Pandemiefehlalarme 2005 und 2009 kostete Deutschland Haushaltsmittel im dreistelligen Millionenbereich
In den Jahren 1999 und 2000 Jahren hatten die Firma Roche Pharma AG das Medikament Tamiflu (Wirkstoff Oseltamivir) und die Firma GlaxoSmithKline das Medikament Relenza (Wirkstoff Zanamivir) zunächst in den USA auf den Markt gebracht, mit der Behauptung, mit ihrer Hilfe könnte die Ausbreitung und Schwere viraler Infektionen im Pandemiefall wirksam bekämpft werden. Die amerikanische Zulassungsbehörde FDA hatte diese Behauptung allerdings immer zurückgewiesen, während die europäische Zulassungsbehörde EMA diese Einschränkung bei der europäischen Zulassung im Jahr 2002 nicht vornahm.
25.02.15 - Kartellrecht: Europäische Kommission verhängt Geldbußen in Höhe von insgesamt 14,9 Mio. EUR gegen den Broker ICAP wegen Beteiligung an mehreren Kartellen für Yen-Zinsderivate
Die Europäische Kommission hat gegen das Londoner Finanzunternehmen ICAP Geldbußen in Höhe von 14,9 Mio. EUR verhängt, da die Maklerfirma durch Unterstützung von sechs Kartellen im Bereich der Yen-Zinsderivate (YIRD) gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat. Bereits im Dezember 2013 hatte die Kommission im Rahmen von Vergleichsverfahren Geldbußen gegen mehrere Großbanken verhängt.
25.02.15 - Compliance-Systeme & unternehmerische Eigenverantwortung
Der Begriff Compliance wird für gewöhnlich mit der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien umschrieben. Eine gesetzliche Definition von Compliance, die konkrete Vorgaben für die Ausgestaltung entsprechender Compliance-Systeme beinhaltet, besteht jedoch bislang nicht. Sie wäre auch nicht sinnvoll. Denn sie würde vernachlässigen, dass die Unternehmen in der Pflicht stehen, eigenverantwortlich individuelle, maßgeschneiderte Compliance-Systeme zu entwickeln. Nur solche können unternehmensspezifische Umstände berücksichtigen, flexibel an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden und eine effektive Kontrolle garantieren. Die Wirksamkeit aktuell bestehender Compliance-Systeme zeigt eindrucksvoll, dass kein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht.
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