25.09.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission die Übernahme der Energiesparten von Alstom durch General Electric vorbehaltlich der Veräußerung von Kernelementen der Hochleistungs-Gasturbinen-Sparte von Alstom an Ansaldo genehmigt
Die Datenschutzgrundverordnung droht, das Forderungsmanagement in Deutschland unmöglich zu machen. Im schlimmsten Fall könnten Handwerker keine Inkassounternehmen mehr beauftrag
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25.09.15 - "TÜV Süd Sec-IT Standard": Zertifizierte Auftragsdatenverarbeitung
Die Befragungsergebnisse des TÜV Süd Datenschutzindikators (DSI) weisen darauf hin, dass sich viele Unternehmen unzureichend mit der Sicherheit von personenbezogenen Daten auseinandersetzen, wenn sie deren Verarbeitung an externe Auftragnehmer weitergeben. So überprüfen und dokumentieren beispielsweise nur 23 Prozent der Befragten die gesetzlich geforderte Einhaltung der Datenschutzpflichten bei ihren Dienstleistern. Um ihnen die Orientierung zu erleichtern und den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern, bietet TÜV Süd nun eine Zertifizierung für Auftragnehmer von Auftragsdatenverarbeitungen an. Werden personenbezogene Daten durch einen Dienstleister im Auftrag erhoben oder verarbeitet, müssen dessen Auftraggeber gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz regelmäßig die Einhaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Datenschutz beim Dienstleister prüfen und bewerten.

25.09.15 - Datenschutzgrundverordnung: Was heißt das für einen Handwerker?
Die Datenschutzgrundverordnung droht, das Forderungsmanagement in Deutschland unmöglich zu machen. Im schlimmsten Fall könnten Handwerker keine Inkassounternehmen mehr beauftragen. In einem umfangreichen Aufsatz analysieren Dr. Andreas Bücker und Rechtsanwältin Dr. Sabine Schmidt, wie der aktuelle Verfahrensstand der EU-Datenschutzgrundverordnung ist und welche Chancen und insbesondere auch welche Risiken in den derzeit in Brüssel laufenden Trilog-Gesprächen liegen. Der Aufsatz ist jetzt in der "zfm Zeitschrift für das Forderungsmanagement" erschienen. Laut Bücker und Schmidt überwiegen klar die Risiken. Schwierig seien vor allem das in Artikel 6 geregelte berechtigte Interesse Dritter und die Zweckbindung. Sie könnten zur Folge haben, dass bisher legale, legitime und bewährte Geschäftsmodelle im Forderungsmanagement künftig so nicht mehr möglich sind.

25.09.15 - "Fico European Fraud Map": Card-not-present- und grenzüberschreitender Betrug dominierten 2014 in Deutschland
Die Verluste durch Kartenbetrug in Europa und Deutschland sind gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt die "European Fraud Map 2014" von Fico, Anbieterin von Predictive Analytics und Softwarelösungen für Entscheidungsmanagement. Von den 19 untersuchten europäischen Ländern konnten zehn Länder gegenüber 2013 einen Rückgang an Betrugsfällen verzeichnen, in neun Staaten ist die Anzahl gestiegen – darunter auch in Deutschland. Mit 0,4 Prozent fiel der Anstieg hier jedoch noch vergleichsweise gering aus. Zu den Spitzenreitern bei den Verlusten gehören wie bereits im Vorjahr Frankreich, Griechenland und Großbritannien. Den höchsten Zuwachs erlebte Russland (+24,7 Prozent). Insgesamt sind die Verluste im Vergleich zum Vorjahr (1,55 Milliarden Euro) um fünf Prozent gestiegen und erreichen damit einen neuen Höchstwert. Die Daten stammen vom Marktforschungsunternehmen Euromonitor International.

25.09.15 - Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: "Ein begrüßenswerter Schritt und dennoch nur ein Mosaikstein"
Die EU und die USA haben neue Standards für den transatlantischen Austausch von Ermittlungsdaten festgelegt. Diese verbieten die Weitergabe von Daten in Drittstaaten ohne Zustimmung der zuständigen EU-Stelle oder eine unnötig lange Speicherung. Zudem sind weitreichende Klagerechte im Fall einer Missachtung der Regeln vorgesehen. Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), sagte: "Das grundsätzliche Verbot der Weitergabe von Daten in Drittstaaten begrüße ich. Auch die Tatsache, dass EU-Bürger ein Klagerecht in den USA eingeräumt wird, ist ein zentraler Punkt, den ich explizit gefordert habe."

25.09.15 - Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt unter Auflagen die Übernahme der Stromerzeugungs- und -übertragungsanlagen von Alstom durch GE
Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission die Übernahme der Energiesparten von Alstom durch General Electric vorbehaltlich der Veräußerung von Kernelementen der Hochleistungs-Gasturbinen-Sparte von Alstom an Ansaldo genehmigt. Nach einer eingehenden Prüfung hat die Kommission die geplante Übernahme der Energiesparten von Alstom (Frankreich) durch General Electric ("GE") (USA) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass Kernelemente der Hochleistungs-Gasturbinen-Sparte von Alstom an das italienische Unternehmen Ansaldo veräußert werden. Hochleistungs-Gasturbinen kommen in erster Linie in Gaskraftwerken zum Einsatz.


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