30.04.15 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) soll nach Willen der Bundesregierung konkretisiert werden
Im Verfahren zur Rundholzvermarktung des Landes Baden-Württemberg hat das Bundeskartellamt einen Entscheidungsentwurf zur Stellungnahme übersandt



30.04.15 - Bundeskartellamt versendet Entscheidungsentwurf im Rundholzverfahren gegen das Land Baden-Württemberg
Im Verfahren zur Rundholzvermarktung des Landes Baden-Württemberg hat das Bundeskartellamt einen Entscheidungsentwurf zur Stellungnahme übersandt. Nach der vorläufigen Auffassung der Behörde stellt die bislang praktizierte, beim Land gebündelte Rundholzvermarktung einen Kartellrechtsverstoß dar. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir bewegen uns mit diesem Verfahren im Spannungsfeld zwischen der Bedeutung des Waldes als Natur- und Erholungsraum und seinen wirtschaftlichen Funktionen. Das Kartellrecht greift nicht in die hoheitlichen Aufgaben der Forstverwaltung ein. Als Wettbewerbsbehörde können wir aber auch nicht ausblenden, dass die Holzvermarktung und damit verbundene Dienstleistungen in Deutschland einen Milliardenmarkt bilden, der sich an wettbewerblichen Maßstäben messen lassen muss. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen, dass dies auch bestens funktionieren kann."

30.04.15 - Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) soll konkretisiert werden
Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) soll nach Willen der Bundesregierung konkretisiert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf begründet die Regierung damit, dass der Bereich des Lauterkeitsrechts auf EU-Ebene bereits durch die Richtlinie 2005/29/EG sowie die Verordnung Nr. 2006/2004 "weitestgehend voll harmonisiert" sei. Entsprechend müsse sich laut Europäischen Gerichtshof schon aus den betreffenden nationalen Gesetzen der geregelt Bereich klar ergeben. Eine Richtlinien-konforme Auslegung der betreffenden Regelungen durch die nationalen Gerichte sei im Sinne der Rechtssicherheit nicht ausreichend. Letzteres sei in Deutschland bisher der Fall gewesen, schreibt die Bundesregierung. Änderungen bei der Rechtsanwendung des UWG erwartet die Bundesregierung nicht. Das Gesetz sei bisher europarechtskonform ausgelegt worden.

30.04.15 - Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln durch Barcodes auf Verpackungen erfüllt nicht die Anforderungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 und kann nicht als gleichwertig anerkannt werden
Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln durch Barcodes auf Verpackungen erfüllt nicht die Anforderungen der EU-Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 und kann nicht als gleichwertig anerkannt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Auswirkungen der transatlantischen Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und mit Kanada (Ceta) hervor. Bei Abschluss eines Freihandelsabkommens sollen Produkte, die auf den europäischen Markt gelangen, weiterhin den EU-Vorgaben einschließlich der Gentechnikkennzeichnung entsprechen.

30.04.15 - Jedes zweite Unternehmen nicht auf IT-Notfälle vorbereitet
Nur knapp die Hälfte (49 Prozent) aller Unternehmen in Deutschland verfügt über ein Notfallmanagement bei digitaler Wirtschaftsspionage, Sabotage oder Datendiebstahl. Das geht aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.074 Unternehmen hervor. "Digitale Wirtschaftsspionage, Sabotage oder Datendiebstahl führen zu schweren Schäden und können Unternehmen in ihrer Existenz bedrohen", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. "Alle Unternehmen müssen auf solche Situationen vorbereitet sein und einen Notfallplan in der Schublade haben." Laut Umfrage sind größere Unternehmen nur unwesentlich besser gerüstet als kleinere. Bei Betrieben mit 500 oder mehr Mitarbeitern besitzen 62 Prozent ein Notfallmanagement. Bei mittelständischen Unternehmen mit 100 bis 499 Mitarbeitern sind es 54 Prozent und bei kleineren Betrieben mit 10 bis 99 Beschäftigten 46 Prozent.

30.04.15 - Wie Compliance-Strategien sinnvoll eingeführt und vermittelt werden können
Das Interesse am Themenfeld "Compliance" ist nach wie vor ungebrochen – korrektes, legales und ethisches Handeln als Ziel einer regelkonformen Unternehmensführung erfordert jede Menge Umsetzungskraft. Das Verhalten der Mitarbeiter stellt bei der Umsetzung eine tragende Säule dar. Der nächste E-Learning Roundtable, der am 21. Mai 2015 von 16 bis 19 Uhr im Clouds Restaurant Zürich stattfindet, informiert darüber, wie man Mitarbeiter für das Thema sensibilisieren kann und wie Compliance-Strategien sinnvoll eingeführt und vermittelt werden können. Sowohl der nachhaltige Schutz beim Einsatz von Fremdsoftware als auch der Umgang mit offensichtlich manipulierten E-Mails und weiteren Gefahren des Internets sind eine große Motivation für Unternehmen jeder Größe, sich gesetzeskonform und praktikabel abzusichern. Hinzu kommen die Herausforderungen, die der firmeninterne Umgang mit mobilen Geräten, Netzwerken und Passwörtern mit sich bringen.


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