02.03.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat noch bis Ende 2013 Regierungsstellen befreundeter EU- und Nato-Staaten ausspioniert
Das Urteil zum Datenschutzabkommen "Safe Harbor" bringt die deutsche Wirtschaft in Zugzwang. Unternehmen, die personenbezogene Daten im Ausland verarbeiten oder lagern, sollten sich die Selbstverpflichtungserklärungen der Geschäftspartner genau ansehen



02.03.16 - "Abhören unter Freunden, das geht gar nicht"
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat noch bis Ende 2013 Regierungsstellen befreundeter EU- und Nato-Staaten ausspioniert. Erst dann habe Behördenchef Gerhard Schindler dieser Praxis ein Ende gemacht, berichtete der BND-Mitarbeiter D.B. am Donnerstag als Zeuge dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA"). Seit Oktober 2014 ist D.B. im Bereich "Cyber Defense" in der BND-Zentrale in Pullach tätig. Zuvor war er Unterabteilungsleiter in der Abteilung Technische Aufklärung (TA). In dieser Funktion hatte er Anfang August 2013 eine Überprüfung der Suchmerkmale veranlasst, die die amerikanische National Security Agency (NSA) in die gemeinsam betriebene Abhöranlage in Bad Aibling eingespeist hatte. Dabei fielen knapp 40.000 Selektoren auf, die zur Ausspähung europäischer Ziele geeignet waren.

02.03.16 - Nach Safe Harbor-Urteil: Deutsche Wirtschaft in Zugzwang
Das Urteil zum Datenschutzabkommen "Safe Harbor" bringt die deutsche Wirtschaft in Zugzwang. Unternehmen, die personenbezogene Daten im Ausland verarbeiten oder lagern, sollten sich die Selbstverpflichtungserklärungen der Geschäftspartner genau ansehen. Ende vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof ein wichtiges Datenschutzabkommen zwischen Europa und den USA, "Safe Harbor" genannt (englisch für "sicherer Hafen"), für ungültig erklärt. Die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer seien in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der US-Behörden gesichert, so die Begründung. Denn es ließe sich nicht überprüfen, ob die "Safe Harbor"-Vereinbarungen auch wirklich eingehalten würden.

02.03.16 - Grünes Licht für die weitere Überwachung: Nifis-Vorsitzender RA Dr. Thomas Lapp nennt EU-US Privacy Shield eine "Mogelpackung"
Die via Pressekonferenz von den EU-Kommissaren Vera Jourová und Andrus Ansip verkündete Einigung zwischen der EU und den USA über neue Regeln zu Datenaustausch und Datenschutz missachtet in weiten Teilen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober letzten Jahres, wonach die bisherigen Regeln zum transatlantischen Datenaustausch (Safe Habor) ungültig sind, urteilt die Nationale Initiative für Internet-Sicherheit (Nifis) e.V. "Der sogenannte EU-US Privacy Shield ist eine Mogelpackung", moniert der Nifis-Vorsitzende RA Dr. Thomas Lapp, und begründet: "Es handelt sich dabei in keiner Weise um ein Schutzschild für die Privatsphäre, sondern gibt den US-Behörden ganz im Gegenteil ausdrücklich grünes Licht für die weitere Überwachung mit der unzureichenden Auflage der gegenseitigen Überwachung von US-Behörden untereinander."

02.03.16 - Ist ein Derivat ein Risiko, der Verzicht darauf aber nicht? Gedanken zum Risikomanagement in Kommunen
Kommunales Handeln unterliegt vielfältigen Risiken. Diese im Zusammenhang und nicht nur punktuell zu betrachten, ist ein relativ neues Themenfeld. Zwar sind die rechtlichen Anforderungen an die Kommunen deutlich geringer als an Unternehmen; ein verpflichtendes Risikomanagement gibt es nicht. Aufgrund verlustreicher Geschäfte haben in den vergangenen Jahren vor allem Derivate besondere Aufmerksamkeit gefunden.


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