03.06.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Ausmaß des unlängst bekannt gewordenen Pflegebetrugsskandals ist noch unklar
Die EU-Kommission hat die zweite Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die deutschen Mautpläne eingeleitet



03.06.16 - Klare Regeln für ein offenes und innovatives Internet: eco veröffentlicht Debattenpapier zur EU-Netzneutralitäts-Verordnung
Am 27. Oktober 2015 verabschiedete das Europäische Parlament das Verordnungspaket Telecom Single Market (TSM). Neben dem Beschluss eines weitgehenden Verzichts auf Roaming-Gebühren im Binnenmarkt, gibt das Verordnungspaket TSM rechtliche Regeln zur Gewährleistung von Netzneutralität vor. Zu der ab dem 30. April 2016 wirksamen Verordnung veröffentlicht eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. ein aktuelles Debattenpapier. Der Begriff Netzneutralität beschreibt ein elementares Grundprinzip des Datenverkehrs im Internet.

03.06.16 - Abrechnungsbetrug: Es werde nun daran gearbeitet, die Prüfverfahren und Kontrollen zu verbessern
Das Ausmaß des unlängst bekannt gewordenen Pflegebetrugsskandals ist noch unklar. Berichte, wonach durch den systematischen Abrechnungsbetrug ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden sei, könnten derzeit nicht bestätigt werden, sagte Gesundheits-Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) im Gesundheitsausschuss des Bundestages, wo die Abgeordneten ausführlich über das Thema berieten.

03.06.16 - EU-Kommission verschärft Vertragsverletzungsverfahren wegen Maut
Die EU-Kommission hat die zweite Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen die deutschen Mautpläne eingeleitet. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen es ergriffen hat, um seinen Verpflichtungen aus den EU-Verträgen nachzukommen. Kommt es dieser Aufforderung nicht nach, kann die Kommission Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union einreichen. Auch wegen einer diskriminierenden LKW-Maut in Großbritannien hat die EU-Kommission ein Verfahren eingeleitet.

03.06.16 - Europäische Kommission will vorab Import von Stahlprodukten überwachen
Die Europäische Kommission hat ein Überwachungssystem eingeführt, mit dem sie im Vorfeld die kurzfristige Marktentwicklung beim Import von Stahlerzeugnissen in die Europäische Union besser einschätzen und bei Bedarf die entsprechende Maßnahmen ergreifen kann. Die Einrichtung des Überwachungssystems ist Teil einer am 16. März 2016 von der Kommission vorgelegten Mitteilung zum Schutz der europäischen Stahlindustrie vor den Folgen der weltweiten Überkapazitäten.


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