07.12.16 - Compliance- & Governance-Newsletter


Im Rahmen des SSM ist die EZB nun für die direkte Beaufsichtigung von rund 120 der wichtigsten Bankengruppen im Euro-Währungsgebiet zuständig
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verneint die Darstellung des Volkswagenkonzerns, in der Abgasaffäre europäisches Recht eingehalten zu haben



07.12.16 - Finanzmarkt-Compliance: Die Einführung des neuen Bankenaufsichtssystems der EU ist erfolgreich verlaufen, doch es sind noch große Probleme zu lösen, so die Prüfer des Europäischen Rechnungshofs
Wie aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervorgeht, ist es der Europäischen Zentralbank (EZB) gelungen, den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) innerhalb der knappen Zeitvorgaben einzurichten und mit Personal auszustatten. Im Rahmen des SSM ist die EZB nun für die direkte Beaufsichtigung von rund 120 der wichtigsten Bankengruppen im Euro-Währungsgebiet zuständig. Sie stützt sich jedoch zu sehr auf die nationalen zuständigen Behörden, um die in den EU-Rechtsvorschriften geforderte "umfassende und wirksame Beaufsichtigung" sicherzustellen.

07.12.16 - Kraftfahrt-Bundesamt widerspricht VW
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verneint die Darstellung des Volkswagenkonzerns, in der Abgasaffäre europäisches Recht eingehalten zu haben. Die dem Bundesverkehrsministerium nachgeordnete Behörde bekräftigte am späten Donnerstagabend im Diesel-Untersuchungsausschuss des Bundestages die Ansicht, wonach VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat, um die Emissionswerte von Dieselautos zu manipulieren. Diese Haltung sei Grundlage für den Bescheid an VW zum Rückruf von 2,4 Millionen Autos in Deutschland, sagte der KBA-Abteilungsleiter Mark Wummel. Dem Bescheid sei nicht widersprochen worden, er sei rechtskräftig. "Für uns ist die Sache damit klar", sagte Wummel. VW hatte erklärt, anders als in den USA im Einklang mit europäischem Recht gehandelt zu haben.

07.12.16 - Mögliche "Krankfärberei der Versicherten" durch gesetzliche Krankenkassen
Bei Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) kann das Bundesversicherungsamt (BVA) eine Einzelfallprüfung vornehmen. Grundlage für den Morbi-RSA seien umfangreiche Datenmeldungen der Krankenkassen an das BVA, heißt es in der Antwort der Deutsche Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

07.12.16 - Aufsichtsrechtliche Konsequenzen aus der Beauftragung einer Politikberatungs-Agentur durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Prüfung einer umstrittenen Auftragsvergabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) noch nicht abgeschlossen. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der KBV-Vorstand soll ohne ordnungsgemäßes Vergabeverfahren mit einer Agentur für Politikberatung einen Vertrag über Beratungsleistungen und Coaches geschlossen haben. Das Ministerium hat die Rechtsaufsicht über die KBV.


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